Hallo, mal ne Frage zur möglichen Relevanz von 180 STGB:
Person A ist 21 Jahre alt und hat einen Bruder (Person B), welcher 15 ist.
Person A lebt in einer eigenen Wohnung, fährt in den Urlaub und überlässt Person B (seinem Bruder) einen Wohnungsschlüssel, damit Person B sich um die Post kümmern kann.
Person B möchte in der Abwesenheit von Person A in der Wohnung seine Freundin (Person C) treffen (ebenfalls 15).
Person B und Person C treffen sich in der Wohnung von Person A (alleine) und es kommt auch zu sexuellen Handlungen. Die Eltern von Person C erfahren davon.
Person A hatte bislang keine Kenntnis von diesen Handlungen und er hat ihm Vorfeld diesem Treffen auch nicht zugestimmt, sondern dies erfolgte auf Eigeninitiative von Person B und C. Person A hat seinem Bruder (Person B) aber seinen Schlüssel überlassen, also hat er billigend in Kauf genommen, dass Person B auch ggf. mit anderen unbeaufsichtigt sich in der Wohnung aufhalten kann.
Nun ist die Frage, hat Person A Vorschub geleistet im Sinne von STGB 180 ?
Danke und Gruß
Steve
-- Editiert von steve_25 am 11.09.2008 08:10:00
Relevanz von StGB 180 ?
11. September 2008
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Frage vom 11. September 2008 | 08:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Relevanz von StGB 180 ?
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#1
Antwort vom 11. September 2008 | 13:05
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
Der § 180 StGB ist ein Vorsatzdelikt. Da A ohne Vorsatz handelt – keine Strafbarkeit.
#2
Antwort vom 11. September 2008 | 13:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antwort!
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#3
Antwort vom 11. September 2008 | 14:44
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
Selbst wenn er davon gewusst hätte, wäre eine Strafbarkeit -meiner Ansicht nach- noch nicht verwirklicht.
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