Letztens war eine Feier an einem Fußballclub. Dort haben wir gefeiert und ich und zwei Freunde haben Alkohol ausgeschenkt bekommen. Unzwar hochprozentigen und selbst gebrauten (nennt man Rakija). Davon hat mir der Typ an der "Bar" etwa 13-16 kurze ausgeschenkt, teilweise auch welche spendiert und hat mich und meinen Freund auch teilweise angespornt. Mein Freund hat später dann etwas zu Essen bestellt und darauf hin 5 Rakija bekommen, und der Typ hat gemeint weil er so dick ist soll er nicht essen sondern trinken.
Nun war es so das ich, so betrunken wie ich war, auf dem Parkplatz rumgeirrt bin und von 3 Mercedes-Benz die Sterne abgerissen hab. (Ohne das Auto ansonsten zu beschädigen). Ein Freund hat einen der Sterne einem anderen gezeigt. Später hat mich dessen Bruder dann Heim gefahren.
Nun ist es so das irgendjemand erzählt hat das ich die Sterne abgerissen hab, aber ich weiß 100% das es niemand gesehen hat. Also muss es jemand rumerzählt haben.
Der Typ dem eins der Autos gehört hat mich angeschrieben und will das ich ihm meine Telefonnummer, Name und Adresse gebe und will mich warscheinlich anzeigen.
Jetzt ist es so das ich fragen wollte ob ich den Club irgendwie anzeigen kann da ich noch Minderjährig (16) bin und die mir ja Alkohol ausgeschenkt haben der hochprozentig und selbstgebraut war.
Sonst bin ich nie bei der Polizei aufgefallen.
Gruß
Sachbeschädigung - Alkohol an Minderjährige
2. Juni 2009
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Frage vom 2. Juni 2009 | 22:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung - Alkohol an Minderjährige
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#1
Antwort vom 3. Juni 2009 | 00:56
Von
Status: Schüler (220 Beiträge, 53x hilfreich)
Was genau hat das mit dem Club zu tun? Du warst es doch, der die Mercedes-Sterne abgerissen hat, und Du trägst jetzt dafür auch die Konsequenzen, sonst niemand.
#2
Antwort vom 3. Juni 2009 | 06:52
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 3. Juni 2009 | 11:05
Von
Status: Praktikant (951 Beiträge, 289x hilfreich)
Allerdings mindert die Schuld des Jugendschutzverletzers nicht die Schuld des Jugendlichen, d.h. er kann den Schaden nicht auf denjenigen abwälzen, der ihm den Alkohol verschafft hat.
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