SACHBESCHÄDIGUNG AM KFZ - Bringt es etwas den Schaden zu begleichen?!

2. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Atze Wessels
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
SACHBESCHÄDIGUNG AM KFZ - Bringt es etwas den Schaden zu begleichen?!

Hallo!

Ich habe in der Nacht vom 30. auf den 31. 05. 2004 an ca. 5 PKW`s die Spielgel eingeklappt und an 2 Autos ist Sachschaden entstanden! Ich war sehr stark alkoholisiert! (ca. 2 - 3 Liter Bier und mehrere Schnäpse)! Ein Zeuge hat das beobachtet! Die Polizei nahm mich mit auf die Wache in Handschellen obwohl ich sagte, das ich mitkomme (freiwillig)! Meine frage ist, mit was ich zu rechnen habe!

Ich wollte keinen Anwalt haben, da ich mich einen Tag später bei den Haltern gemeldet habe um den Schaden zu begleichen! An 2 Autos ist definitiv etwas! Bei einem 120 Euro und der andere weiß es noch nicht! Keiner wird mich privat anzeigen! Aber die Anzeige ist von der Polizei geschrieben worden, was nun auch schlecht ist!

Was kann ich für eine Strafe bekommen und wie komme ich aus der Situation herraus??? Bringt es etwas den Schaden so wie ich es vor habe vor einer Verhandlung und Zeugenaussagen zu begleichen?! Bitte helft mit!!!

Vielen Dank für eure Beiträge!!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Da es sich bei der - hier gegebenen - Sachbeschädigung gem. § 303 StGB um ein (relatives) Antragsdelikt handelt (§ 303c StGB ), setzt eine Strafverfolgung idR einen Strafantrag voraus. Dieser kann hier nur von den Autobesitzern gestellt werden. Sofern (was in Ihren Ausführungen anklang) ein Strafantrag nicht gestellt wird, passiert Ihnen (strafrechtlich) gar nichts!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Atze Wessels
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja! Die Polizei meinte, das das jetzt über den Staatsanwalt laufen würde! Da ich aber mit den Betroffenen gesprochen und mich entschuldigt habe, wollen diese keine Anzeige oder Strafantrag stellen!

Meine Frage: Kann jetzt der Staatsanwalt ohne Anzeige der Betroffenen ein Verfahren anzetteln?! Auch wenn die Betroffenen der Sache nicht nachgehen wollen???

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Kann sie theoretisch, wenn sie das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung gem. § 303c StGB bejaht - was ich aber für ausgeschlossen halte!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
Atze Wessels
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie lange habe ich in der regel Zeit, bis die Aussagen und/oder vorladungen kommen?!

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Das kann man nicht sagen, da keiner von uns hier weiß, wie ausgelastet Deine örtliche Polizei/StA ist. Außerdem schliesse ich mich bob.vila an: Wenn kein Strafantrag seitens eines der KFZ-Halter kommt, wird das Verfahren mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nach § 170(2) StPO eingestellt, so daß es evtl. erst gar nicht zu irgendwelchen Vorladungen kommen wird.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Mir ist jetzt nicht so ganz klar, was Sie mit Ihrer letzten Frage meinen. Nur zur Klarstellung noch mal: Wenn Sie ganz sicher sind, dass die Geschädigten keinen Strafantrag stellen (wozu sie übrigens nur drei Monate Zeit haben, § 77b I S. 1 StGB ), so können Sie mE davon ausgehen, dass das Verfahren gegen Sie gem. § 170 II StPO eingestellt wird. Da Sie bereits als Beschuldigter vernommen worden sind, erhalten Sie gem. § 170 II S. 2, 2. Var. StPO eine entsprechende Einstellungsnachricht von der StA.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#7
 Von 
Atze Wessels
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vernommenworden bin ich nicht! Sie haben mich im Vollrasch nur gefragt ob ich es war welches ich aber verneinte! Ich bedanke mich bei ihnen allen für die Hilfe!!!

DANKE

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