Folgender Fall, vorab Danke für Hilfe!:
Vorwurf: Sachbeschädigung nach 303 StGB
Fallverlauf:
Angeklagter (30) tritt stark alkoholisiert vor einem Hotel in einen Blumentopf und flüchtet. Die Freundin des Angeklagten wird vor dem Hotel von dem Personal angesprochen und gibt die Adresse des Angeklagten raus. Ein paar Tage später bekommt der Angeklagte die "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter" und hat die Wahl zwischen:
1) Straftat zugeben
2) Straftat nicht zugeben
3) Nicht äußern
4) Mit der Einstellung des VErfahrens gegen Zahlung einer GEldbuße bin ich einverstanden
5) Kombinationen zwischen 1 bis 4 (denkbar?)
6) Rechtsanwalt hinzuziehen
Der Angeklagte ist bisher noch nicht vorbestraft.
Was tun?
Wie hoch sind ist das Strafmaß, wenn Möglichkeit 4 gewählt wird?
Danke!
Sachbeschädigung 303 StGB
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es handelt sich wohl um einen 'Beschuldigten' und (noch) nicht um einen 'Angeklagten'. Das nur am Rande.
Wenn es nur ein handelsüblicher Blumentopf war, ist mit der Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit zu rechnen. Was er ankreuzen sollte, hängt z.B. davon ab, ob der Beschuldigte bei seiner Tat von jemandem beobachtet oder gesehen wurde. Dann wären Zeugen für die Tat vorhanden. In dem Fall ist es wohl sinnvoll, die Tat einzuräumen.
Ansonsten würde ich schweigen (Möglichkeit '3') und abwarten. Ein Anwalt ist bei einem nicht Vorbestraften im derzeitigen Verfahrensstand wohl nicht notwendig.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo Jotrocken,
Danke für die schnelle Antwort.
Wie hoch ist denn das Strafmaß bei Sachbeschädigung in einem wie oben gelagerten Fall? Sind das normalerweise Tagessätze? Wie berechnen sich diese (nach Einkommen?)?
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Die Anzahl der Tagessätze lässt sich nicht vorhersehen.
Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten:
Monatseinkommen geteilt durch 30 ist der Tagessatz.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Danke für die erneuet Antwort.
Es bleiben also zwei Möglichkeiten:
a) Nicht-Äußern und auf Einstellung wegen Geringfügigkeit hoffen
b) Entschuldigen und Schaden begleichen
Ich möchte allerdings noch darauf hinweisen, dass Sachbeschädigung nur dann strafbar ist, wenn mit Vorsatz gehandelt wurde. Ist der Beschuldigte alkoholbedingt einfach über diesen Blumentopf gestolpert, so fehlt ihm der Vorsatz. Dann gibt es natürlich auch überhaupt keine Strafe. Das sollte dann aber auch mit den Zeugenaussagen des Personals und der Freundin zusammenpassen, sonst sieht das eher nach einer Schutzbehauptung aus.
Für den entstandenen Schaden müßte er bzw. seine Haftpflichtversicherung aber trotzdem aufkommen.
-- Editiert von danielB am 21.10.2007 20:06:17
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