SMS Belästigung

26. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
CharlesLeise
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
SMS Belästigung

Hallo,
ich habe vor etwa 5 Wochen großen Mist gebaut und jetzt wirklich Angst vor einer Anzeige: Ich habe abends bei einigen prostituierten angerufen und mich mit einer für den nächsten Tag lose verabredet. Am nächsten Tag wollte ich ihr schreiben, habe aber versehentlich die falsche Nummer verwendet (die einer anderen dame die solche Dienste anbietet)
Sie sagte am Anfang sie sei nicht die Person die ich suche, schrieb aber eher mysteriös und sagte dann dass sie sich erinnerte. Ich fragte mehrfach, ob sie mir vor dem Treffen Bilder ihrer Brüste schicken könne. Plötzlich ist sie ausgerastet und hat direkt mit Anzeige gedroht wegen Belästigung.
Ist dies gerechtfertigt und sollte ich Angst haben?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128725 Beiträge, 41117x hilfreich)

Da wird es wohl sehr darauf ankommen, ob, wann und wie konkret man die Bereiche "Identifikation", "Vertragsanbahnung", "Vertragsverhandlung", verlassen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CharlesLeise
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann den ein einzelner Chat Verlauf von nur etwa 10 Minuten mit anschließender Entschuldigung zu einer Anzeige und Verurteilung führen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128725 Beiträge, 41117x hilfreich)

Zitat (von CharlesLeise):
Kann den ein einzelner Chat Verlauf von nur etwa 10 Minuten mit anschließender Entschuldigung zu einer Anzeige und Verurteilung führen?

Ob das hier der Fall wäre, ist ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Es ist zumindest nicht auszuschließen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 1148x hilfreich)

Zitat:
Kann den ein einzelner Chat Verlauf von nur etwa 10 Minuten mit anschließender Entschuldigung zu einer Anzeige und Verurteilung führen?
Warum nicht?

In Ihrem Fall aber wird mit ganz großer Wahrscheinlichkeit nichtmals Strafanzeige erstattet werden und der Fall sollte damit für alle Beteiligten abgeschlossen sein.

Zitat:
Ich habe abends bei einigen prostituierten angerufen und mich mit einer für den nächsten Tag lose verabredet.
Auch das sollten Sie vielleicht nicht wieder tun.

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#5
 Von 
CharlesLeise
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso denken Sie das?
Wie lange würde es denn dauern, bis ich etwas davon höre, falls Anzeige erstattet wurde?

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18973 Beiträge, 10233x hilfreich)

Ich sehe keinen Straftatbestand als erfüllt an.

Für eine Belästigung nach §184i StGB muss es mindestens eine körperliche Berührung gegeben haben. Kontakt über Kommunikationsmittel reicht nicht aus.
Und für eine Nachstellung nach §238 StGB zwar die Belästigung nicht lang genug.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 942x hilfreich)

Ich sehe hier zwei Sachverhalte:

Zitat (von CharlesLeise):
Ich habe abends bei einigen prostituierten angerufen und mich mit einer für den nächsten Tag lose verabredet. Am nächsten Tag wollte ich ihr schreiben, habe aber versehentlich die falsche Nummer verwendet
1. Die Verabredung, die nicht abgesagt wurde. Da könten noch zivilrechtliche Ansprüche folgen.

Zitat (von CharlesLeise):
Ich fragte mehrfach, ob sie mir vor dem Treffen Bilder ihrer Brüste schicken könne. Plötzlich ist sie ausgerastet und hat direkt mit Anzeige gedroht wegen Belästigung.
2. Strafrechtlich dürfte hier nichts relevant sein. Eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung könnte Dir aber ins Haus stehen.

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