Sachbeschädigung §§ 303 und 304 STGB versuch

16. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Maik890
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)
Sachbeschädigung §§ 303 und 304 STGB versuch

Guten Abend

War am Wochende auf einen Staßenfest und habe unachtsam und angetrunken meine Bierfasche weggeworfen . Dummerweise in Richtung der Polizei .
Aber war noch ein recht weiter abstand beim Aufprall der Flasche zu den Beamten .


So jetzt habe ich ein Schreiben von der Polizei bekommen das ich ausfüllen muss und wieder zurück senden .

In den schrieben steht Sachbeschädigung §§ 303 und 304 STGB Versuch

Sie warfen eine Bierflasche in Richtung eines Polizeifahrzeuges und verfehlten dieses nur knapp .

Naja das knapp waren mindestens 10 Meter und die beamten standen näher zur Flasche als das Fahrzeug .


Meine Frage was schreibe ich den jetzt am besten oder soll ich keine aussage machen .

Worauf muss ich achten

mfg

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"Hamburg "

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Maik890
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)

Bitte um Hilfe #


Danke

-----------------
"Hamburg "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Naja das knapp waren mindestens 10 Meter und die beamten standen näher zur Flasche als das Fahrzeug .


Na dann sei doch froh, daß man dir keine versuchte gefährliche Körperverletzung vorwirft. Da ist das Strafmaß höher.

Und daß es 10 Meter waren, ändert ja nichts am Versuch. Außer der Versuch wäre völlig untauglich gewesen, weil das Auto 250m entfernt stand.



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