Sachbeschädigung - Ermittlungen - Einstellung

12. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hummel27
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Sachbeschädigung - Ermittlungen - Einstellung

Guten Tag,
gehen wir mal von folgendem fiktiven Sachverhalt aus. A und B sind seit kurzem Polizeikommissaranwärter (Beamte auf Widerruf). Abends gehen Sie in die Kneipe. Da dort oft geklaut wird, versteckt A seine Jacke(Jacke ohne Inhalt außer DNA) hinter der Kneipe. Am nächsten Tag sagt B zum A, dass B einen Zaun hinter der Kneipe kaputt gemacht hat, lt. B war A dabei und hat sich minimal beteiligt. Da A sich daran überhaupt nicht erinnern kann, ignoriert er die Aussage des B. A begibt sich am selben Tag zur Kneipe und fragt nach seiner Jacke, die er vergessen hatte. Die Bedienung antwortet, dass die Jacke hinter einem 1,9m Holzzaun vom Nachbarn C gefunden wurde, welcher erhebliche Beschädigungen aufweist und beschuldigt A. Die Bedienung sagt, dass die Jacke zur Zeit eingeschlossen sei, A soll seine Rufnummer und Personalien dar lassen, damit man A später anrufen kann. A verlässt jedoch ohne Angaben die Kneipe und kontaktiert B. Dieser will die Sache mit Gedanken an die möglichen beruflichen Konsequenzen aussitzen. A willigt zunächst ein, jedoch holt ihm sein Gewissen kurze Zeit später ein, sodass er beschließt den Nachbarn C zu kontaktieren. Am gleichen Abend sitzt A bei C in der Küche und sagt ihm, dass er sich kaum erinnern kann, jedoch sein Zaun wohl beschädigt hat und diesen ersetzen möchte. C willigt ein, erwähnt jedoch, dass er vor wenigen Stunden Strafanzeige und Strafantrag gegen unbekannt bei der Wache vor Ort erstellt hat. Den Strafantrag hat C am nächsten Morgen jedoch sofort ohne Angaben von Gründen auf der Wache zurück gezogen. C kontaktierte noch den A telefonisch und sagte, dass der Beamte auf der Wache meinte, dass die Sache wohl vom Tisch ist.
Die Beweise würden trotzdem erstmal wie folgt aussehen:
1. Die Jacke vom A wurde hinter dem beschadigten Zaun gefunden. 2. Eine Kamera zeigt den A und B auf dem Weg zum Zaun, jedoch nicht den Zaun selbst (nahezu eine Sackgasse, wenig frequentiert jedoch lt. C eine sehr schlechte Qualität) 3. A meldet sich beim C, gesteht irgendwie und behebt den Schaden.
A ist erstmals erleichtert, jedoch beschäftigt er sich in den kommenden 3 Wochen mit dem relativen Antragsdelikt und entdeckt bekommt Panik ohne Ende.
Frage 1: Wird C vom Kommissariat grundsätzlich zur Zeugenaussage eingeladen? (bzw. Wieso haben Sie den Strafantrag zurück gezogen - wer war es - grundsätzlich müssen Sie die Angaben, welche sie auf der Wache gemacht haben, nochmal bestätigen )
Frage 2: Kann der Sachbearbeiter des Kommissariats die Anzeige bzgl. des zurückgezogenen Strafantrag auch sofort zur Einstellung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten? Frage 3: Wie glaubhaft wäre die folgende Aussage des A schlimmsten Fall: An den Abend kann ich mich kaum erinnern, die Bedienung der Kneipe beschuldigte mich den Zaun beschädigt zu haben, was ich jedoch abstreite, aus Angst in irgendwas verwickelt zu werden bin ich zum C gegangen und wollte dem das so schildern, beim Gedanken an eine Anzeige habe ich mich besonders in Bezug auf berufliche Konsequenzen dazu entschieden den Zaun zu ersetzen... Habe gedacht das ich den Zaun vielleicht versehentlich beschädigt habe...mir den genauen Schaden jedoch nicht ganz genau angesehen
Frage 4: Gibt es irgendwelche Tipps, was A nun noch machen kann? Zb über Anwalt den Staatsanwaltschaft kontaktieren o.ä
Frage 5: Besteht öffentliches Interesse? Besonders da A als Beamter wohl irgendwie beteiligt war?

Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass A von der Sache nichts mehr hört.

Danke im Voraus für jede Antwort.

Lg, Hummel

-- Editiert von Moderator am 12.01.2020 17:10

-- Thema wurde verschoben am 12.01.2020 17:10

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TobiasCafe
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo, also zunächst mal weiß ja niemand wer A ist wenn ich das richtig verstanden habe.
Er hat doch aber alles richtig gemacht. Wenn der Zaun mittlerweile ersetzt ist und C ohnehin zurück gezogen hat, wird das 100pro eingestellt. Wir reden hier immerhin nur von einem kaputten Zaun.

Um DNA und Videoauswertung würde ich mir gar keine Gedanken machen (ein ZAUN!).

Ich tippe, dass C in ca drei Monaten per Post über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens informiert wird und das war's. Die Sache ist einfach zu Lasch um sie bei dem Stand der Dinge einem Staatsanwalt vorzulegen.

Dass A sich beim Staatsanwalt meldet is mal wirklich Unfug. Erstmal weiß der noch nix davon und zweitens ist davon grundsätzlich abzuraten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von TobiasCafe):
Die Sache ist einfach zu Lasch um sie bei dem Stand der Dinge einem Staatsanwalt vorzulegen.
Die Sache wird in jedem Fall einem Staatsanwalt vorgelegt, da nur die Staatsanwaltschaft über eine eventuelle Einstellung entscheidet.


Zitat (von TobiasCafe):
Wenn der Zaun mittlerweile ersetzt ist und C ohnehin zurück gezogen hat, wird das 100pro eingestellt. Wir reden hier immerhin nur von einem kaputten Zaun.
Dem würde ich zustimmen, es sei denn die StA sieht ein Problem damit dass es sich um einen Anwärter im Polizeivollzugsdienst handelt, dem aus Sicht der StA derartige Vorfälle nicht "passieren" dürften.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
es sei denn die StA sieht ein Problem damit dass es sich um einen Anwärter im Polizeivollzugsdienst handelt,


Das weiß der StA nicht.

Zur Erklärung:
In diesem Thread kommt diese Tatsache eventuell nicht klar zum Ausdruck, aber der Fall wurde bereits in einem anderen juraforum sehr ausführlich besprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hummel27
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten,

die ganze Angelegenheit kommt ja sowieso erst ins Rollen, wenn C den Namen des A erwähnt.
Wird C zur Vernehmung generell geladen, da C die Anzeige ja bei der Wache aufgegeben hat?
(Man könnte sich ja denken, dass C den Strafantrag zurück gezogen hat, da der Täter A sich ja gestellt hat und es somit einen Ermittlungsansatz gibt).

C wird den Zaun bald reparieren und den A über die Kosten informieren. Der A wird den Betrag unabhängig von der Höhe bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Hummel27):
Wird C zur Vernehmung generell geladen, da C die Anzeige ja bei der Wache aufgegeben hat?


Den Sachverhalt hat er ja sicher bereits bei der Anzeigenerstattung zur Kenntnis gegeben. Wozu sollte man ihn noch mal laden? Zumal er ja auch noch den Strafantrag zurückgenommen hat.

Zitat (von Hummel27):
Man könnte sich ja denken, dass C den Strafantrag zurück gezogen hat, da der Täter A sich ja gestellt hat und es somit einen Ermittlungsansatz gibt)


Also ganz ehrlich... als PKA sollte doch A eigentlich schon mitbekommen haben, dass die Polizei in diesem Land chronisch überlastet ist?! Welches Interesse sollte bei der Polizei bestehen, bei einem relativen Antragsdelikt und Privatklagedelikt, wo es nur 1 Privat-Geschädigten gibt, der durch die Rücknahme des Strafantrags auch noch ganz klar kundgetan hat, dass er an einer Strafverfolgung nicht interessiert ist, hier das große Rad zu drehen? Die haben sehr viel mehr besseres und sinnigeres zu tun.

Zitat (von Hummel27):
C wird den Zaun bald reparieren und den A über die Kosten informieren. Der A wird den Betrag unabhängig von der Höhe bezahlen.


Na bitte. Dann sind doch alle zufrieden.

1x Hilfreiche Antwort

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