Rückgabe von Gegenständen nach BTMG-Hausdurchsuchung

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go494912-78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe von Gegenständen nach BTMG-Hausdurchsuchung

Guten Tag zusammen,

Vor einiger Zeit kam es bei mir zu einer Hausdurchsuchung wegen Betäubungsmitteln. Das Ergebnis war, dass keine Betäubungsmittel (in diesem Fall Cannabis) gefunden wurden, sondern lediglich Rückstände an einer Wasserpfeife. Diese Rückstände stammen von meiner Freundin, welche das bei der Polizei auch ausgesagt hat. Danach war ich natürlich "aus dem Schneider" und die Anzeige gegen mich wurde fallengelassen, aber die Gegenstände, darunter die Wasserpfeife, welche mir gehören, erhielt ich bislang nicht zurück. Dass die Gegenstände in meinem Besitz sind, die Rückstände aber von meiner Freundin stammen, ist der Polizei bekannt. Es klang auch nicht danach, als wäre eine Rückgabe geplant.

Ist die Polizei in diesem Fall dazu verpflichtet, mir meine Gegenstände zurück zu geben?

Ich freue mich auf euren Input und bedanke mich im Voraus.

VG
~LE


Kleiner Nachtrag: Alle Verfahren in diesem Zusammenhang wurden inzwischen fallengelassen, auch gegen meine Freundin.

-- Editiert von go494912-78 am 09.07.2018 12:20

-- Editiert von go494912-78 am 09.07.2018 12:24

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