Hallo!
mich beschäftigt folgende frage:
wenn sich zum beispiel auf einer internetplattform 2
parteien streiten, um realativ banale dinge.
diese diskussion dann soweit ausartet das einer der
beteiligten parteien ( namens A ) einen gemeinnützigen verein beschuldigt
gelder zu veruntreuen, zwar nicht deutlich ausgesprochen aber eben angedeutet,oder nett umschrieben.
desweiteren einer privatperson (namens B) volltrunkenheit und diverse kleinigkeiten unterstellt. ebenfalls ohne den bürgenlichen namen zu nennen, aber so beschrieben das kein zweifel bleibt wer gemeint ist.
hat es sinn wenn B sich nun mit einer anzeige gegen A wehrt?
es sei noch gesagt das alles was A im internet verbreitet hat nicht der wahrheit entspricht, ihm auch nur durch hören sagen bekannt wäre.
allerdings sind durch diese verbreitungen das ansehen von person B und des vereins geschädigt worden.
wie soll sich die person B am besten verhalten?
vielen dank
Rufmord? Verleumdung? Anzeige möglich?
4. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2013 | 16:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufmord? Verleumdung? Anzeige möglich?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2013 | 16:40
Von
Status: Unbeschreiblich (33352 Beiträge, 17417x hilfreich)
B kann Anzeige erstatten - nicht wegen Rufmord, denn den gibt es gar nicht, sondern wegen übler Nachrede. Solche Verfahren werden aber häufig wegen Geringfügigkeit eingestellt.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
Schon
276.767
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
18 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
54 Antworten