Rufmord- Üble Nachrede

14. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kristina20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufmord- Üble Nachrede

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe jemand kann mir weiter helfen..

Und zwar, meine damalige beste Freundin hat behauptet das ich feiern gewesen bin (ich war krank geschrieben) und irgendwelche Bilder die bereits im Jahre 2013 gemacht worden meinen Chef gezeigt dies bzgl. wurde ich fristlos entlassen, zudem verbreitet sich auch noch unter meinen Freunden, Familienangehörigen etc. Behauptungen die nicht stimmen wie z.B. ich würde klauen, hätte meinen Freund betrogen etc.

Wie kann ich mich dagegen wehren? Macht es Sinn sie anzuzeigen? Beweise habe ich, immerhin haben mir Freunde den Chatverlauf zugesandt. Bitte helfen Sie mir!

LG

-- Editier von Kristina20 am 14.04.2015 12:11

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Macht es Sinn sie anzuzeigen? Nö - die Strafjustiz befaßt sich ungern mit derlei Privatkram, weswegen solche Verfahren meist eingestellt werden. An Ihrer Stelle würde ich mich erstmal gegen die Kündigung wehren (also Kündigungsschutzklage einreichen) - das dürfte doch jetzt Priorität haben.

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Macht es Sinn sie anzuzeigen? Nö - die Strafjustiz befaßt sich ungern mit derlei Privatkram,


Also wenn jemand Belege fälscht um meinen Rausschmiss beim Chef zu erwirken, geht das für mich über Privatkram hinaus. Wenn man selbst DAS nicht verfolgt, könnte man sich die Paragraphen auch schenken,

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wenn man selbst DAS nicht verfolgt, könnte man sich die Paragraphen auch schenken, Nun, das "Schenken" im Sinne von "Abschaffen" ist ja bei den §§ 185-187 StGB auch eine öfters erhobene Forderung. By the way kann die TE ja Anzeige erstatten - aber an ihrer Stelle würde ich davon nicht viel erwarten.

-- Editiert von muemmel am 14.04.2015 18:23

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat:
Wenn man selbst DAS nicht verfolgt, könnte man sich die Paragraphen auch schenken,

NAtrülich kann mna Strafanzeige erstatten.
Aber selbst wenn man das verfolgt, hätte man als Anzeigender davon gar nichts. Das bringt weder Geld noch Job wieder.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
wenn jemand Belege fälscht


Eine "Fälschung" liegt ja in der bloßen (bewußt wahrheitswidrigen) Behauptung, eine Aufnahme aus dem Jahr 2013 sei in Wahrheit während der Krankschreibungszeit des TE entstanden, nicht. Es bleibt eine gelogene Behauptung. Oder wurde das Bild manipuliert (also etwa bei einem Digitalfoto das eingeblendete Datum verändert)?

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