Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Thema Sachbeschädigung.
3 Freunde von mir und ich wollten ein Handy wiederholen von einem Mädel, welches einem von uns gehörte, sie es nach dem ende der Beziehung net rausrückte.Wir waren vor ihrer tür, haben auf sie eingeredet, 2 von uns haben sie auch dran gehindert die tür zuzumachen.Später kam ihre mutter , es entstand gerangel und wir sahen uns genötigt zu gehen. Etwas später kamen wir wieder und einer von uns trat mehrmals gegen die wohnungstür, woraufhin die angeblich beschädigt wurde! Das Mädel erstattete logischerweise anzeige wegen Sachbeschädigung. Die Tür soll angeblich nicht mehr richtig auf und zugehen.Ich war beide male nur zuschauer und habe nix gemacht nur zugeschaut, konnte ja nicht damit rechnen, dass es derart ausartet. Bin 20 und habe vor einem halben jahr ein verfahren wegen körperverletzung gehabt, welches mit einer Schmerzensgeldauflage eingestellt wurde!
Soweit der Tathergang im Kurzformat.
Man muss noch hinzufügen, dass wir sehr alkoholisiert waren.
-Mit was für einer Strafe könnte ich rechnen?
-Kann ich überhaupt bestraft werden, wenn die anderen meine unschuld bestätigen?
-wie hoch is die wahrscheinlichkeit einer einstellung?
-wie handelt das gericht wenns 3 verdächtige gibt aber keiner sich mehr an den täter erinnern kann aufgrund des alkohols, und er selber es nicht zugeben will?
-sonstige anmerkungen, tipps ?
Vielen Dank im Voraus
Mfg Berliner44
Sachbeschädigung - Kann ich überhaupt bestraft werden, wenn die anderen meine unschuld bestätigen?
30. März 2006
Thema abonnieren
Frage vom 30. März 2006 | 06:52
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 9x hilfreich)
Sachbeschädigung - Kann ich überhaupt bestraft werden, wenn die anderen meine unschuld bestätigen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. März 2006 | 12:43
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 9x hilfreich)
Weiß denn keiner Rat?
Hoffe weiter auf Antworten.
mfg berliner44
#2
Antwort vom 30. März 2006 | 13:25
Von
Status: Praktikant (543 Beiträge, 195x hilfreich)
doch ich weiss einen rat ... ihr solltet euch schämen zu dritt ein mädchen anzugehen wegen einem handy ... wer gibt euch überhaupt das recht das zu tun ... und ich hoffe das ihr alle drei richtigen ärger bekommt...
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
23 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten