Richter ablehnen

21. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
SPQR-XII
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Richter ablehnen

Ich habe mal eine nicht so alltägliche Frage.

Wenn ich den Verdacht habe das ein Richter Trinker ist, das augenscheinlich auch zu erkennen ist (typische Gesichtsverfärbung) mind. zweimal die Woche bis zu zwei Flachen Hochprozentiges erwirbt, das von mir und anderen bestätigt werden kann, ist dieser Richter überhaupt noch Tragbar ? Kann ich ihn ggf. in einem Prozess ablehnen ? an wen wende ich mich wenn ich bedenken habe ?

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Wenn ich den Verdacht habe das ein Richter Trinker ist, das augenscheinlich auch zu erkennen ist


Hehe, Richter W. vom AG G. oder Richter B vom AG E. ???

quote:
Kann ich ihn ggf. in einem Prozess ablehnen ?


Wenn der Suff seine Objektivität beeinträchtigt... :-)

quote:
an wen wende ich mich wenn ich bedenken habe ?


Wenn er Richter am AG ist, an dessen Direktor, wenn er Richter am LG ist an dessen Präsidenten.

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#2
 Von 
SPQR-XII
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

nein weder Richter W. noch Richter B. ist aber trotzdem erschreckend das es noch welche gibt,Im Namen des Volkes unglaublich.

Kann ich das während einer Verhandlung vorbringen ? Könnte ich auf einen Alkoholtest bestehen ?

Muss ich da Bestimmte vorgaben beachten ? ggf. wegen Befangenheit oder sowas ?

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#3
 Von 
guest123-2234
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12330.10.2009 07:31:18
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 96x hilfreich)

was soll der alkohol bewirken? manche sind ohne alk. noch schlimmer!
2 flaschen kaufen heißt nicht saufen.

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#5
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Kann ich das während einer Verhandlung vorbringen ?

Du willst allen Ernstes während einer Verhandlung den vorsitzenden Richter fragen, ob er besoffen ist?

> Könnte ich auf einen Alkoholtest bestehen ?

Selbstverständlich nicht.

> Muss ich da Bestimmte vorgaben beachten ? ggf. wegen Befangenheit oder sowas ?

Betrunken zu sein ist ja noch keine Befangenheit. Du müßtest dich an seinen Dienstvorgesetzten wenden (s.o.), damit dieser entsprechende disziplinarische Maßnahmen ergreift.

Oder bist du der Ansicht, ein dem Alkohol stark zuneigender Richter wäre u.U. in dem Sinne befangen, daß er Alkoholsünder vielleicht härter/milder bestraft als angemessen wäre?

Wenn deine einzigen Indizien allerdings "Gesichtsfarbe" und "kauft öfters Schnaps" sind, dürfte das mau aussehen. Solange der Richter nicht während seiner Dienstzeit trinkt, wirst du da nicht viel machen können. Du könntest ja im Zweifel nicht mal sagen, ob er den Alk für sich kauft oder für seine Frau...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

...oder für seine Kinder, Lebensabschnittgefährtin oder -ten, den Nachbarn pp.
( Uli Hoeneß´ ) Gesichtsfarbenwechsel ist zwar schon ein Indiz, aber nie ein Beweis für irgendwas... nicht mal bei einer Vernehmung eines Beschuldigten oder eines Angeklagten - weder für Lüge noch für Alkoholkonsum, noch für Hautprobleme. Ähnliches gilt für Schweißausbrüche usw.

Während einer Verhandlung dies anzuführen, wäre in allen Augen un glaubwürdig und kontraproduktiv.

Die guten Ratschläge waren oben schon gegeben.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Während einer Verhandlung dies anzuführen, wäre in allen Augen un glaubwürdig und kontraproduktiv.


Sehr richtig,

Auch rate ich davon ab ein Befangenheitsantrag selbst zu stellen, Sie sind kaum in der Lage sowas selbst richtig und in der erforderlichen Form darzulegen, nichtmal 20% der mir bekannten Rechtsanwälte wären aus meiner Sicher dazu in der Lage.

Letztlich liegen die Voraussetzungen für Befangenheit eines Richter, und den Gründen Ihn aus diesem Grund abzulehnen sehr sehr hoch. Wie sich aus der Rechtssprechung ergibt.

So ist nach Meinung des OLG Hamm Befangenheit noch nicht mal dann zu besorgen bzw. anzunehmen wenn der Richter den Anwalt des Angeklagten zu Unrecht oder auch Rechtswidrig zu Ordnungshaft verurteilt hat.

Weil Sich die Aggression oder Aversion des Richters ja nicht gegen den Angeklagen selbst sondern nur gegen seinen (Wahl)-Verteidiger richtete.



-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SPQR-XII
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Upps...vielen Dank für die vielen Antworten. Ich möchte niemanden auf die Füsse treten, das hat mich einfach interessiert. Ich denke das kann zu einem Problem werden, wenn ein Richter nicht mehr objektiv einen Fall betrachtet (weil trinker), daraus ein falsches Urteil fällt.
Zitat:
Oder bist du der Ansicht, ein dem Alkohol stark zuneigender Richter wäre u.U. in dem Sinne befangen, daß er Alkoholsünder vielleicht härter/milder bestraft als angemessen wäre?

Ja das meine ich,wäre ja möglich oder ?

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