Restschuld von Ersatzfreiheitsstrafe

22. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Anna23499
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuld von Ersatzfreiheitsstrafe

Hallo, mein Partner sitzt nun in der JVA Goldlauter und ich würde Ihn gerne in den nächsten Tagen raus holen.
Kann ich die Restschuld im Gefängnis selbst bezahlen und vor allem, kann er selbst seine Bankkarte benutzen, wir teilen uns die Summe die noch offen ist, dafür muss er aber an seine Bankkarte.
Da ist genug drauf, dass es definitiv dann reicht. Er muss ja dann, wenn es vollständig bezahlt wird bzw. ist eh entlassen werden.
Ist das überhaupt möglich, oder muss ich das wo änderst bezahlen?

Danke für eure Hilfe

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Er wird aber nicht "beurlaubt" auf die Behauptung hin, er müsse mal schnell zur Bank - insofern wird das nicht klappen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1494 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von Anna23499):
Er muss ja dann, wenn es vollständig bezahlt wird bzw. ist eh entlassen werden.
Korrekt.

Zitat (von Anna23499):
kann er selbst seine Bankkarte benutzen
Das wird schwierig, da er ja inhaftiert ist.

Es ist mir rglm. schleierhaft, wieso man es zum Vollzug der EFS kommen lässt, wenn potentiell das Geld da wäre (wenn auch einige Wochen in der JVA einen jeden durchaus reifen lassen). Aber um die Frage zu beantworten: tatsächlich habe ich schon die kuriosesten Fälle verfolgen dürfen - gerade in jenen JVAen, die für jeden freien Platz dankbar waren. Eine Herausgabe der Bankkarte oder Barabhebung mit Vollmacht wäre natürlich zumindest vorstellbar.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Es ist mir rglm. schleierhaft, wieso man es zum Vollzug der EFS kommen lässt, wenn potentiell das Geld da wäre


War es ja ganz offensichtlich zum Zeitpunkt der Inhaftierung nicht und zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht, sonst müsste ja nicht von mehreren Personen und Konten gesammelt werden.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

(OT): "Hey Wärter, ich muss mal eben zur Bank gehen und Geld holen. Schließ mal auf." - "Ja, klar. Aber kommt bloß wieder zurück." :bang:

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#5
 Von 
Anna23499
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich wurde offensichtlich etwas fehl verstanden, ich wusste, dass er nicht Raus kann, aber ob eine EC Kartenzahlung möglich ist oder nur Bar, wusste ich nicht und ob er die Zahlung dann selbst tätigen könnte, aber ich bekomme die Karte und kann Geld abheben, dementsprechend hat sich das geklärt.
Wirklich nett, wie einige reagieren, danke dafür! Manchmal kommt einfach viel hinterher und man kann keinen klaren Gedanken fassen!
Und zum Thema, wie man es soweit kommen lassen kann… es gibt Menschen auf dieser Welt, die keinen Goldenen Finger haben und es eine Riesen Katastrophe ist, wenn zum Beispiel das Auto streikt..und man abwägen muss, ob man lieber etwas zu essen kauft oder der Ratenzahlung nachgeht und das über Monate hinweg… also bitte etwas Anstand.

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#6
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Eventuell! ist eine Zahlung per EC-Karte dort tatsächlich möglich, aber die genauen Zahlungsmodalitäten dieser JVA wird hier keiner kennen. Ansonsten werden Sie vermutlich einen eher umständlichen Weg gehen müssen, möglich sollte das aber sein, wenn das Geld vorhanden ist. Am besten einfach anrufen und nachfragen.

Zitat (von Anna23499):
Ist das überhaupt möglich, oder muss ich das wo änderst bezahlen?


Naja, eine Überweisung an die Staatsanwaltschaft (mit Angabe des Aktenzeichens) ist natürlich möglich, die Unterlagen dazu müsste Ihr Partner haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Anna23499):
Also ich wurde offensichtlich etwas fehl verstanden, ich wusste, dass er nicht Raus kann, aber ob eine EC Kartenzahlung möglich ist oder nur Bar, wusste ich nicht und ob er die Zahlung dann selbst tätigen könnte, aber ich bekomme die Karte und kann Geld abheben, dementsprechend hat sich das geklärt.
Dann hätte man auch diese Frage stellen sollen.

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#8
 Von 
Anna23499
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

„kann er selbst seine Bankkarte benutzen"

Ich hätte es noch deutlicher machen können, richtig.
Aber das gibt trotzdem keinen Grund, so abwertend zu reagieren, blöd bin ich sicher nicht.

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Anna23499):
„kann er selbst seine Bankkarte benutzen"
Und genau darauf die korrekten Antworten: kann er nicht, wenn er damit Geld bei einer Bank abheben will.

-- Editiert von User am 23. Februar 2023 14:46

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#10
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
wenn er damit Geld bei einer Bank abheben will.
Das war aber nicht die Fragestellung.

Und der
Zitat (von bostonxl):
:bang:
nebst zugehörigem Kommentar, war nun wirklich unnötig und zeugt nicht gerade von Anstand und Respekt gegenüber der Fragestellerin.

-- Editiert von User am 23. Februar 2023 14:57

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
nebst zugehörigem Kommentar, war nun wirklich unnötig und zeugt nicht gerade von Anstand und Respekt gegenüber der Fragestellerin.
Du verstehst einen Witz? Du kennst die Bezeichnung (OT)? Zweimal nein.

Zitat (von Demonio):
Das war aber nicht die Fragestellung.
Nur dass darauf auch alle anderen in diesem Thread geantwortet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Du verstehst einen Witz?
Ja, aber über Geschmack lässt sich streiten.

Zitat (von bostonxl):
Du kennst die Bezeichnung (OT)?
Ja. Ich habe ja auch nicht kritisiert, dass Dein Beitrag den Topic verfehlt hat, sondern dass er Anstand und Respekt gegenüber der Fragestellerin vermissen ließ, was durch das Emoticon noch betont wurde.

Zitat (von bostonxl):
Nur dass darauf auch alle anderen in diesem Thread geantwortet haben.
Echt?
Zitat (von DeusExMachina):
Eine Herausgabe der Bankkarte oder Barabhebung mit Vollmacht wäre natürlich zumindest vorstellbar.
klingt anders.

Ja, und das war auch OT. Und ich weiß das. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Echt?
(OT):
Zitat (von muemmel):
Er wird aber nicht "beurlaubt" auf die Behauptung hin, er müsse mal schnell zur Bank
Zitat (von DeusExMachina):
Das wird schwierig, da er ja inhaftiert ist.

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