Hallo
ich bin neu hier im Forum und habe zwei Fragen.
1. Es findet zwischen zwei Personen ein Gespräch statt. In diesem Gespräch geht es unter anderm eine halbe Stunde lang über Vorlieben im Sexualleben des einen. Also wirklich Intime Dinge wurden geredet. Nach dem Gespräch gibt der eine zu das Gespräch aufgenommen zu haben und spielt es dem anderen auch vor. Darauf bittet der Geschädigte die Person das Gespräch zu löschen, was er aber nicht tat. So und heute bekommt die eine Person mit das dieses Gespräch öffentlich gemacht wurde.
Das ist doch Rufmord?? Was gibt es für Rechtliche Wege gegen die Person wo aufgenommen und öffentlich gestellt hat?
2. Eine Perosn bekommt von einer anderen Massive Bedrohungen über ICQ (Chatprogramm) zugeschickt. Also im Bezug auf körperliche Gewalt.
Gibt es hier Rechtliche Wege die man einleiten kann?
Ich bitte Sie inständig um Ihre hilfe.
Mfg
Rufmord und Bedrohung
25. Juni 2007
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Frage vom 25. Juni 2007 | 09:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufmord und Bedrohung
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#1
Antwort vom 25. Juni 2007 | 12:45
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Das ist doch Rufmord?
Nein (unter Rufmord versteht man meistens die üble Nachrede / Verleumdung).
Es ist aber ein Verstoß gegen §201 StGB
, da sind die Strafen auch nicht ohne.
Und jetzt?
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