Revision verworfen - Richter befangen?

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
neuer-user
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Revision verworfen - Richter befangen?

Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und möchte hiermit mein Problem schildern, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich versuche es so ausführlich wie möglich darzulegen:
Ich war im Jahre 2002-2003 Geschäftsführer einer GmbH im Versicherungsbereich. Es waren Vermittler für mich tätig, welche dubiose Verträge einbrachten. Da die Behörden diesen Vermittlern aus früheren Taten schon länger auf der Spur waren und diese nun für mich vermittelten, wurde ich natürlich auch mit involviert. Es kam zur Anklage wegen Versicherungsbetruges.
Nach ca. 30 Verhandlungstagen wurde ich im Juli letzten Jahres vom LG zu 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der BGH hat am 13.1.09 die Revision verworfen.

Ich möchte vorweg sagen, dass ich aber von den Machenschaften der Vermittler nichts gewusst habe, deshalb hat auch kein einziger Zeuge gegen mich aussagen können. Nur eine Vermittlerin hat mich in einem früheren Polizeiprotokoll angeschwärzt, (wahrscheinlich da damals, als alles aufflog natürlich keine Provision mehr ausgezahlt wurden). Als jedoch diese Zeugin vor Gericht aussagte, hat sie ihre damalige Aussage widerrufen, sodass nun, wie gesagt, kein einziger Zeuge mich belastet hat.
Und nun kommt die Ungerechtigkeit:

Erstens: Der Richter war befangen. Er hat hinter meinem Rücken mit meinem Anwalt auf ein mögliches Geständnis verhandelt und das zu einem Zeitpunkt, wo noch kein Zeuge vor Gericht stand. Der Wortlauf des Richters: "Ihr Mandant sollte sich das überlegen, die Bewährung ist noch keinesfalls sicher". Der Richter war also von Anfang an auf eine Bestrafung aus, ein evtl. Freispruch kam für den gar nicht in Frage. Hier wurde natürlich sofort ein Befangenheitsantrag gestellt, welcher von der Kammer verworfen wurde.
Da ich hier sein Angebot von 2 Jahren auf Bewährung ablehnte (da ich doch nicht für etwas Bewährung annehmen kann, was ich nicht getan habe) hat er mir dann aus reiner Bosheit 2 Jahre und 3 Mon. ohne Bewährung aufgebrummt, obwohl er nichts gegen mich in der Hand hatte. Um natürlich dies vor dem BGH begründen zu können, hat er nicht die Aussage der Zeugin vor Gericht verwertet (den die hat ja für mich ausgesagt) sondern die Aussage aus dem damaligen Polizeiprotokoll ins Urteil mit eingepackt. Hier hatte der Richter natürlich leichtes Spiel, da kein Wortprotokoll geführt wurde.
Natürlich liegt dem BGH nur das gefälschte Urteil vor. Was ich aber dann nicht verstehe, warum nicht einmal der BGH die Befangenheit des Richters erkannte.

Habe mich mit dem BGH tel. in Verbindung gesetzt - die konnten mir natürlich keine Auskunft geben, nur den einen Rat gaben Sie mir (und das hat mich gewundert), wenn das tatsächlich so sein sollte, könnte ich den Richter wegen Rechtsbeugung anklagen, mit der Anmerkung, das dies wahrscheinlich nichts bringen wird.

Wenn ich gewusst hätte, dass man auch ungerecht verurteilt werden kann, hätte ich doch die Bewährung annehmen sollen (wenn auch für nichts).

Wie auch immer, mein Anwalt versucht noch ein evtl. Gnadengesuch zu bewirken, da meine Mutter schwer nervenkrank ist und außer mir keinen hat, der sich um sie kümmert. Gut, sie ist zwar nicht pflegebedürftig, jedoch ist sie in psychologischer Behandlung (letztes Jahr ist der Stiefvater verstorben, dann Ärger mit den Erben - wo immer noch Zivilprozesse laufen; meiner Mutter ist das alles zuviel, hat deshalb auch schon an Selbstmord gedacht, hat sie mir vor kurzem mal gestanden - wer weiß, was passiert, wenn ich nicht mehr da bin – sie ist dann mit Ihren 76 Jahren ganz alleine.

Meinem Anwalt sagt, außer dem Gnadengesuch oder ein evtl. Haftaufschub kann man hier nichts mehr tun. Verfassungsgericht wird wohl auch nichts bringen.

Vielleicht hat hier jemand im Forum irgendeine Idee, an welche Stelle ich mich wenden kann, um eine solche Ungerechtigkeit aufzudecken bzw. ich mich dagegen wehren kann.

Bitte um eure Hilfe.

Danke an alle im Voraus.

Gruss

Ferdinand

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Bei so einer wichtigen Aussage hätte Ihr Verteidiger beantragen sollen dass die Aussage vollständig protokolliert und verlesen wird. Dadurch wäre was die Zeugin gesagt hat ins Protokoll gekommen und damit hätten Sie einen Gegenbeweis für die Festellungen im Urteil gehabt und damit einen Revisionsgrund. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig und es gibt nur noch die Wiederaufnahme, und da wäre als einziges die Rechtsbeugung des Richters. Versuchen können Sie es ja, aber es müsste schon hieb und stich fest sein!

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#2
 Von 
neuer-user
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Tja, wenn ich sowie auch mein Anwalt gewusst hätten, dass der Richter diese Aussage der Zeugin nicht verwertet oder besser gesagt, nicht verwerten will, hätten wir die Protokollierung der Aussage angeordnet. Rechtsbeugung wird schwierig werden, schon allein deshalb, weil Richter ja Narrenfreiheit haben. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist vor das Verfassungsgericht zu gehen. Habe auch schon einige Urteile gesichtet, wo das Verfassungsgericht bzgl. der Beweiswürdigung oder Befangenheit zugunsten des Beschwerdeführers entschieden hat. Leider sind die Inhalte dieser Verfahren nicht mit meinem Verfahren identisch, sondern hier sind evtl. nur gewisse Ähnlichkeiten vorhanden.

Folgendes könnte evtl. bzgl. einer Wiederaufnahme angesprochen werden:

Die Verletzung der Grundrechte auf Gewährung des rechtlichen Gehörs;

die Befangenheit des Richters zu Anfang der Verhandlung, nachdem für den ein Freispruch von vornherein nicht relevant war und aufgrund dessen er die Verhandlung auf dieser Grundlage weitergeführt hat;

die Einbringung neuer Beweise - nun, die hab ich zwar nicht, aber gelesen hab ich auch folgenden Hinweis:

"Für neue Tatsachen können jedoch auch die früher verwendeten Beweismittel beigebracht werden. Tatsachen sind dann neu, wenn Sie dem erkennenden Gericht bei der Urteilsfindung nicht bekannt waren und daher bei der Entscheidung durch das Gericht nicht berücksichtigt werden konnten. Ob der Verurteilte sie kannte, ist unerheblich. Sie sind auch dann neu, wenn der Verurteilte sie vorsätzlich zurückgehalten hat.
Neue Beweismittel sind solche, deren sich das erkennende Gericht nicht bedient hat, wobei unerheblich ist, ob die Beweismittel dem Gericht unbekannt waren oder durch dieses nicht genutzt wurden. Neue Tatsachen und neue Beweismittel müssen außerdem erheblich sein und somit allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen zur Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Gesetzes zu seiner geringeren Bestrafung führen können. Zur Freisprechung geeignet sind Tatsachen, die die Täterschaft des Verurteilten ganz ausschließen oder jedenfalls Rechtfertigungs- und Ausschließungsgründe enthalten."

Wenn Sie die eine oder andere Erfahrung in verfassungsrechtlichen Angelegenheiten haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mir Ihre Meinung zu den oben angeführten Möglichkeiten (oder evtl. noch weiteren) mitteilen.

Vielen Dank schon im Voraus.

Schönen Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Richter haben eine Fürsorgepflicht. Wenn es nach Aktenlage einigermaßen sicher ist, dass eine Verurteilung herauskommt, kann der Richter selbstverständlich den Verteidiger darauf hinweisen, dass ohne Geständnis auch eine Strafe ohne BW herauskommen kann. Was wäre Ihnen denn lieber? Kein Geständnis abzulegen und dann erst in der mündlichen Urteilsbegründung zu erfahren, dass Sie das die BW gekostet hat? Eine Befangenheit liegt nicht ansatzweise vor.

Wenn kein Inhaltsprotokoll geführt wurde, war die Verhandlung beim Landgericht. Da ist das nunmal so, weil es im Gesetz steht. Aussagen von Zeugen können wörtlich protokolliert werden, aber nur dann wenn es auf den Wortlaut der Aussage ankommt. Wortlaut. Nicht Inhalt.

Ihr rechtliches Gehör wurde nicht verletzt. Sie hatten doch Gelegenheit, sich in der Hauptverhandlung zu äußern? Das reicht, mehr ist nicht erforderlich.

Die Anforderungen an eine Wiederaufnahme sind recht hoch. Sie führen ja selbst einiges dazu aus. Es müssen NEUE Beweismittel sein. Neu heißt nicht, dass die vorhandenen Beweismittel in den Augen des Angekl. falsch gewürdigt worden sind.


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#4
 Von 
neuer-user
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Das ist schon richtig. Richter haben eine Fürsorgepflicht. Aber hier kommt es auch auf den Wortlauf des Richters an. Ich bzw. mein Anwalt hätten auch kein Problem damit gehabt, wenn er gefragt hätte, ob ich (nach Aktenlage) für ein Geständnis bereit wäre, da Schuld oder Unschuld noch nicht erwiesen sind. Das hat er aber nicht. Er hat stattdessen meinen Anwalt gefragt, ob ein Geständnis in Frage käme, da die Bewährung noch keinesfalls sicher ist. Der Richter ist also von der Möglichkeit der Unschuld gar nicht ausgegangen. Er hat mich also, was die Möglichkeit der Unschuld betrifft "leer laufen" lassen.
Das hat sich dann auch im Urteil wiedergespiegelt. Die Zeugenaussage der einzigen "Belastungszeugin" hat dieser gar nicht verwendet, obwohl der Richter nach deren Aussage sehr erstaunt war. Soweit ich mich noch an seinen Wortlaut erinnern kann, sagte er: "Frau X, das stellt sich aber jetzt völlig anders dar, als in Ihrer polizeilichen Vernehmung, Ihre Aussage spricht ja dann für den Angeklagten. Ich erkenne hier also keine Mitschuld."
Die Zeugin wollte mir damals bei Ihrer Polizeivernehmung eine reindrücken, weil sie kein Geld mehr bekommen hat.
Vor Gericht hat Sie dann die Wahrheit gesagt - und was macht der Herr Richter? Er formuliert das Urteil so, als hätte die Zeugin bei der Verhandlung das ausgesagt, was in dem damaligen Polzeiprotokoll steht. Kein Wort davon, dass die Zeugin vor Gericht etwas anderes ausgesagt hat und er als Richter das nicht glaubt - nein - von der "richtigen" Aussage wurde gar nichts erwähnt. Das ganze Urteil ist also erstunken und erlogen.
Weitere für mich negative Belastungszeugen gab es nicht - weil ja nichts zum "Belasten" da war.

Und wo ist hier die Gerechtigkeit? Sowie es in meinem Fall ist, hätte man sich die Verhandlung auch sparen können, wenn man sowieso dem Richter ausgeliefert ist und der auch noch Freude daran hat, jemanden unschuldig zu verurteilen.

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