Hallo zusammen,
erstmal: tolles Forum!
Folgende Situation: A bestellt sich in einem Online Shop ein gefälschtes Privatrezept auf Wunschdaten, in diesem Falle Alprazolam 1mg N3 (in dieser Form vom BtmG ausgenommen), und geht daraufhin in eine Apotheke und versucht es einzulösen. Die Apothekerin sagt, dass sie dazu einmal mit dem Arzt sprechen muss, der das Medikament verordnet hat und teilt mit, dass A doch am nächsten Tag wiederkommen solle, da der Arzt nach 18:00 nicht mehr erreichbar war. Der Arzt hat dem „Patienten" A aber nichts ausgestellt und wird dies dann natürlich beim Telefonat auch mitteilen. A ist tatsächlich Patient bei diesem Arzt. Inwiefern droht A nun eine strafrechtliche Konsequenz? Auf vielen Apotheker Internetseiten findet man ausführliche Beschreibungen dazu, dass der Datenschutz und die Schweigepflicht der Betroffenen Personen, schwerer wiegen als die Strafverfolgung. Dies wird unterstützt dadurch, dass keine unmittelbare Gefahr droht, weil die Arznei „A" nicht ausgehändigt wurde. Auch das Rezept verblieb in der Apotheke. Womit könnte/müsste Person A jetzt rechnen? Ist, sollte es zu einer Anzeige durch das Personal kommen, eine eventuelle Hausdurchsuchung möglich? Würde eine Anzeige des Apothekers/Arztes tatsächlich eine Schweigepflichtsverletzung darstellen - hätte Person A ein Recht auf Schadenersatz?
Es würde das Jugendstrafrecht gelten. Desweiteren läuft im Moment ein Verfahren wegen Betruges in 5 Fällen vor dem Amtsgericht. z.Z wird ein Schuld(un)fähigkeitsgutachten gestellt. Beide Straftaten wurden von A begangen, da eine diagnostizierte Drogen- und Glücksspielsucht vorliegt. Dazu kommen 7 weitere psychiatrische Diagnosen. Person A war bereits zwei mal stationär auf einer Therapie und befindet sich auch aktuell in ambulanter Behandlung.
Ich bedanke mich vielmals für eventuelle Antworten. LG
Rezeptfälschung (Urkundenfälschung) .
10. Juli 2019
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Frage vom 10. Juli 2019 | 06:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rezeptfälschung (Urkundenfälschung) .
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#1
Antwort vom 10. Juli 2019 | 23:15
Von
Status: Weiser (16510 Beiträge, 9299x hilfreich)
Dass die Apotheke A anzeigt.Zitat:Womit könnte/müsste Person A jetzt rechnen?
Möglich, aber nicht sonderlich wahrscheinlich.Zitat:Ist, sollte es zu einer Anzeige durch das Personal kommen, eine eventuelle Hausdurchsuchung möglich?
Zitat:Würde eine Anzeige des Apothekers/Arztes tatsächlich eine Schweigepflichtsverletzung darstellen
Nein. Wenn die Apotheke der Polizei mitteilt "Person A hat ein Rezept des Arztes B vorgelegt, bei dem telefonische Rücksprache mit Arzt B ergeben hat, dass es nicht von Arzt B ausgestellt wurde" dann liegt keine Schweigepflichtverletzung vor (weil keine Gesundheitsdaten von A mitgeteilt werden). Wenn das Rezept echt wäre, dann könte die Information, dass Kunde ein Rezept für das Medikament XY hat, eine der Schweigepflicht unterliegende gesundheitsbezogene Information sein. Ist es aber nicht ...
Und jetzt?
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