Zum Sachverhalt:
Vor einigen Tagen lief ich nachts von einer Bar nach Hause und betrunken wie ich war kam es mir verdammt klug vor einen Mercedes-Stern abzutrennen und ihn meiner Begleiterin "zum Geburtstag" zu schenken. Ein Zeuge beobachtete mich wohl dabei und wir wurden beide kurz danach von der Polizei aufgegriffen und beide mit zur Befragung ins Revier genommen (der Zeuge beschrieb mich wohl und der Stern wurde in ihrer Tasche gefunden).
Da ich kaum einen klaren Gedanken fassen konnte, verweigerte ich die Aussage und bestand darauf dass mir ein Alkoholtest genommen wurde (1.2 Promille), meine Begleiterin tat das selbe (1.5 Promille).
Desweiteren wurde bei mir eine kleine Menge Marihuana gefunden (0,2 Gramm).
Ich hatte noch nie mit der Polizei zu tun gehabt, das Ganze ist mir verdammt peinlich und ich will es am Besten so schnell und anständig wie möglich über die Bühne bringen (mein Auslandssemester beginnt am 5.August dieses Jahr, es wäre fatal würde das alles bis dahin nicht erledigt sein). Was wären nun meine Optionen?
Natürlich werde ich versuchen den Besitzer des Autos so schnell wie möglich zu kontaktieren, mich entschuldigen und ihm anbieten anstandslos seinen Schaden ersetzen, doch wie könnte ich weiter bei der Polizei verfahren?
Was wären die möglichen Konsequenzen?
Für die Antworten im vor raus Danke!
Sachbeschädigung / Diebstahl
Tja, da haben Sie sich den idealen Zeitpunkt für ein Strafverfahren rausgesucht - bis zum 05.08. ist das nämlich todsicher nicht erledigt. Sie benennen also tunlichst einen Zustellungsbevollmächtigten (http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsbevollm%C3%A4chtigter) und teilen das der Polizei mit. Ich hoffe, Sie sind 21 oder älter - dann kann das Ganze mit einem Strafbefehl abgehandelt werden (ein Urteil, das ohne Verhandlung ergeht und per Post zugestellt wird). Und natürlich muß die Geldstrafe, die darin vermutlich verhängt wird, auch umgehend bezahlt werden - sonst werden Sie im worst case verhaftet, wenn Sie zurückkehren, weil die Geldstrafe dann in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wurde.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Danke für die schnelle Antwort erstmal.
Gebe es denn keine Möglichkeit das Ganze ohne Gerichtsurteil über die Bühne zu bringen?
Wenn beispielsweise der Geschädigte keine Anzeige erstatten würde? Oder wird das Ganze so oder so vor Gericht gehen? (Ich kenne mich in Rechtsfragen leider kein bisschen aus)
Die Wahrscheinlichkeit das der BMG-Verstoß fallen gelassen wird ist ja ohnehin sehr hoch und auch der Schaden bei dem Mercedes dürfte minimal ausfallen (keine weitere Beschädigung abgesehen von dem abgebrochenen Stern).
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Ich kenne die aktuellen Mercedes-Stern-Preise nicht, aber Diebstähle ab 50 Euro sind Offizialdelikte, d. h., es ist völlig schnuppe, ob der Geschädigte Anzeige erstattet.
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