Hallo,
ich habe vor etwa 5 Wochen großen Mist gebaut und jetzt wirklich Angst vor einer Anzeige: Ich habe abends bei einigen prostituierten angerufen und mich mit einer für den nächsten Tag lose verabredet. Am nächsten Tag wollte ich ihr schreiben, habe aber versehentlich die falsche Nummer verwendet (die einer anderen dame die solche Dienste anbietet)
Sie sagte am Anfang sie sei nicht die Person die ich suche, schrieb aber eher mysteriös und sagte dann dass sie sich erinnerte. Ich fragte mehrfach, ob sie mir vor dem Treffen Bilder ihrer Brüste schicken könne. Plötzlich ist sie ausgerastet und hat direkt mit Anzeige gedroht wegen Belästigung.
Ist dies gerechtfertigt und sollte ich Angst haben?
SMS Belästigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da wird es wohl sehr darauf ankommen, ob, wann und wie konkret man die Bereiche "Identifikation", "Vertragsanbahnung", "Vertragsverhandlung", verlassen hat.
Kann den ein einzelner Chat Verlauf von nur etwa 10 Minuten mit anschließender Entschuldigung zu einer Anzeige und Verurteilung führen?
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ZitatKann den ein einzelner Chat Verlauf von nur etwa 10 Minuten mit anschließender Entschuldigung zu einer Anzeige und Verurteilung führen? :
Ob das hier der Fall wäre, ist ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Es ist zumindest nicht auszuschließen.
Warum nicht?Zitat:Kann den ein einzelner Chat Verlauf von nur etwa 10 Minuten mit anschließender Entschuldigung zu einer Anzeige und Verurteilung führen?
In Ihrem Fall aber wird mit ganz großer Wahrscheinlichkeit nichtmals Strafanzeige erstattet werden und der Fall sollte damit für alle Beteiligten abgeschlossen sein.
Auch das sollten Sie vielleicht nicht wieder tun.Zitat:Ich habe abends bei einigen prostituierten angerufen und mich mit einer für den nächsten Tag lose verabredet.
Wieso denken Sie das?
Wie lange würde es denn dauern, bis ich etwas davon höre, falls Anzeige erstattet wurde?
Ich sehe keinen Straftatbestand als erfüllt an.
Für eine Belästigung nach §184i StGB muss es mindestens eine körperliche Berührung gegeben haben. Kontakt über Kommunikationsmittel reicht nicht aus.
Und für eine Nachstellung nach §238 StGB zwar die Belästigung nicht lang genug.
Ich sehe hier zwei Sachverhalte:
1. Die Verabredung, die nicht abgesagt wurde. Da könten noch zivilrechtliche Ansprüche folgen.ZitatIch habe abends bei einigen prostituierten angerufen und mich mit einer für den nächsten Tag lose verabredet. Am nächsten Tag wollte ich ihr schreiben, habe aber versehentlich die falsche Nummer verwendet :
2. Strafrechtlich dürfte hier nichts relevant sein. Eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung könnte Dir aber ins Haus stehen.ZitatIch fragte mehrfach, ob sie mir vor dem Treffen Bilder ihrer Brüste schicken könne. Plötzlich ist sie ausgerastet und hat direkt mit Anzeige gedroht wegen Belästigung. :
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