Relevanz von StGB 180 ?

11. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
steve_25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Relevanz von StGB 180 ?

Hallo, mal ne Frage zur möglichen Relevanz von 180 STGB:

Person A ist 21 Jahre alt und hat einen Bruder (Person B), welcher 15 ist.
Person A lebt in einer eigenen Wohnung, fährt in den Urlaub und überlässt Person B (seinem Bruder) einen Wohnungsschlüssel, damit Person B sich um die Post kümmern kann.

Person B möchte in der Abwesenheit von Person A in der Wohnung seine Freundin (Person C) treffen (ebenfalls 15).

Person B und Person C treffen sich in der Wohnung von Person A (alleine) und es kommt auch zu sexuellen Handlungen. Die Eltern von Person C erfahren davon.

Person A hatte bislang keine Kenntnis von diesen Handlungen und er hat ihm Vorfeld diesem Treffen auch nicht zugestimmt, sondern dies erfolgte auf Eigeninitiative von Person B und C. Person A hat seinem Bruder (Person B) aber seinen Schlüssel überlassen, also hat er billigend in Kauf genommen, dass Person B auch ggf. mit anderen unbeaufsichtigt sich in der Wohnung aufhalten kann.

Nun ist die Frage, hat Person A Vorschub geleistet im Sinne von STGB 180 ?

Danke und Gruß
Steve

-- Editiert von steve_25 am 11.09.2008 08:10:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Der § 180 StGB ist ein Vorsatzdelikt. Da A ohne Vorsatz handelt – keine Strafbarkeit.

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#2
 Von 
steve_25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Selbst wenn er davon gewusst hätte, wäre eine Strafbarkeit -meiner Ansicht nach- noch nicht verwirklicht.




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Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
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