Guten Morgen!
Zu meiner Person: 18 Jahre - Männlich - Schüler
Was passiert ist:
Letzten Samstag haben wir ( 3 Freunde aus der Nachbarschaft und ich) bei einen von diesen Freunden gefeiert. Wir haben relativ viel getrunken, aber wir wussten noch was wir taten. Um kurz nach 12 Uhr machten wir einen kleinen Spaziergang durch die Straße ( vorbei an einer anderen Nachbarin, ich nenne sie von nun an Frau E. ) Als wir an ihren Haus vorbei marschierten waren wir wohl ein wenig lauter und auch unsere Musik wird Frau E. wohl gehört haben. Am nächsten Tag besucht Frau E. uns dann und sagte, wir wären völlig betrunken gewesen und hätten die Antenne ihres Autos abgebrochen. Sie fordert nun 250 Euro oder sie erstattet Strafanzeige gegen uns 4.
Wir 4 sind uns allerdings keiner Schuld bewusst. Wir waren nicht an ihrem Auto.
Was kann uns erwarten wenn wir nicht zahlen? - Kann das vor Gericht kommen ( Anwaltskosten wären ja höher als die 250 Euro...) oder könnten wir gar verlieren? - Wie sollten wir uns jetzt am besten Verhalten? - Hat Jemand Tipps?
Ich wollte eigentlich kein Geld einfach so verschenken, wenn ich doch nichts gemacht habe....
Danke für jede Äußerung.
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Sachbeschädigung - Was kann uns erwarten wenn wir nicht zahlen?
26. Juli 2011
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Frage vom 26. Juli 2011 | 09:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung - Was kann uns erwarten wenn wir nicht zahlen?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2011 | 11:16
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Kann das vor Gericht kommen
Durchaus möglich - und zwar sowohl straf- wie zivilrechtlich. Man weiß ja nun überhaupt nicht, was Frau E nun gesehen haben will und was sie wie glaubwürdig aussagt.
quote:
Anwaltskosten wären ja höher als die 250 Euro
Ihr könntet das ja auch ohne Anwalt machen.
quote:
könnten wir gar verlieren?
Denkbar, wenn Frau E glaubhaft aussagt, sie hätte euch bei der Sachbeschädigung beobachtet und ihr nur "wir waren betrunken und vermutlich erinnern wir uns noch an alles" aussagen könnt; man weiß es nicht.
quote:
wenn ich doch nichts gemacht habe
Frau E müßte ja schon einen konkreten Täter angeben; "das war irgendeiner von denen" wird nicht ausreichen, weder straf- noch zivilrechtlich.
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#2
Antwort vom 26. Juli 2011 | 11:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Wie sollten wir nach Ihrer Meinung nun vorgehen?
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#3
Antwort vom 26. Juli 2011 | 13:08
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Abwarten, was Frau E. unternimmt und darauf reagieren.
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