Sachbeschädigung Werbeplakat

16. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
randypt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung Werbeplakat

Hallo,

Letztens hat sich folgendes ereignet: Ich war mit 3 Freunden in einem Schnellresturant essen. Ich war der Fahrer. Als wir mit dem Essen fertig waren, haben wir uns auf dem Parkplatz ein wenig unterhalten. Plötzlich hat einer von meinen Freunden ein Werbeplakat abgerissen, welches an einer Laterne befestigt war. Dieses Werbeplakat hat er dann einfach an die Windschutz- und Heckscheibe eines dort parkenden Autos geklemmt. Daraufhin haben wir ihn erst einmal wegen dieser dummen Aktion zurechtgewiesen. Kurz darauf sind wir dann in mein Auto gestiegen und ich habe die Herrschaften nachhause gefahren.

Jetzt habe ich Post bekommen und bin bei der Polizei vorgeladen. Offensichtlich war der Parkplatz Videoüberwacht und mein Kennzeichen war darauf zu erkennen und wie wir mit meinem Wagen weggefahren sind.

Habe ich jetzt irgendwas zu befürchten? Oder bin ich nur Zeuge, da ich selbst ja nichts mit dem Plakat gemacht habe. Ganz im Gegenteil, ich fande die Aktion von ihm ja selber sch***e.

-- Editiert von randypt am 16.08.2018 06:19

-- Editiert von randypt am 16.08.2018 07:07

-- Editiert von Moderator am 16.08.2018 13:21

-- Thema wurde verschoben am 16.08.2018 13:21

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von randypt):
Habe ich jetzt irgendwas zu befürchten?
Solange du wahrheitsgemäß aussagen wirst eher nicht. Du warst Zeuge einer Straftat, einer Sachbeschädigung am Plakat. Du solltest einfach den Schädiger benennen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du solltest einfach den Schädiger benennen.


Das *muss* er sogar, sofern er mit dem Schädiger nicht verwandt oder verlobt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Du bist erstmal nur Zeuge....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Jetzt habe ich Post bekommen und bin bei der Polizei vorgeladen. Als was? Zu einer Vernehmung als Zeuge müssen Sie gehen - zu einer als Beschuldigter nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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