Recht der Einsicht in die Ermittlungsakte

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Brightly
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Recht der Einsicht in die Ermittlungsakte

Ich hatte Strafanzeige gegen einen Arzt wegen Verletzung seiner Ärztlichen Schweigepflicht gestellt. Diese Untersuchung wurde von Staatsanwalt und Generalstaatsanwalt eingestellt. Da ich weiß, dass die Robenträger in diese Land solcher Anzeige nicht gern und nicht pflichtgetreu nachgegehn möchten und will nun persönlich Einsicht in die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft nehmen. Man verweigert mir diese nach § 406 a StPO - nur mit Rechtsabnwalt darf ich dieses. Ich fühle mich diskriminiert, da ich als gesundheitlich geschädigte Anklägerin (ohne RA) nun einen Anwalt nehmen und zahlen soll, der Beklagte aber ohne RA Einsicht erhält. Was kann ich tun? Gibt es für mich die Möglichkeit der Hinzuziehung eines RAs zu umgehen?? :(

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
EP
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 28x hilfreich)

Sie können einen Anwalt nur für die Akteneinsicht bestellen. Kostet m.W. etwa 80 bis 90 Euro. Solcherlei wird auch im Internet angeboten. Nach Absatz 5 können Sie allerdings auch Auskünfte und Abschriften ( nicht gleichbedeutend mit Akteneinsicht) ohne Anwalt erhalten:

quote:<hr size=1 noshade>Pfeiffer, Strafprozessordnung, 5. Auflage 2007, § 406e, Rn. 6:

Auskunftserteilung (Abs. 5). Dem Verletzten, der ein berechtigtes Interesse darlegt , kann der nach Abs. 4 S. 1 zuständige StA oder Gerichtsvorsitzende ohne Einschaltung eines RA Auskünfte und Abschriften aus den Akten erteilen (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50 ). Er entscheidet darüber nach pflichtgemäßem Ermessen. <hr size=1 noshade>


Diesen Ermssenspielraum schöpft die Staatsanwaltschaft gerne aus. Wenn man hartnäckig bleibt und gute Argumente vorbringt bekommt man allerdings häufig das was man will.

Nach Absatz 4 Satz 2 des § 406e StPO kann im Übrigen gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Auskunft beantragt werden.

-- Editiert von EP am 20.08.2007 15:10:45

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