Sachbeschädigung mit Schock

23. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
monfrog
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung mit Schock

Hallo zusammen,

habe auf einer Feier eine Dummheit begangen und zwar indem ich alkoholisiert frühmorgens von der Dachterasse eine leere Bierflasche heruntergeworfen habe. Diese ist leider in der Scheibe der Nachbarn gelandet, vorher gab es schon ein paar Beschwerden wegen der Lautstärke. Bin sofort in den Hof gelaufen, um mir den Schaden anzuschauen (Scheibe war gesplittert) und mich bei den Nachbarn zu entschuldigen. Gemeinsam auf die Polizei gewartet, die hat meine Daten aufgenommen (kein Alkoholtest). Habe mich eine Woche später auch nochmal persönlich entschuldigt. Jetzt kommt (für mich) der Knaller: Der Anwalt wirft mir vor die Flasche absichtlich geworfen zu haben. Unglücklicherweise hat hinter dem Fenster ein ca. 14 Jahre altes Mädchen geschlafen, die anscheinend einen Schock erlitten sowie jetzt psychische Probleme hat. Jetzt fordern sie Schmerzensgeld und Schadensersatz, 350 Euro für die Scheibe, Schmerzensgeld ist noch nicht berechnet.

Soweit ich verstanden habe, ist der Schock+psychische Probleme als Körperverletzung zu sehen.

Was kann mir hier im schlimmsten Fall passieren, abgesehen von der zivilrechtlichen Seite (Schmerzensgeld + Schadensersatz)? Läuft das unter einfacher/gefährlicher Körperverletzung, kommt das typischerweise vor Gericht, etc.?

Das ist das erste mal, daß mir soetwas passiert ist, es war keine Absicht (auch wenn die Gegenseite etwas anderes behauptet) und für Schadenersatz/Schmerzensgeld komme ich bzw. hoffentlich meine Haftpflicht natürlich auf.

Würde mir sehr viel besser gehen, wenn ich grob abschätzen könnte was die schlimmsten Folgen aus dieser Handlung sind... Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du widersprichst dich!
Du gibst zu, eine Flasche herunter geworfen zu haben. Das ist doch Absicht !?
Bei Vorsatz zahlt keine Haftpflichtversicherung.
Über den Ausgang des Strafverfahrens kann man wohl nichts sagen. Eine gefährliche Körperverletzung sehe ich allerdings kaum.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
monfrog
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, nur hatte ich die Absicht die Flasche in den Hof zu werfen. Daß sie in der Fensterscheibe gelandet ist, war vollkommen unbeabsichtigt.

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Anwalt, der ja ausschließlich die interessen des gescädigten vertritt, muss das ja so darstellen, wenn er schadensersatz haben will.

Du solltest dir selbst einen Anwalt nehmen, der die Sache etwas bremst.

Ob Absicht oder nicht, die scheibe ist mal auf jeden Fall zu ersetzen. Auch Schmerzensgeld kommt ungeachtet der Absicht zumindest mal in Betracht.

Eine Strafbarkeit sehe ich aber nicht, da man für eine sachbeschädigung vorsätzlich gehandelt haben müsste und der Vorsatz kaum nachweisbar sein dürfte.





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#4
 Von 
Waldfee1978
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Auch hinsichtlich der Körperverletzung kommt hier allenfalls eine fahrlässige KV in Betracht. Schließlich hast du hier nicht mit Wissen und Wollen hinsichtlich des Schocks des Mädchens gehandelt. Es ist generell fraglich, ob hier überhaupt eine KV vorliegt. Dies müsste einwandfrei durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden können.

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#5
 Von 
nettetal
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 30x hilfreich)

oh je die Sachverständigenarmada kommt....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
monfrog
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@nettetal: Was meinst Du mit Sachverständigenarmada?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Waldfee1978
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

...das würde mich in der Tat ebenfalls interessieren...

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