Ritalin BtMG Darknet

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fixschnix
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Ritalin BtMG Darknet

Hallo,

angenommen, ein Freund hätte Ritalin im Darknet zum lernen bestellt.
Es wurden aber wahrscheinlich 30 Tabletten a 10mg abgefangen.
Nun hat er einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, in dem steht, dass das Verfahren an die Polizei für eine Vernehmung weitergeleitet wurde.
Wie sollte er sich nun Verhalten? Was würde im schlimmsten Fall passieren? Gibt es bei Arzneimittel auch eine "geringe Menge"?
Er ist noch nie bei der Polizei oder sonstwo auffällig geworden...
Er macht sich große Sorgen und ich versuche ihn eine wenig zu beruhigen, habe allerdings selbst keine Ahnung.
Über eure Meinungen würde er sich bestimmt freuen.

Vielen Dank

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18 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Was würde im schlimmsten Fall passieren?


Im theoretisch schlimmsten Fall = 5 Jahre Freiheitsstrafe

Im realistisch schlimmsten Fall = Geldstrafe

Zitat:
Wie sollte er sich nun Verhalten?


Muss er selbst wissen. Entweder die Aussage verweigern oder es zugeben und etwas Reue an den Tag legen in Verbindung mit dem großen Indianer-Ehrenwort, dass er nie wieder Drogen im Darknet bestellen wird.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fixschnix
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank schonmal!
Denkst du, dass die 30 Tabletten als "nicht geringe" Menge behandelt werden?
Ist ein Anwalt in diesem Fall notwendig? Die vermutliche Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet oder?
Du hast ihm schonmal ein wenig Ruhe beschaffen, Danke dafür!

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Denkst du, dass die 30 Tabletten als "nicht geringe" Menge behandelt werden?


Nein, als "Normalmenge". Bei "nicht geringer" Menge wäre 1 Jahr Freiheitsstrafe das Minimum.

Zitat:
Ist ein Anwalt in diesem Fall notwendig?


Wenn man gestehen will keinesfalls

Zitat:
Die vermutliche Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet oder?


Ja ... Wobei ich davon ausgehe, dass derjenige mind. 21 Jahre alt ist. Im Jugendrecht (falls er jünger ist) gibt es keine Geldstrafen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fixschnix
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank. Er ist seit 2 Monaten 21 Jahre alt..
Falls er sich bei der Polizei und dann gegebenenfalls auch bei der Staatsanwaltschaft nicht zu diesem Vorwurf äußert, würden die Kosten eines Anwalts wahrscheinlich höher sein, als die Geldstrafe oder?
Könnte es auch sein, dass die Staatsanwaltschaft nur einen Brief mit dem Ritalin gefunden hat und ihn nun nur aufgrund seiner Adresse und seines Namens vernimmt?

-- Editiert von fixschnix am 03.04.2019 18:53

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
würden die Kosten eines Anwalts wahrscheinlich höher sein, als die Geldstrafe oder?


Möglich. Es gibt da ja auch nicht nur ein Entweder-Oder. Es kann ja auch Geldstrafe und Anwaltskosten gemeinsam anfallen.

Zitat:
Könnte es auch sein, dass die Staatsanwaltschaft nur einen Brief mit dem Ritalin gefunden hat und ihn nun nur aufgrund seiner Adresse und seines Namens vernimmt?


Möglich, und auch nicht unwahrscheinlich. Bringt ihm aber nichts. Wenn das Zeug an ihn adressiert ist geht man in aller Regel auch davon aus, dass er es bestellt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von fixschnix):
angenommen, ein Freund hätte Ritalin im Darknet zum lernen bestellt.
Und was lernt man daraus? ;) :devil:

SCNR

-- Editiert von fb367463-2 am 03.04.2019 22:09

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fixschnix
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mein Freund hat heute einen Brief von der Polizei bekommen und wird um eine Aussage gebeten.
In dem Schreiben steht, dass es sich um eine Straftat mit sonstigen Betäubungsmitteln handelt...
Er ist nur sehr verwundert, weil es angeblich in seiner Stadt passiert seien soll. Das kommt ihm komisch vor, weil er davon ausgegangen ist, dass der Brief an der Grenze abgefangen wurde und nicht in seiner Stadt. Oder ist das nur das Datum und der Ort, bei dem die Polizei vor Ort informiert wurde?
Für wie Wahrscheinlich haltet ihr es, dass die Anzeige eingestellt wird, wenn die Polizei wirklich nur den Brief gefunden hat und sonst keine Anhaltspunkte hat? Er wird wahrscheinlich nicht zu der Aussage erscheinen.
Oder haltet ihr es für sinnvoll dort aufzutauchen, sich den genauen Tatvorwurf anzuhören und dann wieder zu gehen? Dieses Vorgehen könnte ihm doch nicht negativ angelastet werden, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zum Ort:
Das ist der Tatort, also der Ort von dem die Polizei ausgeht, dass von dort aus die Bestellung aufgegeben wurde.

Einstellung halte ich für unwahrscheinlich, wenn keine Aussage gemacht wird. Unmöglich ist es natürlich nicht.

Zitat:
Oder haltet ihr es für sinnvoll dort aufzutauchen, sich den genauen Tatvorwurf anzuhören und dann wieder zu gehen? Dieses Vorgehen könnte ihm doch nicht negativ angelastet werden, oder?


Nein, aber was soll es bringen? Der genaue Tatvorwurf ist, dass er dann und dann bei der und der Firma Ritalin bestellt hat. Mehr wird er da auch nicht zu hören bekommen, weil es auch nicht mehr zu sagen gibt. Wenn er keine Aussage machen will, sollte er der Vorladung fernbleiben, denn die Erfahrung zeigt, dass sich 90% aller Leute letztendlich doch zu einer Aussage bequatschen lassen. Auch wenn sie vorher zu 110% davon überzeugt sind, dass ihnen das nicht passiert.

Abgesehen davon, sollte man vielleicht doch noch mal überlegen ob man nicht ein von Reue getragenes Geständnis ablegt. Meines Erachtens nach die einzigste Chance, dass die Sache, wenn vielleicht auch nur nach 153a StPO, eingestellt wird. Ich weiß ja nicht was er beruflich so macht, oder vorhat und ob dafür ein Bundeszentralregister-Eintrag, bzw. ggf. ein Beschäftigungsverbot nach Paragraph 25 Jugendarbeitsschutzgesetz so förderlich ist.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.04.2019 15:12

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#10
 Von 
fixschnix
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber dann hätte ihm doch auch einfach irgendjemand diesen Brief zuschicken können um ihm zu schaden...
Wenn kein Beweis für eine tatsächliche Bestellung und/oder Bezahlung vorliegt, wie könnte er denn dann verurteilt werden?

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#11
 Von 
fixschnix
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist Student, wird das auch noch die nächsten 2-3 Jahre sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Aber dann hätte ihm doch auch einfach irgendjemand diesen Brief zuschicken können um ihm zu schaden.


Theoretisch ja, das ist aber relativ lebensfremd. Denn derjenige hätte dann ja auch noch darauf spekulieren müssen, dass die ganze Sache auffliegt. Abgesehen davon wird den Brief ja wahrscheinlich aufgeflogen sein, weil der Absender beim Zoll oder der Polizei bereits bekannt ist.

Diese Geschichten mit "es hätte ja auch so sein können" funktionieren in aller Regel nicht. Denn dann könnte man immer für alles irgendeine theoretisch mögliche Geschichte konstruieren. Selbst wenn ich mit 10 kg Kokain im Kofferraum erwischt würde könnte ich behaupten, dass mir das irgend jemand ohne mein Wissen da rein gepackt hat.

Zitat:
Wenn kein Beweis für eine tatsächliche Bestellung und/oder Bezahlung vorliegt, wie könnte er denn dann verurteilt werden?


Indem das Gericht zu der Überzeugung gelangt, ohne vernünftigen Zweifel, dass er das Zeug bestellt hat und die Geschichte mit dem angeblichen Schädiger, der ihm das Kram zugesendet hat, eine bloße Schutzbehauptung ist.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn er kein Geständnis ablegen will, kann er einfach nichts tun und abwarten was passiert. Wenn dann, was ich vermute, ein Strafbefehl mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe eintreffen wird, kann er sich ja immer noch überlegen ob er dann Einspruch dagegen einlegt und sich dann einen Anwalt für die Hauptverhandlung nimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fixschnix
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja für das was sich in meinem Kofferraum befindet bin ich ja schon verantwortlich. Wäre das bei meinem Briefkasten genauso? Außerdem wohnt er in einem Haus mit mehreren Mietparteien. Der Briefkasten steht draußen und ohne große Mühe könnte man da einen Brief rausfischen...
Kann man schätzen wieviele Tagessätze Geldstrafe bei Verurteilung fällig wären? Wie bestimmt das Gericht überhaupt die Höhe eines Tagessatzes bei Personen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Du kannst mir glauben, dass diese Geschichte mit dem "das hat mir irgendjemand ohne mein Wissen zugeschickt" die absolute Standardausrede bei solchen Fällen ist und dass es zu mind. 90% nicht klappt. Man kann natürlich seine Hoffnung darauf setzen, dass man zu den 10% gehört, bei denen es klappt.

Anzahl Tagessätze grob geschätzt zw. 25 und 50. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen bzw geldwerten Vorteilen.

Um es noch mal zu wiederholen: wenn er kein Geständnis ablegen möchte, sollte er einfach gar nichts tun und abwarten was die Staatsanwaltschaft aus der Sache macht. Vielleicht hat er ja das große Glück, dass doch eingestellt wird. Falls das nicht der Fall ist und ein Strafbefehl ergeht, kann er sich ja dann immer noch überlegen ob er den annimmt oder Einspruch einlegt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fixschnix
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay vielen Dank! Letzte Fragen: Wie schätzt du die Wahrscheinlichkeit von einer Einstellung bei einem Geständnis ein? Was sollte er denn sagen, wenn er gesteht? Würde ein Geständnis bei einer Verurteilung die Anzahl der Tagessätze mindern?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Wie schätzt du die Wahrscheinlichkeit von einer Einstellung bei einem Geständnis ein?


Einstellung ohne Auflage 15-20%, mit Auflage 50%

Zitat:
Was sollte er denn sagen, wenn er gesteht?


Naja, halt zugeben, dass er das Zeug bestellt hat, es eine dumme Aktion war und nicht wieder vorkommt. Fall er schon früher mal bestellt hat (Sendungen die durchkamen), sollte er das natürlich nicht sagen.

Zitat:
Würde ein Geständnis bei einer Verurteilung die Anzahl der Tagessätze mindern?


Das wird man nie erfahren, da man ja nicht weiß was die StA ohne Geständnis beantragt hätte. Wäre ich der Sachbearbeiter wäre mit ein Geständnis schon 5 oder 10 Tagessätze wert, also z.B. 20 statt 25 oder 40 statt 50.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fixschnix
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, kleines z eingestellt.

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