Rossmann Diebstahl (Wert ca 4€)

17. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bubila
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rossmann Diebstahl (Wert ca 4€)

Hallo,

Ich habe mich idiotischerweise dazu hinreißen lassen ein Produkt bei Rossmann in die Tasche zu stecken. Ich hatte es zwei mal in der Hand und eins wanderte in meine Tasche, das andere zurück ins Regal. Den weiteren Einkauf im Wert von 12€ bezahlte ich ganz normal.
Am Ausgang empfing mich dann der Detektiv....ich hab es gleich zugegeben aber auch gesagt, dass das ein dummer Reflex war, weil ich sonst nur mit Beutel einkaufe und das meinerseits absolut keine Absicht war...er notierte sich meine Personalien und erteilte mir ein Jahr Hausverbot.

Ich habe nun viel im Internet gelesen und bin nicht ganz sicher, was nun auf mich zukommen wird. Ich musste keine Fangprämie zahlen und auch nichts unterschreiben. Der Detektiv hat auch nicht gesagt, dass da noch was auf mich zukommen würde.

Ich bereue die Tat zutiefst und würde das am Liebsten alles rückgängig machen ...habe sowas vorher auch noch nie gemacht!!!

Ort: Berlin

-- Editiert von Bubila am 17.05.2020 19:30

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9 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Und was möchtest Du jetzt genau wissen?

Ob der Laden Anzeige erstattet oder/und sich noch mit einer Fangprämien-Forderung an Dich wendet, wissen wir nicht. Jedenfalls Letzteres ist wohl recht wahrscheinlich.

Strafrechtlich wird (wenn es soweit kommt) die Sache mit allergrößter Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigkeit eingestellt, bei einem Ersttäter und einem Warenwert von 4 €

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bubila
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Und was möchtest Du jetzt genau wissen?

Ob der Laden Anzeige erstattet oder/und sich noch mit einer Fangprämien-Forderung an Dich wendet, wissen wir nicht. Jedenfalls Letzteres ist wohl recht wahrscheinlich.


Erstmal danke für deine Antwort!

Ich war ehrlicherweise durch die vielen verschiedenen geschilderten Vorgehensweisen der Läden etwas verwirrt.
Meistens musste die Fangprämie ja scheinbar sofort bezahlt werden und belief sich auf einen Höhe von 40-75€.
Auch mussten viele sofort im Laden ein Geständnis unterschreiben.

Ist es also „normal", dass man auch später einen Brief zwecks der Fangprämie bekommen kann? Natürlich würde ich diese sofort bezahlen, ist ja einfach meine eigene Dummheit gewesen!

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Strafrechtlich wird (wenn es soweit kommt) die Sache mit allergrößter Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigkeit eingestellt, bei einem Ersttäter und einem Warenwert von 4 €


Wenn es dazu kommt, wie ist das Vorgehen?
Wahrscheinlich muss ich noch eine Aussage tätigen? Sollte man diese verweigern oder ein erneutes Geständnis abgeben?

Wird die Anzeige „einfach so" eingestellt oder ist dafür eine Art „Bußgeld" zu zahlen? Ich hatte hier etwas von unterschiedlichen Tagessätzen und 1/30 des Netto-Gehalts gelesen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Bubila ):
Ist es also „normal", dass man auch später einen Brief zwecks der Fangprämie bekommen kann?


Ja, das sollte seriöserweise eigentlich der Regelfall sein.

Zitat (von Bubila ):
Wenn es dazu kommt, wie ist das Vorgehen?


Anhörung durch Polizei >> Abgabe an Staatsanwaltschaft >> Entscheidung.

Zitat (von Bubila ):
Wahrscheinlich muss ich noch eine Aussage tätigen? Sollte man diese verweigern oder ein erneutes Geständnis abgeben?


Müssen musst Du nichts. Natürlich macht es Sinn nochmals ein Geständnis abzulegen und etwas Reue zu bekunden, wenn man möchte dass das Verfahren eingestellt wird

.
Zitat (von Bubila ):
Wird die Anzeige „einfach so" eingestellt oder ist dafür eine Art „Bußgeld" zu zahlen?


Möglich ist theoretisch beides. Hier wird es wahrscheinlich ohne Auflage eingestellt.

Zitat (von Bubila ):
Ich hatte hier etwas von unterschiedlichen Tagessätzen und 1/30 des Netto-Gehalts gelesen?


Das wäre dann keine Einstellung mehr, sondern eine Verurteilung zu einer Geldstrafe.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bubila
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, dann bin ich mal „gespannt" wie das weitergehen bzw. ausgehen wird!

Ganz lieben Dank für deine Aufklärung und Hilfe, das weiß ich sehr zu schätzen! :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Okay, dann bin ich mal „gespannt" wie das weitergehen bzw. ausgehen wird! Nun, es wird ein Anhörungsbogen kommen. Sinnvollerweise sollten Sie darin die Tat zugeben und dann sollte mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit die Mitteilung über die Verfahrenseinstellung folgen. Und unabhängig davon wird ein Brief wg. der "Fangprämie" kommen.

-- Editiert von muemmel am 18.05.2020 18:54

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bubila
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ganzen Antworten!

Es war nun ein Anhörungsbogen von der Polizei im Briefkasten. Und dazu habe ich einige Fragen - vorallem weil im Internet viele verschiedene Meinungen dazu stehen.

Angaben zum ausfüllen auf dem Bogen sind: Erwerbstätig, ausgeübter Beruf, Stellung im Beruf, Arbeitgeber, wirtschaftliche Verhältnisse und dann Angaben zur Sache.

1) Sollte ich den Bogen ausfüllen oder die Sache einfach laufen lassen?

2) Wenn ich den Bogen ausfülle, muss ich meinen Arbeitgeber und Gehalt angeben? Oder kann ich das auch offen lassen?

3) Wird mein Arbeitgeber über die Vorgänge informiert werden, wenn ich ihn im Bogen benenne?

4) Sollte ich im Bogen die Tat nochmal erläutern und Reue bekunden? (Und die Reue ist definitiv da!!)

5) Worauf sollte man plädieren, dass die Sache möglichst zeitnah vom Tisch ist? Bspw: „Ich wäre mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO sehr zufrieden."

6) Wäre es förderlich dem Laden einen Entschuldigungsbrief zu schreiben und diesen dann auch an den Anhörungsbogen zu hängen?

Ich hoffe, dass ihr mir noch ein weiteres Mal helfen könnt.

Ganz lieben Dank schonmal!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

1. Sie sollten ihn ausfüllen - eingestellt wird oft nur bei Geständnis.
2. Nein, müssen Sie nicht. Ein niedriges Gehalt (unter 1.800 Euro) sollte man aber im eigenen Interesse angeben - das Gericht schätzt nämlich sonst das Einkommen, und zwar zu hoch. Allerdings hier wird ja ohnehin höchstwahrscheinlich eingestellt...
3. Wenn das nicht gerade der öff. Dienst ist, nicht.
4. Zugeben und einen Satz Reue - keine Romane schreiben.
5. Man sollte auf gar nichts "plädieren" - die Staatsanwaltschaft weiß selbst, welche Möglichkeiten vorhanden sind. Für den § 153a ist der Fall viel zu klein - also würde ich ihn auch nicht erwähnen.
6. Nein. Hier wird, es wurde schon erwähnt, mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt - ob Sie da noch einen Entschuldigungsbrief schreiben, dürfte ziemlich egal sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bubila
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
1. Sie sollten ihn ausfüllen - eingestellt wird oft nur bei Geständnis.

Okay gut, dann mache ich das.


Zitat (von muemmel):
2. Nein, müssen Sie nicht. Ein niedriges Gehalt (unter 1.800 Euro) sollte man aber im eigenen Interesse angeben - das Gericht schätzt nämlich sonst das Einkommen, und zwar zu hoch. Allerdings hier wird ja ohnehin höchstwahrscheinlich eingestellt...

Ich gehe davon aus, dass sie mit den 1.800€ den Brutto-Betrag meinen? Wahrscheinlich sollte man in dem Bogen dann auch angeben, ob man netto oder brutto meint.

Zitat (von muemmel):
3. Wenn das nicht gerade der öff. Dienst ist, nicht.

Nein - ist es nicht.


Zitat (von muemmel):
4. Zugeben und einen Satz Reue - keine Romane schreiben.

Gut zu wissen. Dann reichen wohl 3-4 Sätze aus.

Zitat (von muemmel):
5. Man sollte auf gar nichts "plädieren" - die Staatsanwaltschaft weiß selbst, welche Möglichkeiten vorhanden sind. Für den § 153a ist der Fall viel zu klein - also würde ich ihn auch nicht erwähnen.

Ah okay hatte sowas gelesen, dass man sowas schreiben soll. Daher die Frage.

Zitat (von muemmel):
6. Nein. Hier wird, es wurde schon erwähnt, mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt - ob Sie da noch einen Entschuldigungsbrief schreiben, dürfte ziemlich egal sein.



Ich danke für die Antworten und die Hilfe! :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass sie mit den 1.800€ den Brutto-Betrag meinen? Nein - eine Strafe orientiert sich natürlich am konkret vorhandenen Einkommen, und das ist der Nettolohn.
Ah okay hatte sowas gelesen, dass man sowas schreiben soll. Daher die Frage. Wenn Sie für 100 oder 200 Euro geklaut hätten, hätte ich Ihnen auch durchaus vorgeschlagen, dem § 153a schon mal präventiv zuzustimmen. Hier aber macht es keinen Sinn.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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