Rufschädigung? Verleumdung? Üble Nachrede??

18. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
chr-schw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Rufschädigung? Verleumdung? Üble Nachrede??

Hallo

Ich bin voe ein paar Monaten umgezogen und habe die Wohnung so wie sie war, von der Vormieterin übernommen. Es folgte eine Wohnungsübergabe mit der Vormieterin, einer von der WG und mir.
Die Vormieterin hate vergessen einen Schrank auszuräumen. Ich ließ alles so. Später kam sie um den Schrank auszuräumen. Nun behauptet sie aber es war noch eine Tüte mit persönlichen Sachen im Schrank gewesen, was aber nicht stimmt.
Nun Stand sie öfter vor meiner Wohnungstür und beschimpfte meinen Freund und rief im Hausflur, aber damit noch nicht genug.
Ich bekam einen Brief von ihr in dem sie mir mit einer Anzeige droht.
Ich arbeite im Hotel an der Rezeption, dort war sie auch schon und diskutierte mit meinen Mitarbeitern und behauptete auch vor den Gästen das ich eine Diebin sei. Sie will so lange kommen bis das geklärt ist. Nun besteht auch noch die Gefahr, das ich dadurch meinen Job verliere. Was kann ich tun????

MfG Anja

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
chr-schw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo kann mir keiner einen Tip geben??

Ist es besser dieses dem Anwalt zu übergeben oder ist es besser erst einen Brief an die Frau zu senden??
Darf man in diesem Brief § mit angeben??

Gruß Anja

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Anja,

ich denke, dass das Beste in Deinem Fall der Rat durch einen Rechtsanwalt ist. Der wird versuchen die Angelegenheit für Dich ohne größeren Stress zu beenden. Selber ist es mit sehr viel Stress verbunden.

Viel Erfolg
specht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend Anja,

(1) Strafrechtlich

Sie haben die Möglichkeit der Anzeige gegen die jeweilige Person

wegen Beleidigung gemäß §185 StGB ,

Üble Nachrede gemäß §186 StGB und

gemäß §187 StGB Verleumdung

bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Natürlich dürfen Sie in dem Brief §§-Angaben verwenden.

(2) Zivilrechtlich

In Ihrem Fall wurde eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe gemacht. Wurden dort die persönlichen Sachen aufgeführt? Wurde dort der Schrank aufgeführt? Wird die Wohnungsübergabe unterschrieben, so ist diese verbindlich.

Mit freundlichen Grüßen,

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chr-schw
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo

Danke!!

Bei der Wohnungsübergabe wurde nur über den Schrank gesprochen, aber dieses wurde nicht schriftlich festgehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Anja

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blunt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!Ich wende mich hier an euch mit einem Problem welches mich seit heute morgen beschäftigt.Vorab gesagt ich bin weder rechtsradikel oder einer anderen Gesinniung hörig oder anhänglich.Ich bin 29 Jahre alt und wohne in Dresden.Heute morgen telefonierte ich mit einer Auszubildenten von mir,welche mir offenbarte das mein Auftreten in ihrer Berufsschule für Aufsehen im Lehrerkollegium gesorgt hätte.
Hier zu den Fakten.Am Dienstag besuchte ich die jährlichen Projekttage im Berufsschulzentrum fürs Gastgewerbe in Dresden.Zu diesem Anlass,bei welchem ein Festessen von den Schülern präsentiert und serviert wird trug ich einen Anzug auf desen Ärmel ein Schriftzug des Modelabels Thor Steinar gestickt ist.Keinerlei verbotene Symbole oder verfassungswidrigen Aussagen,einfach nur der Name des Labels Thor Steinar.Ich trage diese Sachen schon seit Jahren weil sie eine echt hammergute Qualität ist in Farbe,Form und Schnitt haben.Ob andere damit ein Problem haben hat mich bis jetzt nicht gestört, weil ich damit nur ein wenig provozieren möchte aber wie schon erwähnt damit keinerlei politische Richtung präsentieren will.Leider "provozierte " ich bei einigen Lehrern wohl mit meinem Auftreten etwas zu sehr und diese haben sich nun entschlossen ein Fax an meinen Arbeitgeber zu schicken,in welchem sie auch ihn auf meine Kleiderordnung hinweisen möchten.Mein Arbeitgeber kennt mich zum Glück persönlich nur mit Thor Steinar Sachen.Ist sowas aber rechtens?Ich meine , ich bin kein Teenei mehr und verdiene seit 12 Jahren meine Brötchen als Ausbilder im Gastgewerbe.Wie mein Arbeitgeber letztendlich darauf reagiert weiß ich noch nicht , werde es aber Dienstag erfahren.Bitte sagt mir wie ich mich in diesem Fall verhalten soll.Vielen Dank und Grüße aus Dresden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

ich würde den angriff nach vorne wagen und direkt mit dem arbeitgeber über die situation sprechen. so kennt er ihre position und fällt, wenn der brief kommt, nicht aus allen wolken.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

dir kann keiner verbieten in irgendwelchen klamotten rumzulaufen, fertich.

zudem es lediglich das hersteller label ist und keine politische einstellung dahintersteht ist der fall eigentlich abgeschlossen.

der einzigen der ich aber hörig bin, ist meine frau <a href="http://imageshack.us"><img src="http://img374.imageshack.us/img374/9582/dominakv9.gif" border="0" alt="Image Hosted by ImageShack.us"/></a>
...lööl

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

<B>Es ist allgemein bekannt, welche politische Gesinnung hinter diesem Label steht und wenn du tatsächlich in keinster Weise diese Gesinnung teilst (dass du nicht ´´anhänglich´´ bist, ist höchstens für deine Freundin schade :) ), dann kann ich dir versichern, dass auch andere Labels sehr gute Qualität produzieren und du musst dabei keine rechte Kasse finanzieren. Genau das tust du aber mit dem Kauf dieser Klamotten, erkundige dich mal nach den Hintergründen (Wissen ist eine Hol-Schuld). </B>

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#10
 Von 
blunt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@hehe Es steht hier nicht zur Frage wenn oder was man mit dem Kauf dieser Klamotten unterstützt.Möcht ich auch nicht drüber diskutieren, weil ich seit paar Jahren nicht mehr über "Klamottenpolitik" nachdenke und aus dem Alter raus bin mich für das was ich trage zu entschuldigen...früher war es Lonsdale oder Perry für die man sich rechtfertigen musste und jetzt findest du genau diese Sachen im Real-Markt für 9,99 Euro...
Es geht mir ums Prinzip,dass gerade Leute die anderen etwas vermitteln sich nicht mit solch hirnlosen Sachen beschäftigen sollten und mit Ihrem Tunneldenken anderer Leute Existens gefährden sollen....Nervt mich einfach....Meine Frage war eigentlich ob es sich hier um eine Rufschädigung handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Dann sachlich, der Reihe nach:

´´Leider provozierte ich bei einigen Lehrern wohl mit meinem Auftreten etwas zu sehr und diese haben sich nun entschlossen ein Fax an meinen Arbeitgeber zu schicken,in welchem sie auch ihn auf meine Kleiderordnung hinweisen möchten.Mein Arbeitgeber kennt mich zum Glück persönlich nur mit Thor Steinar Sachen.Ist sowas aber rechtens?´´

Ja, ein Hinweis auf ungünstige Kleiderwahl kann nicht verboten werden.


´´Es steht hier nicht zur Frage wenn oder was man mit dem Kauf dieser Klamotten unterstützt. Möcht ich auch nicht drüber diskutieren, weil ich seit paar Jahren nicht mehr über Klamottenpolitik nachdenke und aus dem Alter raus bin mich für das was ich trage zu entschuldigen...´´


Doch, genau damit musst du dich jetzt auseinandersetzen.




Du willst eine Antwort nach dem Motto *Wasch mich, aber mach mich nicht nass* und die gibt es nicht.

Fazit:

Nein, es handelt sich nicht um Rufschädigung, wenn diese Lehrer bei deinem AG den Hinweis an den Mann bringen, dass du mit deinen Klamotten eine rechte Gesinnung ausdrückst.

Wenn ich nicht den Eindruck erwecken will, dass ich für Geld zu haben bin, dann laufe ich ja auch nicht im Bunny-Kostüm durch die City. Evtl. Vermutungen in diese Richtung kann ich dann jedenfalls nicht verhindern - ich provoziere sie eher :grins: . Aber Provokation ist ja dein ureigenes Anliegen - schreibst du selbst. Also: Kämpfe tapfer gegen die Geister, die du riefst :fight: <P>

-- Editiert von HeHe am 18.04.2008 14:34:12

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

Erst ...weil ich damit nur ein wenig provozieren möchte... , dann ich bin kein Teenei mehr und ...weil ich [..] aus dem Alter raus bin...

Mit Rechtsradikalismus zu kokettieren weil man 'ein wenig provozieren möchte' ist meiner Ansicht nach eine durch und durch pubertäre um nicht zu sagen kindische Verhaltensweise.

Und dann noch von sich zu behaupten 'aus dem Alter raus' zu sein, das hat schon eine gewisse Ironie.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
justus123
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 73x hilfreich)

also ich war gerade auf dem onlineshop http://www.thorsteinar.de/ und kann dort keinen (äußerlichen) zusammenhang sehen zwischen der kleidermarke und rechtem gedankengut. im gegenteil, die dort abgebildete kleidung gefällt mir sogar sehr gut ;)

@threadersteller: wie will man aber mit der auf http://www.thorsteinar.de/ dargestellten, normalen freizeitbekleidung, provozieren?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pedestrian
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 34x hilfreich)

@justus123: Lies doch einfach mal den Wikipedia-Artikel über Thor Steinar. Vielleicht hilft das beim Verständnis.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blunt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@heheEs handelt sich also nicht um Rufschädigung wenn sie bei meinem Arbeitgeber behaupten das ich rechtsradikal sei?Na das is ja supi...
Dann schick ich ein Fax ans Oberschulamt und behaupte die Direktorin sei ne "Schläferin"....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@justus123

Man muss nur mal auf der Homepage ein wenig suchen. Zumindest ist der Zusammenhang zwischen dem *Mode-Label* und Rechtsradikalismus bekannt. Die Urteile, Presseartikel und Gegendarstellungen sind natürlich sehr einseitig...

<a href="http://www.thorsteinar.net/pages/startseite.php?lang=DE">Thor Steiner Homepage </a>

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

öhm also mir sagen die klamotten auch zu, scheinen eine gute und robuste quali zu haben und darum geht es doch oder???

kann auch ähnliche waren bei globetrotter.de für einen weitaus höheren preis bestellen.

aber die webseite ist scheinbar etibliert und nicht verboten etc. die agb scheinen auch in ordnung. alles drin. wie gesagt, ich für mein dafürhalten, finde die seite nicht schlecht und es scheint kein müll angeboten zu werden.

welches labes es nun ist, spielt für mich keine rolle persönlich, solange es nicht Londsdale ist oder so. die qualität ist wichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

zitat wikipedia:

Änderung des Logos
Aufgrund des Beschlagnahmebeschlusses wurde das Logo zurückgezogen und mit dem Entwurf eines neuen Logos begonnen; Thor Steinar rief außerdem alle Kleidungsstücke mit dem alten Logo zurück. Bis zur Verfügbarkeit des neuen Logos wurde das Logo von der vorhandenen Ware vor dem Verkauf entfernt, Neuware wurde ohne Logo hergestellt. Das neue Logo besteht aus einer Gebo-Rune mit zwei Punkten. Diese Rune symbolisiert Gabe, Gastfreiheit und Ehe. Die Staatsanwaltschaft bezeichnet das Logo als „Andreaskreuz mit zwei Punkten“ und erklärte es für unbedenklich.

da noch nichtmal eindeutig geklärt ist in den bundesländern ob das alte logo bestraft wird, ist es nun eindeutig, dass das neue logo zugelassen ist.

es ist nunmal fakt, dass nicht gleich alle ruhnen und zeichen auf rechtsextrem schließen MÜSSEN, nur weil rechts angesinnte diese kleidung kaufen. kann für den shop ein teufelskreislauf werden.

wie gesagt, halte die neuen sachen für absolut unbedenklich.

paddy

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
verena24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hatte mal ein Problem mit meinem Ex. Der hatte ein paar forenbeiträge über mich geschrieben. evtl. hilft Euch internetvicitms.de oder www.rufschutz-im-web.de...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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