Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte fragen, ob es ein Reiseverbot (nicht ins Ausland reisen) als Bewährungsauflage gibt und wenn ja, bei welchen Straftaten zum Beispiel?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank.
Reiseverbot bei Bewährung
18. März 2020
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Frage vom 18. März 2020 | 13:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiseverbot bei Bewährung
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#1
Antwort vom 18. März 2020 | 14:05
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitatob es ein Reiseverbot (nicht ins Ausland reisen) als Bewährungsauflage gibt :
Theoretisch kann solch eine Bewährungsweisung nach § 56c, Abs. 2, Nr. 1 StGB erteilt werden. Dabei ist jedoch streng der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit zu beachten. Solche Weisungen sind also eher selten.
Ausnahme: Wenn gleichzeitig Bewährungsauflage ist, eine "elektronische Fußfessel" zur örtlichen Überwachung zu tragen, ist das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland grds. nicht gestattet. Ausnahmen (etwa Reisen zu einer Beisetzung eines Angehörigen) müssen beantragt werden.
Zitatbei welchen Straftaten zum Beispiel? :
Das wird nicht nach Straftaten unterteilt, sondern hängt vom konkreten Fall und wie gesagt der Verhältnismäßigkeit ab.
Elektronische Fußfesseln werden oftmals bei Tätern eingesetzt, die ein Sexualdelikt zum Nachteil von Kindern begangen haben.
#2
Antwort vom 18. März 2020 | 14:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Bei Straftaten wie zum Beispiel Warenbetrug, Betrug oder Diebstahl etc. ist also im normalen Fall nicht zu rechnen?
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#3
Antwort vom 18. März 2020 | 14:27
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Wenn die Umstände des jeweiligen Einzelfalles es nicht hergeben (was sie in den seltensten Fällen tun dürften) = nein.
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