Rezeptfälschung - Kann ich dafür sogar ins Gefängnis kommen?

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Maraja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Rezeptfälschung - Kann ich dafür sogar ins Gefängnis kommen?

Ich habe Mist gebaut. Ich habe Privatrezepte gefälscht und bin in einer Apotheke erwischt worden. Die haben die Polizei geholt, bin erkennungsdienstlich behandelt worden, meine Wohnung wurde durchsucht (ich habe den Polizisten gleich gezeigt, wo auf meinem Computer die gefälschten Rezepte sind, daraufhin musste ich sie löschen und sie ließen mir den Rechner da). Sie haben bei mir in der Tasche noch als sie mich gestellt haben, gleich noch mehr gefälschte Rezepte gefunden, außerdem eingelöste Rezepte und die dazugehörigen Tabletten, die ich kurz vorher in andreren Apotheken bekommen habe. Wie geht das alles weiter? Was kann mir passieren? Ich möchte vor allem nicht, dass die Staatsanwalschaft jetzt bei meiner Versicherung nachfragt, bei welchen Ärzten ich war und die alle dazu fragt (ob sie mir etwas verschrieben haben, wie viel usw.) Auch habe ich große Angst, dass ich in eine Entzugsklinik zwangseingewiesen werde, das stehe ich aufgrund der starken Schmerzen, wegen denen ich die Tabletten nehme nicht durch. Außerdem wäre ich dann meinen Job los, der mir ein wenig über die Schmerzen hinweghilft. Das wäre alles eine Katastrophe! Was erwartet mich? Kann ich dafür sogar ins Gefängnis kommen? Ich bin nicht vorbestraft. Einmal bin ich beim Schwarzfahren erwischt worden und einmal habe ich einen Verkehrsunfall verursacht (zählt das auch irgendwie dazu). Ich kenne mich überhaupt nicht aus. Das Warten macht mich wahnsinnig und ich habe keine Ahnung wie ich aus der Sache wieder herauskomme.
Kann mir jemand helfen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich möchte vor allem nicht, dass die Staatsanwalschaft jetzt bei meiner Versicherung nachfragt, bei welchen Ärzten ich war und die alle dazu fragt (ob sie mir etwas verschrieben haben, wie viel usw.)

Das werden Sie nicht verhindern können, wenn die StA das vorhat.

Auch habe ich große Angst, dass ich in eine Entzugsklinik zwangseingewiesen werde, das stehe ich aufgrund der starken Schmerzen, wegen denen ich die Tabletten nehme nicht durch.

Das passiert nicht so schnell.

Was erwartet mich?

Das kommt drauf an, wieviele Fälle der Urkundenfälschung man Ihnen nachweist und ob die Medikamente unters BTMG fallen (dann kommen natürl. auch noch BTMG-Verstöße dazu), aber es werden ja eher keine (speziellen, 3 teiligen) BTM-Rezepte gewesen sein, die Sie gefälscht haben, oder?

Wenn Sie die Dinger tatsächlich wegen Schmerzen nehmen (müssen), suchen Sie sich einen guten Schmerztherapheuten. Der verschreibt Ihnen die benötigte Menge auch legal.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

na was haben wir denn bestellt? Tramal, Tilidin, Diazepam, Tavor?

paddy

21x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wobei die letzten beiden ja keine Schmerzmittel sind...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@!streetworker!

...aber das hirn löst sich damit quasi auf und so sind die letzten beiden in verbindung mit den ersten zweien schon schmerzlindernd :devil:



sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Maurice Moranc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Sehr geehrte Maraja,

um Ihre Frage "kann mir da jemand helfen?" kurz zu beantworten:
Ein Rechtsanwalt. Sie sollten durch einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen lassen, um festzustellen, welche Maßnahmen die Staatsanwaltschaft in Ihrer Sache bereits ergriffen hat. Mit diesen Kenntnissen und einer geschickten Verteidigung sollte es möglich sein, eine Haftstrafe abwenden zu können. Eine Einweisung in eine Entzugsklinik halte ich in Ihrem Fall für nicht wahrscheinlich. Allerdings sollten entsprechende Bemühungen unternommen werden, um eine milde Strafe zu bewirken.

Mit freundlichen Grüßen

Maurice Moranc
Rechtsanwalt

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

stimmt sunbee..benzos können einen alles wegbrennen...löl :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maraja
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich glaube nicht, dass mir ein Schmerztherapeut das Mittel in der Menge verschreiben würde, in der ich es brauche, um die Schmerzen zu lindern. Das Problem ist, dass es sich um ein Mittel handelt, dass eigentlich zum Einschlafen gedacht ist. Ich habe es damals bekommen, weil ich vor Schmerzen nicht einschlief und festgestellt, dass ich, wenn ich es nehme, nicht müde werde, aber die Schmerzen besser werden. Nachdem ich in Schmerzkliniken uns sonst wo über 40 Präparate bekommmen habe, die alle wirklich gar nichts gebracht haben, bin ich eben auf dieses Schlafmittel umgestiegen. Das Problem ist, dass die Ärzte natürlich kein Schlafmittel gegen Schmerzen verschreiben können, aber bei mir funktioniert es nun mal. Keine Ahnung, was ich machen soll. Sie haben drei eingelöste Rezepte gefunden (keine mit Durchschlag oder so) und noch zwei nicht eingelöste. Was kann mich schlimmstenfalls erwarten. Ich habe solche Angst, dass dadurch mein ganzes Leben kaputt geht. Ich bin schon genug bestraft durch den Schmerz. Bezweifle, dass meine Ärzte für mich aussagen werden, die werden stinksauer sein (kann ich verstehen), dass ich das gemacht habe, aber ich habe die Schmerzen nicht mehr ausgehalten und war verzweifelt. Kann ich dafür wirklich ins Gefängnis kommen?
Wie ist das mit Vorstrafen? Sind Sachen wie Schwarzfahren (einmal) oder Teilschuld an einem Verkehrsunfall da auch mit aufgeführt oder hat das gar nichts damit zu tun?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass mir ein Schmerztherapeut das Mittel in der Menge verschreiben würde, in der ich es brauche, um die Schmerzen zu lindern.

Käme sicherlich auf einen Versuch (oder mehrere Versuche - es besteht ja freie Arztwahl) an. Wir hier am Ort haben z.B. eine spitzenmäßige Schmerzambulanz an der Universitätsklinik, von der ich durchweg nur postive Sachen höre. Selbst Patienten, bei denen keine Indikation mehr bestand/besteht (zumindest nicht mehr in der anfänglichen Form und anfängl. benötigten Menge), sondern die die Medikamente 'nur' noch aufgrund von körperlicher und psychischer Abhängigkeit einnehmen und/oder bei denen hauptsächlich psychosomatische Gründe für die (Noch-)Einnahme vorliegen, sind in aller Regel hochzufrieden, da sie sich bestens 'bedient' (=behandelt) fühlen.

Das Problem ist, dass die Ärzte natürlich kein Schlafmittel gegen Schmerzen verschreiben können

Man kann es aber ja auch einer anderen Grundlage verschreiben, zur aller größten Not eben auch aus Abhängigkeitsgründen. Welches Medikament (Wirkstoff) ist es denn?

Was kann mich schlimmstenfalls erwarten.

'Schlimmstenfalls' ist immer so eine Frage-Formulierung, die man nur blöd beantworten kann, wenn man sie eng an der Frage orientiert und richtig beantworten will. 'Schlimmstenfalls' kann es für jeden einzelnen Fall der Urkundenfälschung 5 Jahre Freiheitsstrafe geben. Bei 5 Rezepten wäre also rein theoretisch eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren möglich :) , da 15 Jahre prinzipiell das Höchstmaß zeitiger Freiheitsstrafe ist (darüber geht nur noch 'lebenslänglich')

Natürlich werden Sie nicht mal ansatzweise auch nur in die allerentfernteste Nähe einer solche Strafe kommen. Sie werden höchstwahrscheinlich überhaupt keine Freiheitsstrafe bekommen, und wenn der absolut unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass doch, dann würde die zur Bewährung ausgesetzt werden.

Sehr viel wahrscheinlicher ist jedoch eine Geldstrafe in nicht seriös vorhersehbarer Höhe. Sie wird sich sicherlich noch unterhalb von 90 Tagessätzen bewegen.

Wie ist das mit Vorstrafen? Sind Sachen wie Schwarzfahren (einmal) oder Teilschuld an einem Verkehrsunfall da auch mit aufgeführt oder hat das gar nichts damit zu tun?

Das kommt drauf an, was bei diesen Sachen rauskam. Sind Sie für das 'Schwarzfahren' strafrechtlich verurteilt worden? Oder mußten Sie nur das 'erhöhte Beförderungsentgelt an die Verkehrsgesellschaft zahlen, bzw. wurde das strafrechtliche Verfahren eingestellt? Wenn Sie nicht 'verurteilt' worden, zählt es auch nicht als Vorstrafe. Aber selbst wenn Sie verurteilt wurden, ist die Verurteilung nicht einschlägig (selbes Delikt), es sei denn Sie sind mittels einer gefälschten Fahrkarte schwarzgefahren.

Auch bei dem Unfall kommt es darauf an, ob Sie da strafrechtlich belangt wurden (z.B. wegen 'fahrlässiger Körperverletzung' --> § 229 StGB oder 'Gefährdung des Strassenverkehrs' --> § 315c StGB ), oder nicht. Aber auch hier gilt, dass es -selbst wenn- keine einschlägige Vorstrafe ist.

Weiterhin kommt es darauf an, wie lange diese Sachen her sind, da sie ggf. schon wieder aus dem Bundeszentralregister gelöscht sind.

Eine wesentliche bzw. eine 'gewichtige' Rolle spielen diese Sachen jedenfalls nicht.

Ihr größtes Problem ist sicherlich, dass es ja 'irgendwie weitergehen' muß, dh. Sie Medikamente in einer Menge 'brauchen' (wobei ich 'brauchen' jetzt mal in jedem mögl. Wortsinn meine), die Sie -jedenfalls z.Zt.- nicht legal verschrieben bekommen. Es bleiben Ihnen daher ja eigentl. nur folgende Möglichkeiten:

1. Sie begehen weiterhin Straftaten um an die Medis zu kommen. Auch wenn das bei den jetzigen Taten noch nicht zu einer Freiheitsstrafe führen wird, kommt es natürlich irgendwann dazu, dass es auch eine Freiheitsstrafe geben wird, wenn Sie so weitermachen.

2. Sie versuchen ohne die Medis auszukommen, lassen sich ggf. stationär aufnehmen und 'ausschleichen'

3. Sie stellen das Ganze auf 'legale Füße'. Wenn Sie keinen Arzt / keine Klinik finden, der/die Ihnen das Präperat im Rahmen einer Schmerztherapie verschreibt, haben Sie noch die Möglichkeit (auch wenn sich das für Sie sicherlich erst mal unpassend anhört) ggf. über eine Drogenberatungsstelle(**) Kontakt zu einem Substitutionsarzt aufzunehmen (ein Arzt mit einer speziellen Fortbildung, der Drogenabhängige mit 'Ersatzstoffen' substituiert). Hierbei kommt es (auch) darauf an, ob das benötigte Medikament im Rahmen einer Substitution problemlos verschrieben werden kann und von der Krankenkasse gezahlt wird. Letzteres ist ja aber bei Ihnen anscheinend nicht sonderlich wichtig, da Sie bisher ja auch mit Privatrezepten 'gearbeitet' haben, bei denen Sie das Präperat selbst zahlen mußten.

<small>(**) Wenn Sie diesbezüglich Adressen benötigen, kann ich sicherlich weiterhelfen, wenn Sie Ihre Postleitzahl nennen. Ich arbeite ja in diesem Bereich.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

....und wenn ihm der Staatsanwalt die unerträglichen Schmerzen und die unwirksame Schmerztherapie gar nicht glaubt, sondern davon ausgeht, dass der Betroffene sich Benzos besorgt hat, um damit ein gutes Geschäft zu machen......???....lg mikal

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtsanwalt Maurice Moranc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Diese Spekulationen um die zu erwartende Strafe helfen Ihnen hier definitiv nicht weiter. Welche Strafe letztendlich verhängt wird, kann im Vorfeld nicht seriös bestimmt werden, da diese von einer Menge Faktoren abhängt, die zu diesem Zeitpunkt nicht abschätzbar sind. Sie kennen die Beweislage nicht, jeder Staatsanwalt ist anders, jeder Richter ist anders und nicht zuletzt zählt Ihr Auftreten und Ihre Argumentation vor Gericht.
Die Zeit, welche hier mit Spekulationen verbracht wird, sollten Sie lieber für eine Verteidigungsstrategie verwenden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

Die Strategie ist doch einfach: "Ja ich habe Mist gebaut, es tut mir leid!"
Alles andere könnte bei dieser Sachlage als Provokation aufgefasst werden. Schmerztherapie ist mittlerweile ein eigenes medizinisches Fachgebiet, niemand braucht Rezepte zu fälschen, um über seine Schmerzen hinweg zu kommen. Das kann er seiner Großmutter erzählen........

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen