Guten Morgen,
letzten Donnerstag war ich (22) mit zwei Kumpels zu Fuß unterwegs in eine Disco. Wir hatten vorher schon ein bisschen getrunken. Auf dem Weg zur Disco sind wir auf die, im nachhinein dähmliche Idee gekommen Straßenlaternen auszutreten. 3-4 Stück waren fällig, die sind aber ALLE nach ein paar Sekunden wieder angegangen. Kurze Zeit später die nächste dumme Idee: Holzbalken abtreten. 3 Stück mussten dran glauben. 10 Minuten später hält uns die Polizei an und beschuldigt uns, die genannten Holzbalken abgetreten zu haben. Ein Anwohner hane soe gerufen. Wir haben gesagt, dass wir nur Laternen ausgetreten haben, mit den Holzbalken hanen wir nichts zu tun. Die Polizei hat dann unsere Personendaten aufgenommen und sind weiter gefahren. Ich habe keine Vorstrafen. Lediglich ein eingestelltes Verfahren wegen Sachbeschädigung von 2008 oder 2009.
Nun meine Frage: Was wird wohl auf uns zu kommen und wie lange wird es dauer bis wir Post haben? Weiter abstreiten dass wir die Balken abgetreten haben?
Ich weiß, Laternen austreten und Sachen kaputt machen ist schei**!
Auch sollte man dazu stehen, was man macht, ich weiß! Wenn es aber möglich ist, einer Anzeige mit Gerichtsverfahren etc. aus dem Weg zu gehen, bleiben wir dabei.
Danke für die Antworten.
MfG
vodoo
Sachbeschädigung - Weiter abstreiten dass wir die Balken abgetreten haben?
Wie gesagt, ich weiß es, und hätte gerne konstruktive Antworten, keine Moralpredigten.
Vielen Dank
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Was wird wohl auf uns zu kommen
Ein Verfahren wegen Sachbeschädigung natürlich. Dessen Ausgang ist wie so oft nicht vorherzusagen - es kennt hier schließlich keiner die Beweislage.
wie lange wird es dauer bis wir Post haben?
Auch das kann keiner wissen - es hängt von der Auslastung von Polizei und Justiz ab.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Sachbeschädigung ist das ohne Frage, aber jetzt auch beileibe keine Staatsaffäre. Ich vermute, dass man sich mit der Staatsanwaltschaft einigen kann, ohne dass es zu einer Anklage kommt, sodass es erst gar nicht zu einem Zwischenverfahren kommt. Es besteht die Möglichkeit, gegen eine Geldzahlung bei geringwertiger Schuld das Verfahren einzustellen. Das ist dann allerdings keine Geldstrafe, weil sie nicht als Ausgang des Hauptverfahrens vor Gericht zustande gekommen ist und somit hat sie auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis zur Folge.
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""
quote:
Wir haben gesagt, dass wir nur Laternen ausgetreten haben, mit den Holzbalken hanen wir nichts zu tun.
Man gibt also zu die wesentlich teurern Laternen ausgetreten zu haben statt ein paar billige Holzbalken?
Was genau ist eure Taktik?
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