Rechtliche Frage Kamera zu Kamera

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
hennesch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtliche Frage Kamera zu Kamera

Guten Tag!
ich habe mich in einem chat mit einem 17 jährigen Mädel unterhalten,ich selbst bin 20, habe sie gefragt ob sie auf cam to cam lust hat.
sie gab mir ihre MSN adresse, ich habe mich dann vor ihr befriedigt.
Sie war ganz angetan,wollte dann mein Gesicht sehn.
Habe es ihr kurz gezeigt, daraufhin ging sie offline und ignorierte mich mit der Begründung, ich sei nicht ihr Typ.
Habe jetzt iwie ein schlechtes Gewissen.
WIll sie mich anzeigen?was droht mir ?Sie hätte die übertragung ja jederzeit beenden können!

Lg!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Nur so mal ein hartes Beispiel

1 Mädel von 14 Jahren fragt - wollen wir mal poppen ? - wäre dann straftlos,weil sie es wollte. Auch wenn Du schon 80 Jahre und Scheintod bist

Man darf nur nicht gegen den frei willen verstossen nur so wäre es dann auch eine straftat.





-- Editiert von net-surfer am 08.01.2008 15:23:15

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#2
 Von 
hennesch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 0x hilfreich)

d.h. weil sie mit einverstanden war,ists keine straftat?
sie hätte ja auch jederzeit die verbindung kappen können oder mir gar nicht ihre adresse reichen!

oder hab ich unrecht?

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#3
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Noch mal zum Beispiel mit den 14 Jahren,
wenn jemand ab 14 Jahren von sich aus den Sex schon möchte wäre es auch keine Straftat selbst bei jemanden von 80 Jahren und Scheintod. Problem wäre nur dann aus rechtlichtlicher Sicht,wenn der mit 80 Jahren fragen würde. Ab 16 Jahre ist es wieder eine ganz andere Sache,dann darf ein 80 Jahre und Scheintod auch fragen,ob sie/er mit ihn/sie mal poppen möchte.



-- Editiert von net-surfer am 08.01.2008 16:48:41

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#4
 Von 
hennesch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 0x hilfreich)

gut,wenn sie also 17 jahre angibt(hoffe das war sie auch,aber ist ja ansonsten ihr problem) dann wird nix geschehen!kann mich auch nicht wegn sexueller belästigung etc anzeign?

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#5
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Anzeige wäre zwar möglich,dann würd die Polizei erstmal ermittel müssen.
Dann sagt man wie es war und die Staatsanwaltschaft lässt es wieder fallen.
Es wäre nur dann eine sexuelle Belästigung,
wenn man zum Beispiel irgendwem einfach anrufen würde. Sie hat Dir ja aus freien Willen die Verbindung Cam to Cam erlaub und hätte sofort die Verbindung beenden können.
Du hast in guten Glauben gehandelt,dass sie damit einverstanden ist. KEINE STRAFTAT ;)

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#6
 Von 
hennesch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 0x hilfreich)

gut zu wissen!
kann ich also damit weiter machen oder ratet ihr mir davon ab?
und was,wenn sie in wirklichkeit nur 15 war,aber 17 angegebn hat?

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#7
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Nach unseren Gesetzen kann man fast jede Straftat nur vorsätzlich = das WOLLEN,WISSEN und die ABSICHT eine Straftat zu begehen.
Fahrlässig kann man nur sehr wenige Straftaten begehen.

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#8
 Von 
hennesch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 0x hilfreich)

d.h. selbst wenn sie jetz 15 sein sollte,hab ich das ja nicht gewusst = keine straftat!

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#9
 Von 
hennesch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 0x hilfreich)

jemand anderes sagt zu Ihrem text!

Bin auch kein Jurist, denke aber definitiv: Hier hast Du unrecht. Wenn ein 8ojähriger mit einer 14jährigen schläft (gruselige Vorstellung blink.gif ) macht er sich strafbar!!! Cam2cam mit einer 14jährigen, ist IMHO auch strafbar, wenn man "unzüchtige Handlungen an sich selbst" wink.gif vornimmt.

Denke mal an den Fall Marco W., gegen den wird AUCH in Deutschland ermittelt!! Q: Warum wohl?

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#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

hennsch: Weil sie unter 14 war, sonst wäre das nämlich in Deutschland nicht strafbar!

Bezüglich der Nicht-Strafbarkeit von Cam2Cam-Sex wäre ich allerdings nicht so sicher, da ich mir vorstellen könnte, dass man das auch als Zugänglichmachen pornografischer Schriften betrachten könnte. So absurd es klingen mag, ist es zwar zulässig mit einer 16-jährigen einen Porno zu drehen, wenn sie dafür keine Gegenleistung erhält, aber den Porno dann der Darstellerin zu zeigen ist strafbar!

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#11
 Von 
hennesch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 0x hilfreich)

aber ich werde das ja niemandem zeigen,weil ich nich aufgenommen habe oder sonst was!

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#12
 Von 
hennesch
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 0x hilfreich)

ab wann ist es den legal,so etwas zu machen,bzw ab welchem alter?

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