Hallo,
hat ein Bewährungshelfer das Recht oder die Pflicht seinen zu Betreuenden in einer Therapieklinik zu besuchen?
Fall:
Der zu Betreuende ist seit 2 Wochen in einer stationären Trauma/ Suchttherapie die bis ca. Ende Februar andauert. Nun kam in den vergangenen Tagen der Anruf der Bewährungshelferin, in dem sie mitteilt, dass sie den zu Betreuenden in der Therapieklinik besuchen will.
Auf die Frage hin warum, kam die Antwort _"weil ich das will"!
Eine Bescheinigung darüber, das der zu Betreuende in der Klinik ist und für welche Dauer, liegt ihr vor.
Hat sie ein Recht oder die Pflicht darauf zu bestehen?
Rechte eines Bewährungshelfers
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatHallo, :
hat ein Bewährungshelfer das Recht oder die Pflicht seinen zu Betreuenden in einer Therapieklinik zu besuchen?
Wenn es für die Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist, sicher.
Letztendlich kann den Patienten natürlich niemand dazu zwingen, die Bewährungshelferin zu empfangen oder ein Wort mit ihr zu reden. Wie sich das dann in deren Bericht niederschlägt ist wieder die andere Frage.
Wenn man sich nicht einig wird, muss man das bewährungsaufsichtsführende Gericht entscheiden lassen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.12.2019 22:15
Guten Morgen,
danke für die Info.
Ich finde es nur ungewöhnlich - vor allem, da die Bewährungshelferin dafür ca.190 Km (1Strecke) fahren muss.
Es hat vermutlich auch etwas mit Peinlichkeit zu tun, wenn die Bewährungshelferin an der Rezeption steht, sich vorstellt und nach einem bestimmten Patienten fragt.
Zum einen weil man in die Therapieklinik nicht einfach so reingehen kann, man sich also immer an der Rezeption melden muss und eventuell dritte das Anliegen der Bewährungshelferin mitbekommen.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben, sehe ich eher nicht. Es hat bisher lediglich alle 3-4 Wochen einen Termin in ihrem Büro gegeben, in denen nichts nennenswertes oder wichtiges besprochen wurde.
Wenn es sich aber nicht vermeiden lässt, dann ist es eben so. Stress braucht man deswegen auch nicht - das wäre für die Therapie kontraproduktiv.
Vielen Dank nochmals
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten