Hallo zusammen,
eine Frau besucht um 17 Uhr mit ihren 2 kleinen Kindern ein Restaurant. Es wird Essen bestellt und auch Getränke für alle.
Die Mutter bestellt sich einen Ouzo und ein Glas Wein. Sie ist mit dem Auto gekommen.
Sie Essen, die Mutter trinkt den Ouzo und nippt am Wein, nach 30 Minuten ist das Glas noch fast voll.
Die Kinder werden unruhig und die Mutter überlegt sich grade wieder aufzubrechen als Plötzlich 2 Polizisten das Restaurant betreten und die Mutter direkt mit dem Namen ansprechen (obwohl sie nicht reserviert hatte und auch die Servicekräfte nicht kennt)
Sie wird aufgefordert mit einem Polizisten nach draussen zu gehen, es sei jemand gegen ihr Auto gefahren. Die Mutter überlegt wie sie es mit den 2 kleinen Kindern macht mit dem nach draussen Gehen, da bietet der 2. Polizist an, auf die Kinder aufzupassen.
Draussen fordert der 1. Polizist eine Alkohol-Atemkontrolle. Die Mutter befolgt dies. 0,23 Promille. Von dem Ouzo und den 2 Schlucken Wein.
Die Belegschaft hatte die Polizei verständigt aus Sorge um die kleinen Kinder. Eventuell sei die Mutter ja schon nicht nüchtern gewesen als sie gekommen sei. Was ja nun nachweislich nicht zutraf. Sofort zahlt die Mutter und verlässt das Restaurant.
Beim Einsteigen ins Auto wird sie von einer
Kellnerin oben aus dem Fenster des Restaurants beobachtet.
Die Mutter möchte nun Anzeige erstatten wegen Verleumdung und übler Nachrede.
Welche strafrechtlich relevanten Paragraphen wurden noch gebrochen von der Belegschaft?
Die Mutter hätte das Glas nicht leer getrunken und wäre niemals über die 0,5 Promille Grenze gekommen. Als sie das Restaurant verlässt, steht das noch fast volle Glas noch auf dem Tisch.
Restaurantbesuch mit Folgen
Zitat :Die Mutter bestellt sich einen Ouzo und ein Glas Wein. Sie ist mit dem Auto gekommen
Wenn man mit Kindern unterwegs ist..ach was. Ich spar mir den Moralapostel
Zitat :Die Mutter möchte nun Anzeige erstatten wegen Verleumdung und übler Nachrede.
Ist nicht erkennbar. Wenn der Frau jemand ins Auto gefahren ist, hat das restaurantpersonal richtig gehandelt. Und wenn das Personal die Polizei ruft und diese macht einen Halterabgleich, hat man auch den Namen der Person.
Zitat :Eventuell sei die Mutter ja schon nicht nüchtern gewesen als sie gekommen sei. Was ja nun nachweislich nicht zutraf. Sofort zahlt die Mutter und verlässt das Restaurant.
Gab es denn zuvor ein Gespräch mit den Mitarbeitern oder sonst eine Situation, wovon diese ausgehen konnten, dass sie noch mehr getrunken hatten?
Zitat :Welche strafrechtlich relevanten Paragraphen wurden noch gebrochen von der Belegschaft?
Eventuell käme eine falsche Verdächtigung in Betracht.
Normalerweise würde ich davon ausgehen, dass die Servicekräfte Sie zuerst mal ansprechen und versuchen, die Situation zu klären, wenn sonst keine Hinweise vorliegen, dass sie noch mehr getrunken haben (oder noch mehr trinken wollten) finde ich das Handeln fahrlässig.
-- Editiert von User am 23. Januar 2025 10:06
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-- Editiert von User am 23. Januar 2025 10:16
Nochmal zur Ergänzung,
die Mutter hatte keine weiteren Getränke bestellt und war bei Betreten des Restaurants absolut nüchtern. Es gab keine Situation in der über Alkoholkonsum vor oder während des Restaurantbesuchs mit der Belegschaft und der Mutter gesprochen wurde.
Der Name wurde offenbar über das Autokennzeichen ermittelt.
Zitat :Es gab keine Situation in der über Alkoholkonsum vor oder während des Restaurantbesuchs mit der Belegschaft und der Mutter gesprochen wurde.
Komisch, das sollte eigentlich normal sein, dass ein Gast erstmal angesprochen wird. Da die Mutter ja plötzlich gehen wollte, hätte man ja eventuell auch vermuten können, dass es da ein Gespräch gab.
Dann müsste man eben mal in Erfahrung bringen, was genau gegenüber der Polizei behauptet wurde. Das geht auf Nachfrage oder eben notfalls mittels Akteneinsicht.
-- Editiert von User am 23. Januar 2025 10:20
Die Mutter sollte ihre Energie lieber in die Therapie ihrer Alkoholerkrankung stecken.
Zitat :Welche strafrechtlich relevanten Paragraphen wurden noch gebrochen von der Belegschaft?
Gar keiner. Da die Belegschaft ja nicht behauptet hat, dass die Mutter vorher schon getrunken hat, sondern sich nur um die Kinder in Gegenwart der hart trinkenden Mutter gesorgt hat, war die Alarmierung der Polizei doch völlig vertretbar.
Damit das strafbar wäre, hätte die Belegschaft schon VOR Alarmierung der Polizei nachweislich wissen müssen, dass die Mutter noch nichts getrunken hat und dies trotzdem gegenüber der Polizei behaupten.
Das kommt nicht hin. Mit einem Ouzo und zwei Schlucken Wein, kommt man (und auch Frau) nicht auf über 0,2‰. Davon ausgehend, dass der Atemalkoholkontrolle ein Gespräch mit dem Polizisten vorausging, ist auch nicht von einem stark erhöhten Messergebnis in Folge von Mundalkohol auszugehen.Zitat :Alkohol-Atemkontrolle. Die Mutter befolgt dies. 0,23 Promille. Von dem Ouzo und den 2 Schlucken Wein.
Warum hat sie es dann bestellt? Nur um es anzuschauen, oder das Weinaroma zu riechen? BTW: Wie groß war das Glas denn?Zitat :Die Mutter hätte das Glas nicht leer getrunken
Sehe ich auch so.Zitat :Ist nicht erkennbar.
Nö, dann hat man den Namen des Fahrzeughalters.Zitat :Und wenn das Personal die Polizei ruft und diese macht einen Halterabgleich, hat man auch den Namen der Person.
Nicht ansatzweise erkennbar.Zitat :Eventuell käme eine falsche Verdächtigung in Betracht.
Was hätte ein derartiges Gespräch bringen sollen?Zitat :Es gab keine Situation in der über Alkoholkonsum vor oder während des Restaurantbesuchs mit der Belegschaft und der Mutter gesprochen wurde.
Das passt nicht zuZitat :Der Name wurde offenbar über das Autokennzeichen ermittelt.
Die Halterabfrage ergibt nur den Namen des Fahrzeughalters. Ein halbwegs guter Polizist weiß, dass Fahrzeughalter und Fahrzeugführer nicht identisch sein müssen. Spätestens wenn der Polizist die Mutter mit Frau Europcar angesprochen hätte, wäre ihm der Lacherfolg sicher gewesen.Zitat :Plötzlich 2 Polizisten das Restaurant betreten und die Mutter direkt mit dem Namen ansprechen
Gibt es eine Vorgeschichte, oder war die Mutter das erste mal in diesem Restaurant?
Wohnt die Frau in der Nähe, so dass sie dem Personal oder anderen Gästen vielleicht bekannt gewesen sein könnte? Und sei es nur vom Sehen?
Wie endete die Geschichte dann? Die Polizisten werden ja nicht einfach nur "Tschüss" gesagt haben.
-- Editiert von User am 23. Januar 2025 10:47
Jemand der „hart trinkt" hat wohl mehr als 0,23 Promille.
Wir haben eine 0,5 Promille Grenze in Deutschland. Die Mutter ist definitiv nicht alkoholabhängig. Unglaublich
Ganz ehrlich, ich würde es als extrem übergriffig empfinden, wenn Mitarbeiter in der Gastronomie bei jedem Gast, der sich ein alkoholisches Getränk bestellt, vorab ein Gespräch über sein Trinkverhalten anfangen müsste; überprüfen müsste, ob er schon vorher Alkohol zu sich genommen hat, was auch immer. Wenn ich mit jemandem diskutieren will, dann suche ich nicht unbedingt ein Restaurant auf, insbesondere nicht mit 2 kleinen Kindern. Und ich suche mir meine Diskussionspartner gerne selbst aus.
Also zunächst alles in Ordnung. Wirklich. Dann gab es aus welchen Gründen auch immer Auffälligkeiten. Niemand ist gezwungen, sich selbst einer Konfrontation auszusetzen, zumal man ja auch niemanden zwingen kann, bestellte Getränke nicht zu trinken, auch betrunken in seinen PKW zu steigen. Zumal man ja auch keinen Anspruch darauf hat, dass der Betroffene erklärt, wann er in den letzten 24 Stunden was getrunken hat, ob man gekifft hat, was weiß ich. Die Reaktion des Betriebes war also völlig in Ordnung. Und zwar vom Betreten der Lokalität von Mutter und Kindern bis zum Ende.
Ich verstehe die Aufregung nicht.
wirdwerden
Zitat :Nicht ansatzweise erkennbar.
Doch schon, wir wissen ja nicht genau, was genau gegenüber der Polizei geäußert wurde, ausschließen kann man es daher sicher nicht.
Zitat :Die Mutter sollte ihre Energie lieber in die Therapie ihrer Alkoholerkrankung stecken.
Ist zwar nicht meine Sache/Problem, aber ich selbst wäre ja eher vorsichtig mit solchen Unterstellungen gegenüber anderen, vor allem in einem Rechtsforum.
wie öfter bin ich auch hier der Meinung, dass wichtige Informationen fehlen
Laut Polizei kommen 0.23 Promille durchaus hin mit einem Ouzo und ein paar Schlucken Wein.
Die Frau ist in dem Restaurant nicht bekannt und auch sonst nicht bekannt für Alkoholkosum!!
Die Polizei hat festgestellt, dass der Promille Gehalt unter 0,5 lag womit die Frau fahren durfte!
Ich stell mal ganz vorsichtig eine These auf. Wenn die Person nicht weiblich, klein, niedlich und blond gewesen wäre , sondern
männlich, im Anzug und über 50, dann wäre wohl keine Polizei informiert worden!
Fakt ist, die Promille Grenze wurde nicht gebrochen und die Frau wurde in ihrem Restaurantbesuch einer Sache bezichtigt, die sich als unwahr herausstellte!
Eine Mutter ist nicht automatisch anzugreifen , weil sie eine Mutter ist! Eine Mutter weiss wohl sehr genau was sie tut und was Verantwortung bedeutet.
Es ist schlimm, wie sehr Mütter unter Beschuss geraten
Und selbst wenn die Mutter Alkoholikerin sein sollte, das spielt doch hier überhaupt keine Rolle. Es gibt genug Alkoholiker/andere Suchkranke, die ihre Kinder anständig groß ziehen; wird jedes Jugendamt in Deutschland bestätigen. Es geht einfach in dem Szenario hier niemanden was an. Deshalb fehlen auch keine Infos diesbezüglich.
Letztlich hatte der Gastronomiebetrieb Zweifel an der Fahrtüchtigkeit der Mutter. Hat deshalb das einzig richtige gemacht: unsere Freunde und Helfer informiert.
wirdwerden
Kommt drauf an, was man unter "hart" trinken versteht. Zudem war es ja 17.00 Uhr, und der Tag noch lange. Wir wissen ja nicht mit vie viel Promille der Tag endete, oder geendet hätte. Aber das spielt für die Fragestellung jetzt auch nicht die entscheidende Rolle. Für die Familie aber langfristig vielleicht schon.Zitat :Jemand der „hart trinkt" hat wohl mehr als 0,23 Promille.
Oh, wir habe auch eine 0,0-Promille-Grenze, dazu passend einen Toleranzwert von 0,2‰, dann eine 0,3‰-Grenze, die von Dir erwähnte 0,5-Promille-Grenze. Dann einen Grenzwert von 1,1‰ und last not least noch die 1,6-Promille-Grenze. Man kann sich also allesZitat :Wir haben eine 0,5 Promille Grenze in Deutschland.
Das mag sein, und das habe ich der Dame auch nicht unterstellt. Es gibt aber Menschen, die es als nicht normal ansehen, wenn eine erwachsene Person (Mutter oder Vater) um 17.00 Uhr mit zwei kleinen Kindern ein Restaurant betritt, und sich ein Glas Wein und einen Ouzo (Schnaps) bestellt (und dann erstmal den Schnaps trinkt). Es gibt sicherlich sehr viele Menschen (wahrscheinlich sogar die deutliche Bevölkerungsmehrheit), denen das egal ist, und die keinen weiteren Gedanken bezüglich einer solchen Situation verschwenden oder investieren. Und dann gibt es eben aber auch Menschen, die das Kindeswohl bei einem derartigen Alkoholkonsum eines Elternteils gefährdet sehen. Und diese Leute rufen dann u.U. die Polizei.Zitat :Die Mutter ist definitiv nicht alkoholabhängig.
Das ist richtig. Aber es wurde wohl auch nicht angezeigt / gemeldet, dass sie besoffen randaliert, andere Gäste beleidigt oder sich sonstwie gesetzeswidrig verhalten habe, denn sonst wäre sie dazu befragt und uns das hier berichtet worden. Wenn nun eine Frau um 17.00 Uhr ein Restaurant betritt und sich einen Ouzo und einen Wein bestellt, dann kann das u.U.. außenstehenden Personen derart missfallen, dass sie das Kindeswohl gefährdet sehen und die Polizei verständigen. Auch wenn die Polizei dann vor Ort keine Kindeswohlgefährdung feststellen kann, liegt deshalb keine falsche Verdächtigung vor. Daher bleibe ich dabei, dass ich nicht ansatzweise eine falsche Verdächtigung erkennen kann.Zitat :Doch schon, wir wissen ja nicht genau, was genau gegenüber der Polizei geäußert wurde,
Da stimme ich Dir allerdings gerne voll und ganz zu.Zitat :Ist zwar nicht meine Sache/Problem, aber ich selbst wäre ja eher vorsichtig mit solchen Unterstellungen gegenüber anderen, vor allem in einem Rechtsforum.
Auch diese Meinung teile ich. Meine Nachfragen aus #7 blieben leider unbeantwortet, so dass ich mir weitere Nachfragen erspare.Zitat :wie öfter bin ich auch hier der Meinung, dass wichtige Informationen fehlen
Zitat :Eine Mutter weiss wohl sehr genau was sie tut und was Verantwortung bedeutet.
Wie gesagt.... ich halte mich moralisch zurück.....
Zitat :Ich stell mal ganz vorsichtig eine These auf. Wenn die Person nicht weiblich, klein, niedlich und blond gewesen wäre , sondern männlich, im Anzug und über 50, dann wäre wohl keine Polizei informiert worden!
Ich stelle mal die These auf dass es hier um die Kombination Kinder , fahren und Alkohol geht. Unabhängig ob Mann oder Frau und unabhängig von Anzug oder Kleid.
Wenn die Polizei den gerade getrunkenen Alkohol riecht, darf auch eine Alkoholkontrolle gemacht werden. Egal bei wem. Gleiches gilt für Drogen.
Zitat:Die Mutter möchte nun Anzeige erstatten wegen Verleumdung und übler Nachrede.
Ich erkenne in der Schilderung weder das eine, noch das andere.
Zitat:Eventuell sei die Mutter ja schon nicht nüchtern gewesen als sie gekommen sei. Was ja nun nachweislich nicht zutraf.
Wie genau kann man das nachweisen?
Ich sehe hier gar keine Rechtsverletzung seitens der Belegschaft.Zitat:Welche strafrechtlich relevanten Paragraphen wurden noch gebrochen von der Belegschaft?
Alkoholmissbrauch sehe ich nicht.
Das kommt drauf an, wieviele Schlucke ein paar Schlucke Wein sind. Die Sachverhaltsschilderung lautete:Zitat :Laut Polizei kommen 0.23 Promille durchaus hin mit einem Ouzo und ein paar Schlucken Wein.
sowieZitat :trinkt den Ouzo und nippt am Wein
Und das passt nicht zu 0,23‰. Entweder hat sie doch etwas mehr Wein getrunken als geschildert, oder sie hatte bereits etwas getrunken bevor sie das restaurant betrat, oder sie hatte kurz vor der Kontrolle den letzten Schluck getrunken. Dann wäre der Messwert höher als der tatsächliche Alkoholwert. Allerdings wäre dann ein deutlich höherer Wert zu erwarten gewesen, weswegen ich die letztgenannte Möglichkeit als eher unwahrscheinlich ansehe.Zitat :2 Schlucken Wein
OK, dann haben wir das geklärt. Vielen Dank für die Antwort.Zitat :Die Frau ist in dem Restaurant nicht bekannt und auch sonst nicht bekannt für Alkoholkosum!!
Um das Fahren ging es in diesem Moment eigentlich gar nicht. Wobei die Weiterfahrt ab 0,5‰ allerdings unterbunden hätte. Das ist natürlich richtig.Zitat :ie Polizei hat festgestellt, dass der Promille Gehalt unter 0,5 lag womit die Frau fahren durfte!
Da würde ich tatsächlich nicht dagegen wetten wollen, denn das ist tatsächlich gut vorstellbar. Aber nun geht es halt um eine weibliche (möglicherweise kleine, niedliche und blonde) Person. Da ist es, auch wenn ich Dir zustimme, müsig darüber zu spekulieren, was bei einem Mann 50+ im Anzug gewesen wäre.Zitat :Ich stell mal ganz vorsichtig eine These auf. Wenn die Person nicht weiblich, klein, niedlich und blond gewesen wäre , sondern
männlich, im Anzug und über 50, dann wäre wohl keine Polizei informiert worden!
Darum geht es aber auch nicht. Es gab ja auch keine entsprechende Anzeige.Zitat :Fakt ist, die Promille Grenze wurde nicht gebrochen
Welcher Sache wurde sie denn bezichtigt?Zitat :und die Frau wurde in ihrem Restaurantbesuch einer Sache bezichtigt, die sich als unwahr herausstellte!
Das wurde ja auch nicht gemacht. Hätte sie eine Jahannisbeerschorle getrunken, dann wäre nichts passiert, obwohl sie ja dann immernoch Mutter gewesen wäre.Zitat :Eine Mutter ist nicht automatisch anzugreifen , weil sie eine Mutter ist!
Naja, wie man es macht, ist es verkehrt. Immer wieder gibt es Fälle von Kindeswohlgefährdung, über die in den Medien berichtet wird. Dann wird stets hinterfragt, warum die Nachbarn nichts gesagt haben, warum die Polizei und das Jugendamt nichts gemacht, oder zu spät eingegriffen haben. Ganz schnell hat man da die Schuldigen (Nachbarn, Freunde und Bekannte ohne Zivilcourage) sowie Polizei und Behörden "entlarvt". Zeigt mal jemand Zivilcourage und informiert (vielleicht auch einmal zu früh) die Polizei, dann ist es aber auch wieder verkehrt. Und wer sich nun durch Deine Kritik angesprochen fühlt, der verzichtet dann das nächste Mal vielleicht tatsächlich auf den Anruf bei der Polizei, weil er ja keinen Ärger bekommen möchte, und später kommt raus, dass das Kindeswohl dich schon länger gefährdet gewesen ist, aber niemand der Polizei oder dem Jugendamt bescheid gesagt hat.Zitat :Es ist schlimm, wie sehr Mütter unter Beschuss geraten
Das weißt Du doch gar nicht. Und ehrlich gesagt glaube ich das auch nicht. Wenn ein Gastronomiebetrieb bei jedem Gast, der mit dem Auto gekommen ist und sich zwei alkoholische Getränke bestellt, die Polizei rufen wollte, dann bräuchte er eine Standleitung zur Polizei und könnte seinen Betrieb bald wieder schließen.Zitat :Letztlich hatte der Gastronomiebetrieb Zweifel an der Fahrtüchtigkeit der Mutter.
Niemand ist verpflichtet einen solchen Test mitzumachen. Laut Sachverhaltsschilderung gab es zudem auch keinen Verdacht, dass die Dame bereits alkoholisiert mit dem Auto zu dem Restaurant gefahren sei. Jedenfall wurde nicht erwähnt, dass die Polizei einem deratigen Verdacht nachgegangen sei.Zitat :Wenn die Polizei den gerade getrunkenen Alkohol riecht, darf auch eine Alkoholkontrolle gemacht werden.
Also ist zusammenfassend zu sagen, dass eine Mutter, die mit 2 Kindern in ein Restaurant geht und einen Ouzo und ein bisschen Wein trinkt und einen Promillewert von 0,23 hat, sich der Alkoholabhängigkeit und der Kindswohlgefährdung verdächtig macht woraufhin die Polizei gerufen wird.
Und obwohl sie kein Gesetz gebrochen hat.
Das ist jetzt zwar etwas knapp zusammengefasst. Aber grundsätzlich kann das zumindest passieren.
Wer in den letzten Tagen sich vor der Kälte schützend mit Mütze und Schal dicht eingepackt vor einer Bank verweilte konnte sich auch verdächtig machen, obwohl er nichts Böses im Schilde führte. Dann wird das ggf. überprüft, und wenn die Überprüfung einen etwaigen Verdacht nicht bestätigt, dann ist die Sache auch wieder erledigt.
Aber irgendwas müssen die Polizisten doch auch gesagt haben. Dass das Auto angefahren worden sei, war vermutlich nur ein Vorwand. um mit der Mutter ohne die Anwesenheit der Kinder (und vielleicht auch umgekehrt mit den Kindern ohne die Mutter) reden zu können. Aber die Beamten müssen doch irgendwas gesagt haben, was sie denn nun warum kontrollieren wollen. Und, ich hatte es weiter oben schon erwähnt: Mit einem einfachen "Tschüss" werden sie sich doch vermutlich auch nicht verabschiedet haben. Irgendwie fehlt mir was an der Geschichte.
Zitat:Also ist zusammenfassend zu sagen
Nein, Sie haben schlicht Ihre unbelegte Behauptung erneut wiederholt.
Warum hat die Betroffene denn nicht im Restaurant nachgefragt, was Sache war? Vielleicht hätte sich das zügig aufgeklärt.
Grundsätzlich hat die Betroffene gemäß der Schilderung rechtlich nichts falsch gemacht.
Ich behaupte mal, dass ein relevanter Teil der Bevölkerung den Konsum von hartem Alkohol in Verbindung mit der Betreuung zweier Kinder und dem Autofahren als unangebracht empfindet.
Das kann Ihnen aber herzlich egal sein. Offenbar ist Ihnen das nicht egal. Deshalb wäre mein Rat, Mal darüber nachzudenken, ob man die Freiheit der moralischen Empfindungen, die man für sich einfordert, nicht konsequenterweise auch den anderen zugestehen sollte.
Meine Lebenserfahrung lässt mich vermuten, dass ein relevanter Punkt in der Geschichte ausgelassen wurde.
Vielleicht hat man zuvor ungeschickt eingeparkt, sich beim Bestellen verhaspelt - und dann in Verbindung mit der Bestellung zweier alkoholischer Getränke Sorgen ausgelöst… irgendwie sowas…
Ich bin im Straßenverkehr auch mal umgedreht, habe neben einem Fahrzeug angehalten, in dem eine Seniorin mit geschlossenen Augen und gesenktem Kopf saß und habe an die Scheine geklopft - weil ich mir Sorgen machte.
Sie erklärte mir, dass Sie ein Nickerchen brauchte und bedankte sich freundlich für die Aufmerksamkeit. Punkt.
Wenn die Story komplett vollständig und wahr ist, verbuchen Sie es unter „kurioser Erfahrung"…
Zitat :Die Mutter möchte nun Anzeige erstatten wegen Verleumdung und übler Nachrede.
Der Wortlaut mit dem Anzeige gegen die Mutter erstattet wurde ist welcher?
Zitat :Welche strafrechtlich relevanten Paragraphen wurden noch gebrochen von der Belegschaft?
Nach bisherigem Sachverhalt sind genau 0,0 strafrechtlich relevante Paragraphen tangiert und schon gar nicht gebrochen.
Insofern wären entsprechende Fakten hilfreich für zielführende Antworten.
Zitat :Also ist zusammenfassend zu sagen, dass eine Mutter, die mit 2 Kindern in ein Restaurant geht und einen Ouzo und ein bisschen Wein trinkt und einen Promillewert von 0,23 hat, sich der Alkoholabhängigkeit und der Kindswohlgefährdung verdächtig macht woraufhin die Polizei gerufen wird.
Etwas knapp zusammengefasst und die Alkoholabhängigkeit würde ich durch Alkoholmissbrauch ersetzen - aber im Prinzip korrekt widergegeben was das Personal wohl empfunden hat.
Du wolltest die arme alte Frau ausrauben!?Zitat :Ich bin im Straßenverkehr auch mal umgedreht, habe neben einem Fahrzeug angehalten, in dem eine Seniorin mit geschlossenen Augen und gesenktem Kopf saß und habe an die Scheine geklopft
Ich bin entsetzt!
Zitat:Du wolltest die arme alte Frau ausrauben!?
Ist das üble Nachrede oder Verleumdung?
Ich gönne mir nen Schnaps…
:-p
Anruf bei der Polizei ergab, dass die Mutter laut Personal alkoholisiert gewirkt habe.
Und das nichts passieren wird, weil 0,2 Promille nichts sind. Und zu einem Ouzo und ein paar Schlucken Wein passen.
Wahrscheinlich war die Kellnerin selbst betrunken.
Das nächste Mal bestellt die Mutter eine „alte Marille" . Vielleicht läuft es dann besser
Zitat :Anruf bei der Polizei ergab, dass die Mutter laut Personal alkoholisiert gewirkt habe.
Die reine Mitteilung eines Verdachts bei den zuständigen Behörden stellt keinerlei Straftat dar.
Falsche Verdächtigung sehe ich hier auch nicht, da kein "wider besseres Wissen" erkennbar ist.
Zitat :Die Mutter hätte das Glas nicht leer getrunken und wäre niemals über die 0,5 Promille Grenze gekommen
Der Wein wurde also bestellt, um ihn nicht auszutrinken?
Das klingt nun auch nicht gerade überzeugend...
Zitat :Ich gönne mir nen Schnaps…
Und das um 14.00 Uhr, ts ts ts...
Zitat :Anruf bei der Polizei ergab, dass die Mutter laut Personal alkoholisiert gewirkt habe.
Das mag durchaus so gewesen sein. Hat das Personal sich halt geirrt, soll vorkommen.
Ich bin der Meinung, besser einmal zu oft anrufen...zumal hier kleine Kinder im Spiel waren.
Zitat :Wahrscheinlich war die Kellnerin selbst betrunken.
Das kann ihr niemand verbieten, so lange sie nicht über der Promillegrenze mit dem Auto fährt.
Die Fakten sind nun mal die, dass es keinen Verstoß der Mutter gab und auch nicht gegeben hätte .
Das Personal hat sich anmaßend verhalten.
Thema beendet.
-- Editiert von User am 24. Januar 2025 10:41
Wenn das klar war, warum dann der Frageaufwand?
es gab ja auch keine Strafe. Somit ist doch alles in Ordnung.Zitat :Die Fakten sind nun mal die, dass es keinen Verstoß der Mutter gab und auch nicht gegeben hätte .
Zitat :Es ist schlimm, wie sehr Mütter unter Beschuss geraten
Zitat :Wahrscheinlich war die Kellnerin selbst betrunken.
Du siehst ja an Dir, wie schnell sowas gehen kann
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
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