Rechtsmittel gegen Fehlurteile

9. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Matju
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsmittel gegen Fehlurteile

unächst einmal: liege ich hier richtig?
berufung: urteil wird auf verfahrensfehler und auch auf tatsachenbeurteilung von einem höheren gericht überprüft. vor dem schwurgericht(z.b mord) gibt es keine berufung
revision: urteil wird vom bundesgerichtshof nur auf verfahrensfehler überprüft. verfahrensfehler sind z.b mangelnde belehrung von zeugen, angeklagter wird vom gericht gehindert, auszusagen, verfahrenswichtigen beweisanträgen wird nicht stattgegeben(z.b psychologisches gutachten wird nicht berücksichtigt, daktyloskopisches gutachten(fingerabdrücke) wird nicht berücksichtigt, das die schuld des angeklagten beweisen würde, öffentlichkeit wird beim jugendgericht zugelassen, obwohl der angeklagte dagegen war.
wiederaufnahmeverfahren: kann IMMER beantragt werden, wenn entscheidende beweise nachträglich gefunden werden oder bestehende zu fall gebracht werden, die schuld/unschuld beweisen oder eine höhere/mildere strafe rechtfertigen.

angenommen der angeklage vom schwurgericht wird zu unrecht verurteilt, weil das gericht richtige beweise falsch deutet und auslegt. was kann der angeklage dagegen tun? es wurde also eine falsche tatsachenfeststellung gemacht.

bei berufung würde ein höheres gericht die tatsachen neu bewerten und vermutlich zum freispruch kommen, aber bei schwurgerichten gibt es keine berufung.

revision schaut nur nach verfahrensfehlern und die liegen nicht vor, es sei denn eine falsche deutung richtiger beweise zählt als verfahrensfehler, andererseits hatte das gericht den fehler bei der urteilsfindung in einem anderen zimmer und nach der beweisaufnahme gemacht, was eigentlich nicht mehr zum verfahren dazugehört.

wiederaufnahme geht auch kaum, da dann neue beweise geliefert oder bestehende zu fall gebracht werden müssen(bsp. gutachten falsch oder zeugenaussage falsch -> wiederaufnahme).

andere frage: durch ein rechtsmittel wird ein verurteilter zu einer höheren/milderen strafe verurteilt als vorher. wer trägt dann die gerichtskosten?

was kann der angeklage dann also machen? höchstens auf abstruse gedanken wie verfassungsbeschwerde (rechtsmittel schützen nicht vor solchen fehlurteilen) oder anrufung des europäischen gerichtshofs kommen. wenn der verurteilte reich ist, dann er vielleicht sogar vor dem europagericht erfolg haben, aber wie gesagt, sowas ist eher abstrus, denn die verfassungsrichter oder europarichter werden kaum interesse an soetwas haben.

kann sein, dass ich mich täusche, aber in den USA gibt es viel mehr fehlurteile, aber wenigstens kann der verurteilte mit einem guten anwalt auch bei mord vor das bundesgericht oder landgericht(wie auch immer sie dort auch heißen) gehen.
nur zum vergleich der rechtssysteme D- USA.

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21 Antworten
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#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Welche Frage soll jetzt konkret beantwortet werden?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Gegen Wertungen kann man in der Regel wenig machen.

quote:<hr size=1 noshade>verfahrenswichtigen beweisanträgen wird nicht stattgegeben(z.b psychologisches gutachten wird nicht berücksichtigt, daktyloskopisches gutachten(fingerabdrücke) wird nicht berücksichtigt, das die schuld des angeklagten beweisen würde, <hr size=1 noshade>


Hier könnte eine Verletzung rechtlichen Gehörs vorliegen.

Beweise, welche nicht erhoben oder nicht berücksichtigt wurden, können einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör bedeuten Diese nicht erhobenen/berücksichtigte Beweise müssen dann jedoch entscheidungserheblich sein und das bedeutet, dass die Erhebung/Berücksichtigung der Beweise einen Einfluss auf die Entscheidung haben müsste (§ 33a StPO ).



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:
revision schaut nur nach verfahrensfehlern und die liegen nicht vor


Die Revision überprüft das Urteil auf Rechts fehler. Man kann das Urteil mit der so genannten Sachrüge (wurde das Materielle Recht richtig angewandt?) und mit der Verfahrensrüge (das sind die von Ihnen beschriebenen Verfahrensfehler) anfechten.

Die Beweiswürdigung des Landgerichts unterliegt grundsätzlich nicht der Beurteilung des Revisionsgericht, denn dieses entscheidet nicht über Tatsachenfragen.

Eine Beweiswürdigung kann aber rechtsfehlerhaft sein, wenn sie widersprüchlich ist oder gegen Denkgesetze verstößt. In diesem Fall kann das Revisionsgericht auch die Beweiswürdigung des Tatgerichts überprüfen und ein Urteil aufheben.

Auch abgelehnte Beweisanträge können einen Revisionsgrund darstellen. Sie müssen aber wie oben schon gesagt unzulässigerweise abgelehnt worden sein. Weiterhin muss dieser abgelehnte Beweisantrag dann auch noch entscheidungserheblich gewesen sein.


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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

-- Editiert am 10.05.2010 13:25

-- Editiert am 10.05.2010 13:27

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
wenn der verurteilte reich ist, dann er vielleicht sogar vor dem europagericht erfolg haben, aber wie gesagt, sowas ist eher abstrus, denn die verfassungsrichter oder europarichter werden kaum interesse an soetwas haben.


Nein, das ist deswegen abstrus, weil "reich" damit wenig zu tun hat, abgesehen davon interessiert den EGMR auch keine einmalige falsche Entscheidung eines Einzelgerichts. Den EGMR könnte nur interessieren, ob evtl. in menschenrechtsverletzender Weise ein generelles Problem im Rechtssystem (etwa die im Fall Sürmeli gerügten fehlenden Rechtsmittel gegen überlange Verfahrensdauer) besteht.

Das BVerfG "interessiert" ein Fall schon, wenn von einer Grundrechtsverletzung auszugehen ist. Das hat aber nichts mit dem Vermögen des Verurteilten und auch nichts mit "persönlichem Interesse" zu tun.

quote:
in den USA gibt es viel mehr fehlurteile


Woher nimmst du diese Weisheit?

quote:
, aber wenigstens kann der verurteilte mit einem guten anwalt auch bei mord vor das bundesgericht oder landgericht(wie auch immer sie dort auch heißen) gehen


Das ist ebenfalls abstrus. Erstens hängt die Frage, ob man vor eine höhere Instanz gehen "kann", nicht davon ab, wie "gut" der Anwalt ist. Zweitens sind gerade in den USA Berufungen gegen Strafurteile (die in der Regel von Geschworenen gefällt werden) extrem selten möglich. Der Fall OJ Simpson hat das ja gezeigt, dort konnte die Staatsanwaltschaft nach dem Freispruch auch nicht erfolgreich Berufung einlegen, es gab noch nicht mal eine Berufungsverhandlung.

(Berufungen erfolgen dort zum "appeals court" des jeweiligen Gerichtsbezirkes, die dritte Instanz wäre der US Supreme Court, der sich aber gerade im Strafprozeßbereich nur eine Handvoll Fälle pro Jahr ansieht.)

-- Editiert am 10.05.2010 14:28

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Den EGMR könnte nur interessieren, ob evtl. in menschenrechtsverletzender Weise ein generelles Problem im Rechtssystem (etwa die im Fall Sürmeli gerügten fehlenden Rechtsmittel gegen überlange Verfahrensdauer) besteht.


Der EGMR müsste sich auch um die Einzelfälle kümmern. Da jedoch die Länder die Größe dieses Gerichtshofs äußerst minimal halten (ein Schelm, wer Böses dabei denkt.), kümmert sich der EGMRK mehr um die Fälle, welche eine größere Wirkung zeigen (Sicherungsverwarnung etc.).


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#6
 Von 
Matju
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hier habe ich was gefunden, wo genau das stattfindet, was ich in etwa beschrieben habe, angeklagter wird wegen eher lascher indizien verurteilt und es gibt sogar entlastende dna-spuren, siehe BILD.
die indizien sind ja vermutlich auch alle richtig, nur wurden sie von der staatsanwaltschaft falsch zusammengereimt. einen artikel, wo alle indizien aufgelistet sind, habe ich leider nicht gefunden, es heißt nur "indizienprozess".

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/mord-an-millionaerin-revision-eingelegt-22004.html

http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/verfassungsgericht-will-fall-boehringer-nicht-aufrollen-554599.html

http://www.bild.de/BILD/muenchen/aktuell/2008/05/10/angeklagter-im-parkhaus-mord/flippt-nach-hungerstreik-aus.html

ein wiederaufnahmeverfahren braucht man hier also nicht anzustreben, da dort entweder neue beweise vorgelegt werden müssen bzw. bestehende zu fall gebracht werden müssen.
also denkt man, revision, da dann wohl gegen "denkansätze" und den grundsatz "in dubio pro reo" verstoßen wurde- rev. eingelegt und abgelehnt.
wenn auch dann revision keinen erfolg hat und der verurteilte keine rechtsmittel mehr hat, dann kann man ja eine verfassungsbeschwerde einlegen, dies wurde auch gemacht und ohne verhandlung abgelehnt.
achja, es wurden sogar befangenheitsanträge gestellt und natürlich auch abgewiesen.

was kann man da noch machen? rechtsstaat sieht für mich anders aus, außerdem vergingen von festnahme bis verurteilung 3 Jahre, von festnahme bis prozessauftakt 1,75 jahre. mir würde nur noch eine beschwerde bei einem europagericht einfallen.

viele sagen dann immer, in den USA ist alles besser, da dort 12 unabhängige geschworene das urteil fällen und dort angeblich wirklich 100% ige beweise nötig sind, aber dort sind auch schon viele wegen indizienprozesse oder wegen unterschlagener entlastender beweise verurteilt worden.

meine weitere frage ist, ob es nicht sinnvoll wäre, auch gegen schwurgerichtsentscheidungen des landgerichts berufung zuzulassen, die würde dann vor dem oberlandesgericht stattfinden.

im schwurgericht sitzen ja 3 richter und 2 schöffen, da frage ich mich ob da nicht zumindest die schöffen den vorsitzenden auf ungereimtheiten und zweifel hinweisen. vermutlich trifft fast ausschließlich der vorsitzende die entscheidung und die beiden anderen richter und schöffen stimmen lieber zu.

wird dann eigentlich wie in vielen ländern, u.a USA, österreich, italien... abgestimmt ob schuldig oder unschuldig oder sind die schöffen lediglich eher unbedeutende berater? und wieso es in deutschland keine geschworenengerichte wie früher im deut. reich gibt, ist mir schleierhaft, es würden ja auch 8 statt 12 geschworenen reichen.
was meint ihr, wäre unsere justiz dadurch gerechter?


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#7
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
ermutlich trifft fast ausschließlich der vorsitzende die entscheidung und die beiden anderen richter und schöffen stimmen lieber zu.


Das ist natürlich Unfug, auch wenn es möglicherweise im Einzelfall Schöffen geben mag, die ihren Pflichten nicht sorgfältig nachkommen.

quote:
abgestimmt ob schuldig oder unschuldig oder sind die schöffen lediglich eher unbedeutende berater


In den USA gibt es gar keine Schöffen, da gibt es Geschworene.

Das ist mehr eine rechtsphilosophische Entscheidung, ob man "trial by jury" in seinem Rechtssystem bevorzugt oder nicht. "Sicherer" werden Entscheidungen damit auch nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

quote:
was kann man da noch machen? rechtsstaat sieht für mich anders aus


Weiso? Weil Irgendwann schluss ist? Es ist nun einfach nicht möglich Prozesse bis ins unendliche Prozesse bis ins unendliche zu führen und immer wieder aufzurollen.

quote:
außerdem vergingen von festnahme bis verurteilung 3 Jahre, von festnahme bis prozessauftakt 1,75 jahre. mir würde nur noch eine beschwerde bei einem europagericht einfallen.


Möglich, aber bei einer Schwurgerichtssache nicht wirklich besonders. Da müßte man dann die Akte kennen.

quote:
meine weitere frage ist, ob es nicht sinnvoll wäre, auch gegen schwurgerichtsentscheidungen des landgerichts berufung zuzulassen, die würde dann vor dem oberlandesgericht stattfinden.


Die Diskussion wird schon seit Jahren geführt, rechtstatsächlich ist damit aber nicht zu rechnen.

quote:
im schwurgericht sitzen ja 3 richter und 2 schöffen, da frage ich mich ob da nicht zumindest die schöffen den vorsitzenden auf ungereimtheiten und zweifel hinweisen. vermutlich trifft fast ausschließlich der vorsitzende die entscheidung und die beiden anderen richter und schöffen stimmen lieber zu.


Das ist totaler Schwachsinn. Es kann natürlich sein, dass Schöffen nicht bereit sind sich mit den Berufsrichtern anzulegen, die Berufsrichter haben jedoch keine Probleme damit. Und bei der Abstimmung hat der Vorsitzende auch nur eine Stimme und nicht mehr. Und für Ihre Information: Das Urteil selbst wird in der Regel nicht vom Vorsitzenden geschrieben, sondern vom Berichterstatter.

quote:
und wieso es in deutschland keine geschworenengerichte
Zitat:


Aus den verschiedensten Gründen. Ich sage nur mal so viel: Man kann von einem juristischen Laien nicht die Kentnisse im materiellen Recht erwarten, die ein Berufsrichter besitzt.


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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

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#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
viele sagen dann immer, in den USA ist alles besser, da dort 12 unabhängige geschworene das urteil fällen und dort angeblich wirklich 100% ige beweise nötig sind, aber dort sind auch schon viele wegen indizienprozesse oder wegen unterschlagener entlastender beweise verurteilt worden.


Dann gäbe es in den USA auch keine Verurteilungen, denn 100%ige Beweise gibt es nicht, das ist unmöglich.

Außerdem dürfte gerade Sympathie und Antipathie bei einem Geschworenengericht einen größeren Einfluss haben, als bei Berufsrichtern.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 23.05.2010 22:02

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

... und das Auftreten der Anwälte auch. So gesehen ist es ganz gut, daß es in Deutschland keinen Gerichtszirkus gibt wie beim OJ Simpson Prozeß.

Übrigens gibt es gerade in den USA viele Verurteilungen in sogen. "Indizienprozessen" - vor Geschworenen.

Und die haben zusätzlich noch das liebe Rassenproblem, daß man gerne mal zweifelt, ob eine überwiegend weiße Jury den schwarzen Angeklagten wirklich ganz ohne Vorurteile für schuldig befunden hat. Da hat man es mit Berufsrichtern doch besser. (Aber das gehört wohl eher in die sonstigen Foren.)

quote:
12 unabhängige geschworene


Die in der Regel auch noch so ausgewählt werden, daß sie auf jeden Fall nicht die geringste Ahnung von dem haben, was da eigentlich verhandelt wird. Klagt etwa Computerfirma A gegen Computerfirma B, nimmt man sich Geschworene, für die "Computer" so komische blinkende graue Kästen aus Filmen der 50er sind. Damit nur ja keiner unterbewußte Vorurteile haben kann, weil er sich vielleicht mal über ein Programm von Firma A geärgert hat oder die Rechner von Firma B für zu teuer hält.

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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich schließe mich dem bisher Gesagten an. Dadurch, dass es in den USA die Aufgabe der Anwälte ist, juristische Laien auf reiner Symphatieebene dazu zu bringen, einen guten Eindruck von dem Angeklagte zu haben, hat der ganze Prozess auch nichts mehr mit einer sauberen Beweisführung oder allgemein mit Juristerei zu tun.

Ich bin heilfroh, dass das hier bei uns nicht so ist.

Allerdings müssen sich dafür manche Anwälte auch sagen lassen, sie wären uninteressiert oder unfähig, weil sie nicht den Zirkus veranstalten, den die Mandantschaft aus dem amerikanischen Fernsehen gewöhnt ist und den der Mandant nun für sich auch gerne hätte.... ;)



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Matju
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

nun in italien z.b ist selbst gegen schwurgerichtsentscheidungen berufung möglich, ich habe soeben gelesen dass Amanda Knox(schaut einfach mal bei google) ein berufungsverfahren bekommt.



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Nun, da ich keine Ahnung habe was "Berufung" im italienischen Strafrecht bedeutet (du warscheinlich ja auch nicht) - ist die Info ziemlich bedeutungslos.
Sie hat halt irgendein Italienisches Rechtsmittel eingelegt - muss nicht zwingend mit der "deutschen" Berufung identisch sein, ist sogar eher unwarscheinlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Das Berufungsgericht überprüft das erstinstanzliche Urteil auch in meritorischer Hinsicht in dem Umfang, in dem es angefochten wurde.

So, so… auch noch meritorisch. Das sollte unbedingt näher erläutert werden. Vielleicht sollten deutsche Gerichte diese meritorische Prüfung ebenfalls einführen.

Und was ist mit dem Corte di Cassazione? Abreitet man dort etwa nicht mehr meritorisch oder sogar ober-meritorisch?


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Von Ihnen unbeantwortet bleibt die Frage nach der meritorischen Prüfung. Kann natürlich sein, dass Sie gar nicht wissen, wovon Sie schreiben.

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#18
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Das Problem ist allerding, dass "meritorisch" weder "sachlich" bedeutet noch irgend ein juristischer Fachbegriff ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12312.07.2010 09:57:46
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 119x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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