Rückkehr nach Deutschland trotz vieler Straftaten u.a. Gewerbsmäßiger Betrug

19. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückkehr nach Deutschland trotz vieler Straftaten u.a. Gewerbsmäßiger Betrug

Hallo,..
Wie wahrscheinliche viele Thread Ersteller hier habe ich Riesen Mist gebaut und hoffe hier auf Ratschläge.
Ich bin momentan im Ausland aber möchte in Deutschland einen Neustart machen und mein altes Leben aufräumen,... Leider gehören dazu auch einige Straftaten die ich später genauer erläutere bzw weiß ich auch nicht ob alles Straftaten sind,..denke aber das der Gewerbsmäßige Betrug mit Abstand das schlimmste war.
Ich denke ich habe drei Möglichkeiten.
1: Ich lasse hier im Ausland durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen und werde erstmal so gut es geht von hier aus Gelder an den Geschädigten zurück zahlen.
2: Ich fliege nach Deutschland und lasse mich am Flughafen direkt verhaften
3: Ich fliege nach Deutschland, lasse mich am Flughafen nicht verhaften und habe somit erstmal Zeit mich um eine bleibe zu kümmern, Arbeit zu suchen, Anwalt zu suchen, Gelder zurück zahlen usw.
(Vielleicht wäre es für den Fall besser in den Niederland n, Frankreich oder sonstwozu landen und den Rest dann auf den Landweg zu reisen)

So jetzt zu meinen Mist den ich verzapft habe.
1: Ware im Internet Verkauft aber nie verschickt in der Zeit von Januar 2019 bis Juni 2019 ca 70 Fälle, Gesamtschaden ca 2000 Euro,.. wobei ich nicht weiß ob jetzt alle Geschädigten bei der Polizei waren, weil auch viele mit ca 15 Euro dabei waren.
2: Habe in Deutschland die letzten 4 Monate keine Miete gezahlt und die Wohnung über Nacht unrenoviert verlassen
3: Lastschriften vom Getränkelieferant zirückgebucht (ca 200 Euro)
4: Lastschrften von Lotto Niedersachsen zurückgebuxht (ca 200 Euro)
5: Amazon und ein anderen Online Geschäft Sachen bestellt und nicht gezahlt (ca 600 Euro)
6: kurz vor der Ausreise einen Gerichtstermin nicht wahrgenommen (da ging es um 1000 Euro Offene Mietzahlungen von einem Lager das ich hatte)
7: ca 2-3 offene Monatsbeiträge bei KFZ Versicherung, Strom und Internet

8: habe im November / Dezember 2018 ca 150 Pakete verschickt wovon in 2 Paketen wohl nur Steine statt Ware ankam,... zufällig waren es die beiden Pakete die ich nicht in meinem Stammkiosk abgegeben habe,...Mit dieser Sache habe ich aber wirklich nichts zutun,... die Frage ist nur ob mir das bei meinen Betrügereien jemand glaubt

Ich bin übrigens nicht ausgewandert um einer Strafe davonzulaufen sondern mein Umzug war schon vorher geplant.

Was denkt ihr so über die Sache,... meint ihr ich habe irgendwie eine Chance meinen ganzen Mist aufzuräumen und mir ein neues Leben aufzubauen oder ist der Zug abgefahren?



-- Editiert von Marco1982mm am 19.10.2019 06:54

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Hast Du irgendwelche Vorstrafen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
2: Ich fliege nach Deutschland und lasse mich am Flughafen direkt verhaften
3: Ich fliege nach Deutschland, lasse mich am Flughafen nicht verhaften


Zum Verhaften braucht es erst mal einen Haftbefehl. Und wenn es den gibt, hast Du am Flughafen natürlich nicht die Wahl zwischen "verhaften lassen" oder nicht.

Zitat:
Ich bin übrigens nicht ausgewandert um einer Strafe davonzulaufen sondern mein Umzug war schon vorher geplant.


Die "geplante Auswanderung" fand nach Juni 2019 (den letzten Taten?) statt? Und jetzt soll es schon wieder zurück gehen?

Zitat:
Was denkt ihr so über die Sache,... meint ihr ich habe irgendwie eine Chance meinen ganzen Mist aufzuräumen und mir ein neues Leben aufzubauen oder ist der Zug abgefahren?


Kommt drauf an, was Du unter "Zug abgefahren" verstehst?! Grds. kann man sich auch ein neues Leben aufbauen, nachdem man 5 Jahre im Knast verbracht hat. Ich vermute mal eher, dass Du wissen möchtest ob Du noch die Chance auf eine Bewährungsstrafe hast?!

Wenn Du bisher nicht großartig vorbestraft bist, lautet die Antwort: Ja.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hast Du irgendwelche Vorstrafen?


Hmmm,.. da ich nicht genau weiß was als Vorstrafe gilt kann ich das leider nicht genau sagen,..aber son. Paar Dinge waren da schon,.. ich Versuchs mal.

1. 2002 öfter schwarz gefahren,.. da ich mich um nichts gekümmert hatte ging die Sache vor Gericht,..da ich auch die Geldstrafe dann nicht gezahlt hatte ging ein Haftbefehl raus,..(Vordergrund ganzen Sache wusste ich aber nichts weil ic/ keine feste Postanschrift hatte) ,..nachdem ich in eine allgemeine Kontrolle gerät könnte ich die 700 Euro aber glich zahlen und wurde dann wieder entlassen.

2. 2006 mehrere Betrugsfälle wo ich ca ich glaube 800 Euro Strafe zahlen musste,...allerdings war ich nicht vor Gericht (weiß allerdings nicht mehr ob es keine Verhandlung gab oder ich einfach nur nicht hingegangen bin)

3. ca 2012 da erinnere ich mich das ein Brief kam wo stand das das Verfahren eingestellt wurde, ich im Wiederholungsfall aber mit keiner erneuten Einstellung rechnen kann....ich glaube das war auch irgendeine Betrugsfälle aber ich erinnere mich nicht mehr genau

Mitte 2017 brauchte ich ein Führungszeugnis für die Arbeit,... dieses war allerdings ohne eintragungen



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja, das ich es mir nicht aussuchen kann ob ich am Flughafen verhaftet werde ist klar,..ich meinte eher ob wohl jetzt schon ein Haftbefehl draußen ist oder sogar schon ein internationaler,.. besonders weil ich ja keine Postanschrift habe.

Die Auswanderung fand im mai statt.

Ja, ich bin eigentlich nur meiner Frau zuliebe ausgewandert weil sie in ihr Heimatland zurück wollte,... ich dachte für mich wäre das ok,..aber mir gefällt es hier überhaupt nicht.

Stimmt,..die Frage war eher ob ich die Chance auf Bewährung habe,... und ob es vorteilhafter wäre erstmal noch im Ausland zu bleiben und den Geschädigten so Stück für Stück ihr geld zurück zahle,.. wobei das zurück zahlen 8n Deutschland schneller gehen würde weil das Gehaltsniveau viel höher ist





-- Editiert von Marco1982mm am 19.10.2019 18:06

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die alten Sachen sind im BZR gelöscht. Ein Haftbefehl ist extrem unwahrscheinlich. Wahrscheinlich ist eher ein Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung. Bewährung ist bei guter Sozialprognose wahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Das wäre natürlich traumhaft,... aber bei so vielen Betrugsfällen plus die ganzen anderen Sachen kein Haftbefehl? ,.. aber wenn ich zur aufenthaltsermittlung ausgeschrieben bin wird es doch auch schwierig weil ich ja momentan keine Adresse angeben kann,.. werde dann in Deutschland erstmal aufn Zeltplatz oder bei bekannten/Verwandten schlafen,.. aber ob ich noch mit Bewährung davon komme kann ja niemand 100% sagen, oder? Weil ist ja auch doof wenn ich mir Arbeit, Wohnung usw Suche und dann ab in den Knast muss wodurch ich dann wieder alles verliere,..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

NACHTRAG,... leider kann ich meinen ersten Beitrag nicht mehr bearbeiten, deswegen schreib ich es jetzt hier extra,...
Mir ist eingefallen das Mitte Juli 2019 auch nochmal 5 Betrugsfälle von insgesamt 700 Euro waren

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
aber bei so vielen Betrugsfällen plus die ganzen anderen Sachen kein Haftbefehl?


Bei den ganzen aufgezählten Sachen sind erst mal nur Nr. 1, 5 und die 2 Steine aus Nr. 8 Straftaten. Die beiden stornierten Lastschriften könnten noch dazu kommen.

100%ig ausgeschlossen ist ein HB natürlich nicht (zumal es ja nun auch noch einen weiteren Tatkomplex gibt), aber nur weil einer besteht heißt es ja noch nicht, dass er auch vollstreckt wird. Der Haftrichter kann ihn ja auch außer Vollzug setzen, gegen Auflagen (Pass abgeben, 2-3mal pro Woche bei der Polizei melden...)

Es kommt halt auch darauf an, wie viele Leute überhaupt Anzeige erstattet haben und wie viele Ermittlungsverfahren laufen.

Zitat:
aber ob ich noch mit Bewährung davon komme kann ja niemand 100% sagen, oder?


Nein

Zitat:
Weil ist ja auch doof wenn ich mir Arbeit, Wohnung usw Suche und dann ab in den Knast muss wodurch ich dann wieder alles verliere,..


Das relativ kleine Risiko wirst Du schon eingehen müssen. Je eher Du Arbeit und Wohnung hast und Schadenersatz leistest, desto wahrscheinlicher wird Bewährung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok danke,.. also wäre es doch hilfreich erstmal akteneinsicht über ein Anwalt zu beantragen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, nur ohne zu wissen bei welchen Staatsanwaltschaften Verfahren laufen und wie viele, wird das nicht ganz so einfach. Man kann als erstes natürlich eine Anfrage an das zentrale Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft stellen, aber ich habe mir sagen lassen dass dort auch nicht unbedingt alle Verfahren enthalten sind. Aber das ist wohl der einzige Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Achso,..dachte der Anwalt kann einfach rausbekommen ob ein Haftbefehl raus ist oder nicht,... ist es in meinen Fall denn üblich das ein Haftbefehl oder gar ein internationaler Haftbefehl raus ist?,..weil sonst könnte ich ja auf jedenfall erstmal im Nachbarland landen 7nd dann über den Landweg nach Deutschland und dann ersmal eine Postanschrift bzw meldeadresse bei sonen sozialheim (oder wie auch immer das heißt) einrichten.,..und dann sehe ic/ ja wie sich der Postkasten füllt

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Achso,..dachte der Anwalt kann einfach rausbekommen ob ein Haftbefehl raus ist oder nicht,...


Ganz so einfach ist das nicht, bundeslandübergreifend. Mehr als ein "ja, ist raus" oder ein "ist wahrscheinlich nicht raus" wird da nicht rauskommen. Selbst wenn aktuell keiner draußen ist, ist ein Gericht nicht gehindert, direkt nach Deiner Rückkehr einen zu erlassen.

Zitat:
ist es in meinen Fall denn üblich das ein Haftbefehl oder gar ein internationaler Haftbefehl raus ist?


Da gibt es kein üblich oder nicht üblich. Das ist Sache des jeweilgen StA und des zust. Gerichts. Wenn ich die Wahrscheinlichkeit schätzen soll: 70 zu 30 dass keiner vorliegt.

Zitat:
weil sonst könnte ich ja auf jedenfall erstmal im Nachbarland landen 7nd dann über den Landweg nach Deutschland und dann ersmal eine Postanschrift bzw meldeadresse bei sonen sozialheim (oder wie auch immer das heißt) einrichten.,..und dann sehe ic/ ja wie sich der Postkasten füllt


Wenn man Dich unbedingt verhaften wollen würde, würde man das auch dort tun.

Ich kann schon verstehen, dass Du möglichst viel Klarheit im Vorfeld möchtest, aber meiner Meinung nach hast Du nur 2 Möglichkeiten:

1. Du kommst zurück und stellst Dich ohne "wenn und aber" der Sache, oder
2. Du bleibst noch ein paar Jahre wo Du bist, und wartest ab bis Verfolgungsverjährung eingetreten ist.

Im Fall 1 solltest Du wenigstens 1000,00 EUR mitbringen um sie einem Anwalt als Vorschuss zahlen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Oje,... 1000 Euro wird schwierig in einem Land wo der Mindestlohn bei 250 Euro liegt ,... genau aus dem Grund wollte ich ja nach Deutschland weil ich da mehr verdienen würde um Anwalt, Rückzahlung an geschädigte usw vorzunehmen ,.. ich würde mal sagen ich befinde mich in einer blöden Situation die ich mir allerdings selber eingebrockt habe,... umso länger ich warte umso höher ist die Wahrscheinlichkeit das Haftbefehle rausgehen? (Falls noch keiner draußen ist grad)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
.. ich würde mal sagen ich befinde mich in einer blöden Situation die ich mir allerdings selber eingebrockt habe,...


Das könnte man so sagen.

Zitat (von Marco1982mm):
umso länger ich warte umso höher ist die Wahrscheinlichkeit das Haftbefehle rausgehen?


Ich kann mich nur wiederholen: DIe Frage ist, ob überhaupt einer erlassen wird oder werden soll.
"Langes Warten" kann bei weiteren Umständen die Wahrscheinlichkeit schon etwas erhöhen, wenn der Beschuldigte nicht erreichbar ist. Deine aktuelle Anschrift hast Du ja wahrscheinlich nicht beim deutschen Einwohnermeldeamt hinterlassen?!

Man kann es drehen und wenden wie man will (ich habe beruflich etwas öfter mit Menschen zu tun, die in einer Situation stecken wie Du) :

Die Entscheidung die Du treffen musst, ist -unabhängig von allem rechtlichen- wie wichtig es Dir ist, zeitnah nach D zurückzukommen. Wenn es Dir wichtig ist, dann komm... Ohne "wenn aber dies oder wenn aber das ...." Du hast es eh nicht selbst in der Hand. Reise über eine Landgrenze nach D ein, beantrage ALG II und geh dann zum Amtsgericht und hol Dir einen Beratungshilfeschein. Damit kannst Du ein kostenloses Beratungsgegspräch bei einem Anwalt wahrnehmen. Der Rest wird sich dann finden. Mglw. liegt sogar ein Fall der Pflichtverteidigung vor (dazu müßte m,an aber erst mal wissen, was da alles am kochen ist) . Eine Garantie, dass alles optimal läuft, kann Dir niemand geben. Weder heute, noch in 2 Jahren (falls Du noch so lange überlegen willst ;) )

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok danke

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich sehe das ein wenig differenzierter, obwohl ich meinem Vorredner in Grunde zustimme.

Die Flucht ins Ausland, egal ob beruflich oder nicht, kann von einem mies gelauntem StA sehr unschön aufgefasst werden. Dieser wird sich zu Recht fragen, ob die Chancen einer erneuten Flucht (ich nenne das jetzt Mal so) mit dem Hintergrund,dass durchaus ein gewerblicher Betrug in Frage kommt, vorhanden sind.

Wenn dieser bei sumerischen Prüfung zu dem Schluss kommt, das dem so ist, wird er sicherlich Untersuchungshaft anordnen.
Was das Urteil betrifft, ist alles möglich, keiner hier hat eine Kristallkugel. Ungeachtet dessen, ob du nun verhaftet wirst oder nicht, solltest du den Schaden natürlich schnellstmöglich wieder gut machen. Nennt sich tätige Reue und kommt bei der Verhandlung sehr gut an.

Abgesehen davon, können die daraus resultierenden Forderungen mindestens 30 Jahre eingetrieben werden und sind auch nicht bei einer Insolvenz erfasst.

Sofern du aber gute soziale Bindungen hast, beruflich gefestigt und einen festen Wohnsitz könnte evtl. ein HB wieder aufgehoben werden. Wie gesagt, alles könnte.

Einen Anwalt zu kontaktieren, diesen Einblick in die Ermittlungsakte(n) werfen zu lassen, ist sicherlich nicht falsch.


-- Editiert von Albarion am 21.10.2019 09:53

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Da die Auswanderung ja schon vorher feststand war es doch keine Flucht? ,... und da ich ja von mir aus vorhabe nach Deutschland zurück zu kommen ist ja eine „erneute Flucht" eh ausgeschlossen,... wenn ich das vorhätte würde/bräuchte ich ja erst garnicht kommen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Marco1982mm):
Da die Auswanderung ja schon vorher feststand war es doch keine Flucht? ,...


Nein, aber theo. Ein "verborgen halten".

Zitat (von Marco1982mm):
und da ich ja von mir aus vorhabe nach Deutschland zurück zu kommen ist ja eine „erneute Flucht" eh ausgeschlossen,...


Ausgeschlossen nicht, aber die freiwillige Rückkehr ist schon ein gutes Argument für Dich. Außerdem gehört zu Abwägung der Fluchtgefahr auch die finanzielle Situation und die zu erwartende Strafe. Beides spricht hier gegen Flucht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Gibt es für mich die Möglichkeit direk5 bei der Polizei oder staatsanwalschtschaft rauszubekommen ob schon ein Haftbefehl vorliegt oder nicht? Und wenn ja kann man mit denen eine Vereinbarung treffen aus der Ferne das der erstmal pausiert wird? Weil ich hab ja in Deutschland auch noch einige Sachen eingelagert die man gut (auf legalen weg) verkaufen könnte,.. dann hätte ich erstmal etwas Geld um Leuten etwas Geld zurückzuzahlen und mir einen Anwalt zu leisten,..das nützt mir natürlich alles nichts wenn ich gleich in Amsterdam oder so am Flughafen festgenommen werde,..

Ps. Hab auch jetzt schon angefangen die E-Mail Adressen der Geschädigten rauszubekommen,.. ist garnicht so einfach wenn man überall gesperrt wurde und auch das Konto nicht mehr existiert wo die Gelder drauf gingen

-- Editiert von Marco1982mm am 21.10.2019 21:06

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Gibt es für mich die Möglichkeit direk5 bei der Polizei oder staatsanwalschtschaft rauszubekommen ob schon ein Haftbefehl vorliegt oder nicht?


Das hatten wir doch alles schon. Per Anwalt... Aber ohne Garantie...

Zitat:
Und wenn ja kann man mit denen eine Vereinbarung treffen aus der Ferne das der erstmal pausiert wird?


Nein.

Man kann -auch das hatten wir schon- ggf. erreichen, dass ein HB ausser Vollzug gesetzt wird. Dazu muss man aber erst mal herkommen und dann mit dem Richter bei der Vorführung reden.

Zitat:
..das nützt mir natürlich alles nichts wenn ich gleich in Amsterdam oder so am Flughafen festgenommen werde,


Schon klar... Aber dieses relativ geringe Restrisiko wirst du halt eingehen müssen. Oder du musst halt dort bleiben wo du bist. Die Garantie die du dir wünschst, wird dir niemand geben (... sagte ich glaub ich jetzt auch schon mehrfach ;) )



0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat:
Hab auch jetzt schon angefangen die E-Mail Adressen der Geschädigten rauszubekommen,.. ist garnicht so einfach wenn man überall gesperrt wurde und auch das Konto nicht mehr existiert wo die Gelder drauf gingen


Na ja, man kann die Geschädigten auf die eine oder andere Weise sicherlich noch kontaktieren. Zu sagen "Klappt nicht", obwohl man keine wirklichen Anstrengungen betrieben hat, wirkt nicht sehr überzeugend.

Ich finde es auch ein wenig unpassend zu sagen "Ich stelle mich nur dem Strafverfahren, wenn ich in Deutschland nicht bei der Einreise verhaftet werde." (Im Grunde ist das derzeit die Intention, die du rüberbringst).

Ich rede jetzt mal Klartext und stell dir vor, Du wärst der StA oder Richter:

Du hast viele Leute um ihr Geld betrogen, die vielleicht selbst dadurch in Schwierigkeiten geraten sind (oder nicht). Du hast kurz vor deiner Abreise aus Deutschland, was anscheinend im Juni oder so war, bis dahin noch Straftaten begangen.
Du hast mindestens 80 Betrugsfälle hinter dir binnen 12 Monate! - bei keinem hast du dich vorher um irgendeine Art der Entschuldigung gekümmert, weil du vermutlich gehofft hattest (ich gehe mal davon jetzt aus), dass du längere Zeit nicht nach Germany zurückkommst, sodass der Kelch an dir vorübergeht.
Ich frage dich jetzt ganz neutral: Wie würdest Du das als Richter sehen? Jemand mit einer so großen Anzahl an Delikten verschwindet plötzlich und wenn sein neues Leben im Ausland nicht klappen sollte, macht er erst dann einen auf einsichtig.

Ich habe schon ähnliche Fälle mitverhandelt/erlebt. Die Einsicht/Reue kam erst dann, wenn durch ein Urteil oder eine Handlung etwas Drohte, dass dem Angeklagten/Beschuldigten das Leben schwer gemacht hat/machen könnte. Also Hand aufs Herz: Hättest Du angefangen selbst den Schaden zu begleichen, wenn Du länger hättest im Ausland bleiben können?

-- Editiert von Albarion am 23.10.2019 01:47

-- Editiert von Albarion am 23.10.2019 01:48

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe in keinsterweise gesagt „klappt nicht",.. ichhabenur gesagt das es schwierig ist, ich aber dabei bin,..

Ich hab auch nie direkt gesagt das ich mich der Sache nur stellen werde wenn ich nicht verhaftet werde,.. nur für den Fall das ich gleich am Flughafen verhaftet werde wäre es vielleicht intelligenter von hier aus erstmal ein paar Leuten das Geld zurückzuzahlen usw.

Und ja ich hätte auch so angefangen nach und nach das Geld zurück zu zahlen weil,..
1. war das von Anfang an die Idee es nur zu „leihen"
2. tut es mir leid das ganze und ich bereue es ohne Ende
3. war ja nie mein Plan für immer im Ausland zu bleiben, sondern irgendwann nach Deutschland zurückzukehren bzw schon zeitnah auch die Familie da zu besuch n ohne Angst zu haben verhaftet zu werden



0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Geld leihen, das nennt sich Kredit und dafür gibt es Banken oder andere legale Optionen.
Du selbst hast ja gerade gesagt, dass du Dinge verkaufen musst, um das Geld zurück zu zahlen, was inpleziert, dass Du knapp bei Kasse bist. Irgendwie steht das in Widerspruch zu der Aussage, dass es nur geliehen sein soll.
Auch die zurück gezogenen Lastschriften deuten eher etwas anderes an. Vor allem wenn man Steine statt Waren in die Pakete legt und vorher schon auffällig war.

Mir/uns musst du keine Rechenschaft ablegen. Worauf ich hinaus wollte, ist lediglich, dass ein Richter plus Schöffen und StA sich sehr schwer damit tun werden, aus all dem etwas Positives herauszuholen und im Zusammenhang mit den Vorstrafen halt auch eine hohe kriminelle Energie sehen. Das sind halt alles Punkte, die für einen HB stehen könnten und sich auch strafschärfend auswirken. Das sollte deine Fragen nach einer Verhaftung bei Einreise eigentlich beantworten.

Wenn du selbst schon sagst, dass du 2006 die gleiche Situation hattest und dich nicht Mal daran erinnern konntest, ob es eine Verhandlung gab und ob du in Abwesenheit verurteilt wurdest (was ich für unwahrscheinlich halte) oder es einen Strafbefehl gab, gibt mir das schon sehr zu denken (und auch den Herren bei Gericht)


-- Editiert von Albarion am 23.10.2019 11:44

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Albarion,..
Ich kann deine Antworten leider nicht mehr beachten weil es wohl offensichtlich ist das du nur alles negativ siehst und mich heute er nur versuchst runter zu machen was mir momentan nicht weiter hilft.
1. Nichts steht im wiederspruch,.. ich hatte schon geschrieben das ich davon ausgegangen bin das es im Ausland klappt und ich so die Gelder ohne Probleme zurück zahlen kann.... leider hat das nicht geklappt und deswegen bin ich natürlich bereit Gegenstände die ich noch in Deutschland eingelagert habe zu verkaufen.

2. dann hast du mir unterstellt ich würde mich nicht bemühen die Kontaktadressen der Geschädigten rauszufinden und einfach sagen „klappt nicht" ,.... dabei habe ich lediglich gesagt das ich es grad mache aber es nicht so einfach ist.

3. jetzt beschuldigst du mich auf einmal ich hätte Steine statt Wäre verschickt,... auch diese habe ich nie gesagt und auch nicht getan.



0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Mir persönlich ist es egal, ob du mich beachtest oder den Rat anderer hier annimmst.

Das mit den Steinen waren deine eigenen Angaben.

Ich bin nicht negativ, sondern Realist. Ich kann hier nichts schön reden, was nicht schön ist. Die Realität ist halt hart.

Was deine eigenen Bemühungen betrifft, musst du selbst wissen, was du machst. Nur aufzugeben und zu sagen, die Adresse gibt's nicht mehr, wird dich am Ende mehr Geld kosten, als du glaubst, nämlich dann, wenn du Post von den Anwälten der Geschädigten bekommst. Wenn es etwa 70 oder mehr Straftaten gab und jeder fünfte davon einen Anwalt kontaktiert, sind das 14 Mandate die etwa 200-300 Euro kosten (pro Mandat). Diese Kosten, musst du tragen.

Einen gut gemeinten Rat will ich dir mitgebe: Du solltest schleunigst zusehen, Strom etc. zu bezahlen. Denn sonst es nach deiner Rückkehr im wahrsten Sinne des Wortes zappenduster aus, weil kein Versorger einem Vertrag mit dir eingehen möchten (und deine Bonität im Keller ist)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Siehst du,.. du liest einfach nicht richtig was andere schreiben!,....

Ich habe geschrieben das Steine im Paket waren aber ich NICHTS damit zutun habe,...
Und wie gesagt, ich habe NIE gesagt das ich aufgeben werde die Adressen rauszufinden sondern nur gesagt das es schwierig ist.
Meineswissens muss der Grundversorger der jeweiligen Stadt den Stromvertrag eingehen (vorausgesetzt man hat nicht genau bei diesen auch Schulden)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Soweit stimmt das, aber du musst damit rechnen, dass er dann nur Tarife mit Prepaidzähler geben könnte.
Man darf sich immer noch darauf berufen, dass man nicht mit jedem einen Vertrag eingehen muss und die meisten Versorger machen halt eine Schufa-Abfrage.

Darüber hinaus, habe ich dir nur mitgeteilt, wie Richter und Schöffen das später vermutlich sehen. Deine Vorgeschichte hilft halt leider nicht dabei, vielleicht die Tatsache, dass zwischen den Straftaten einiges an Zeit vergangen ist.

Die Richter hören täglich die gleichen Geschichten und Ausreden und du musst selbst dich halt in deren Lage versetzen. Natürlich wünsche ich dir das beste, das kommt vielleicht nicht so direkt rüber, nur im Moment sieht es halt nur sehr suboptimal aus.



-- Editiert von Albarion am 24.10.2019 00:50

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Das mit prepaidzähler sollte kein Problem sein da ja der Plan ist in zukunft alles pünktlich zu zahlen,... ich denke mal das ich hier in México am Flughafen ohne Probleme erstmal einsteigen kann,.. wenn ich dann die Amsterdam oder so Lande und die mich festhalten weil ich zuraufenthaltsermittlung ausgeschrieben bin,..zeige ich dann mein Ausweis mit der alten ungültigen Adresse,.. oder nenne ich erstmal die Anschrift von meinem Bruder oder Kumpel wo ich am Anfang wohnen werde? Oder sage ich das ich noch keine feste Anschrift habe aber ich mich an sonen sozialhaus anmelden könnte für die Post? Oder das ich täglich bei der Polizei vorbei gehen könnte um nach Post in der ermittlungssache zu fragen?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 292x hilfreich)

(Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)
Zur Sache: warum macht man das denn so kompliziert und versucht hier, irgendein verqueres Einreiseritual abzustimmen? Dass ein HB vorliegt, wurde ja mittlerweile tendenziell ausgeschlossen. Also: will man zurück nach Deutschland, sich den Verfahren stellen (was man müsste), eine Strafe antreten und den Schaden ausgleichen oder eben nicht?

-- Editiert von DeusExMachina am 25.10.2019 22:15

-- Editiert von Moderator am 26.10.2019 17:09

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Marco1982mm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.004 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Geschlossen Neuer Beitrag
12