Revision abgelehnt - was nun?

21. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
der ben
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Revision abgelehnt - was nun?


Hallo,

meine Revision wurde vor einer Woche abglehnt. Nun hab ich ein paar Fragen:

Wie lange dauert es für gewöhnlich bis sich nun die JVA meldet und der Stellungsbefehl kommt ( ich wurde zu 3Jahren verurteilt und laut Anwalt komme ich in den offnen Vollzug in Euskirchen) ?

Meine Kaution wurde vor 1,5 Jahren laut Amtsgericht freigegeben, gleichzeitig mit der Aufhebung des Haftbefehls. Laut Anwalt wurde das Geld von ihm bei der Gerichtskasse schon vor einem Jahr beantrag, aber bisher kam nichts. Woran kann das liegen?

Wo beantrage ich meine Sichergestellten Gegenstände wie z.B. Computer?

Wenn ich in Düsseldorf gemeldet bin und nach Euskirchen in die JVA muss, besteht die Möglichkeit ortsnah in Düssldorf in den offenen Volzug zu kommen?

Danke schon mal für die Hilfe.

MfG



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

also, ich habe Ihre Daten (3 Jahre, Deutscher, Selbststeller) mal in die Seiten des NRW-Vollstreckungsplans eingegeben (auf den Seiten des Justizministeriums) und da kommt dann Bielefeld-Senne raus.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
der ben
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Aber Bielefeld ist doch von Düsseldorf noch weiter weg als Euskirchen?!

Ich wurde in Bonn verhandelt und zur Zeit der Tat bzw der Verhandlung im Rhein-Sieg-Kreis gemeldet.


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#3
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
[Bielefeld-Senne/quote]

Richtig!

In den offenen Vollzug der JVA Düsseldorf-Gerrisheim oder so ähnlich zu kommen, ist in jedem Fall ziemlich unwarscheinlich, schon allein aufgrund der Tatsache das es dort nur 50 Haftplätze gibt, und der Andrang entsprechend Groß ist.

I.d.R. nimmt die JVA nur solche Gefangenen auf, die schon den Freigänger Status innehaben, und eine Freies Beschäftiungsverhältnis vorweisen können.

Ich gehe daher auch davon aus das Sie zunächst zur "Erprobung" in die JVA Senne geladen werden, was nichtmal (bis auf die Entfernung) nach Düsseldorf schlechteste ist. Beantragen Sie dort Ihre Heimat nahe Verlegung in die JVA Castrop-Rauxel oder ggf. Remscheid.




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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

tja, für den Amtsgerichtsbezirk Bonn sagt der Vollstreckungsplan in der Tat Euskirchen.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
http://www.jva-euskirchen.nrw.de/Zustaendigkeit/index.php


Das hilft Ihnen bestimmt weiter.

quote:
Aber Bielefeld ist doch von Düsseldorf noch weiter weg als Euskirchen?!


Das war mir durchaus bekannt, nur wer sagt Ihnen das Sie Anspruch auf nahe Verbüßung Ihrer FS haben.

Nach dem Vollstreckungsplan werden Sie zunächst in die JVA Euskirchen geladen. Sie können natürlich Ihre Heimatnahe Verlegung nach Düsseldorf beantragen, nur sehe ich da wie dargelegt wenig Chancen. Versuchen können Sie es trotzdem.

Im übrigen gibt es in Düsseldorf 34 Haftplätze im offenen Vollzug.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Auf das nunmehr rechtskräftige Urteil kommt jetzt ein Rechtskraftvermerk. Dann muss eine Vollsreckbarkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Dann wandern die Akten zur StA, die Ihnen die Ladung schickt.
Vorher kann die StA auch noch über Asservate verfügen, sie kann das aber auch nach Einleitung der Vollstreckung machen. Das geschieht grundsätzlich von Amts wegen, aber Sie können natürlich auch an die StA schreiben. Das Gericht hat mit den Asservaten nichts zu tun.

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