Rufschädigung wenn behauptet wird, jemand schreibe Drohbriefe?

31. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
BlackWidow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufschädigung wenn behauptet wird, jemand schreibe Drohbriefe?

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor ein paar Wochen war ich mit einem Jungen zusammen. Unsere Beziehung ging jedoch auseinander.
Meine Freundin behauptet seitdem, dass ich nun sauer auf sie sei, ihr die ganze schuld in die Schuhe schieben würde und ihr einen Drohbrief geschrieben hätte.
Seitdem muss ich mir von vielen Leuten anhören, ich sei doch verrückt. Auch wurden mir schon Schläge von dem Freund meiner Freundin angedroht.
Heute hab ich mit meinem Exfreund telefoniert. Sogar von ihm musste ich mir sagen lassen, dass ich doch psychisch völlig gestört sei, solche Drohbrief/e (mittlerweile sollen es schon 2 sein) an meine Freundin zu schreiben.
Ich wollte nun fragen, ob es irgendwelche Möglichkeiten gibt, das Gerede beenden zu können. Fällt es eigentlich schon unter Rufschädigung, zu behaupten, jemand schreibe einem Drohbriefe, ohne dass dieser sie wirklich geschrieben hat?

Mit freundlichen Grüßen,
Sarah Zirkelbach

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leben
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 28x hilfreich)

Wie alt seid ihr denn?

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das ist eine gute Frage.

Schon alleine deswegen, weil Du die für die relevanten Tatbestände notwendigen Strafanträge als Minderjährige nicht stellen kannst [§ 77 StGB ]

Aber ganz davon ab sollte man sich doch auch gütlich einigen können.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BlackWidow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 15, meine Freundin ist 16 und ihr Freund 18.
Ich habe schon versucht mit ihr zu reden, aber sie blockt ständig ab und geht mir aus dem Weg.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es wären Anzeige/Strafantrag nach §§ 186 , 187 StGB (üble Nachrede/Verleumdung) möglich. Aber, wie schon gesagt, Du kannst die Strafanträge nicht stellen, da Du minderjährig bist. Deine Eltern müßten es tun.

Versucht doch einfach jemanden zu finden, der zwischen Euch vermittelt, oder droh ihr die Anzeige an. Vielleicht reicht das ja schon (und sie weiß nicht, daß Du die Strafanträge selber noch nicht stellen darfst)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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