Sachbeschädigung als Unbeteiligter

27. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
RushFaktor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachbeschädigung als Unbeteiligter

Guten Abend.

Ich bräuchte eine Antwort auf die folgende Geschichte.
Im November bin ich und mein Bruder in eine Bar gegangen weil ein Kumpel Geburtstag hatte. Als wir dort angekommen sind verließen die anderen Leute auch schon die Bar und wir sind direkt weitergezogen.
Auf dem Weg wurden 2 Beleuchtungseinrichtungen beschädigt. Dies taten 2 von 6 Mann in unserer Gruppe.
Ich, mein Bruder und 2 andere sind unbeteiligt.
Ich kann mich auch daran erinnern das ich versucht habe die beiden zu überreden es sein zu lassen.
Heute war einer der unbeteiligten bei der Staatsanwaltschaft und im wurden Bilder von einer Überwachungskamera vorgelegt. Somit ist die Tat wohl aufgezeichnet worden. Die Gesichter der Unbeteiligten sind gut zu erkennen.
Meine Frage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt. Im wurde vom Staatsanwalt gesagt, dass die Personen welche die Tat begangen haben die Wahrheit sagen sollen, sonnst sind "alle dran".

Können die Personen welche nichts mit der Sachbeschädigung zutun hatten und nur daneben standen mitbelangt werden?? Welchen Paragraphen kann ich mir bezüglich des Vorfalls mal anschauen?

Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Was haben Sie denn vor? Wollen Sie etwa die Unwahrheit sagen? Mehr verlangt die Staatsanwaltschaft ja nicht. Und wenn Sie lieber lügen, dann sind tatsächlich "alle dran", oder zumindest Sie. Also sagen Sie wahrheitsgemäß aus und gut ist.
Ihrer Angabe nach wollten Sie die Sachbeschädigung dich sogar verhindern. Jetzt können Sie einen Beutrag dazu leisten, dass zukünftige Beschädigungen verhindert werden und dieser Schaden behoben wird.

Zum Lesen empfehle ich den § 285 StGB .

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RushFaktor
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Was haben Sie denn vor? Wollen Sie etwa die Unwahrheit sagen? Mehr verlangt die Staatsanwaltschaft ja nicht. Und wenn Sie lieber lügen, dann sind tatsächlich "alle dran", oder zumindest Sie. Also sagen Sie wahrheitsgemäß aus und gut ist.
Ihrer Angabe nach wollten Sie die Sachbeschädigung dich sogar verhindern. Jetzt können Sie einen Beutrag dazu leisten, dass zukünftige Beschädigungen verhindert werden und dieser Schaden behoben wird.

Zum Lesen empfehle ich den § 285 StGB
.



Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir geht es nicht darum das ich bei der Sache lügen will. Ich möchte aber auch nicht direkt mit dem Finger auf die Personen zeigen das es nun mal gute Freunde sind.
Ich möchte auch gleich klarstellen, dass ich diese Sache auf keinen Fall gut finde nicht das es missverstanden wird.
Wenn es doch eh ein Video gibt könnte ich doch sagen, dass ich nicht mehr genau weiß wer es gewesen ist.

Im übrigen geht es bei den Paragraphen den Sie gepostet haben um unerlaubtes Glücksspiel. Ich denke der wird hier wohl nicht greifen.

Eventuell noch andere Ideen wie ich das ganze formulieren könnte? Das ist eben eine schwere Entscheidung. Auf der einen Seite möchte ich für nichts haften was ich nicht getan habe. Auf der anderen Seite will ich aber auch nicht direkt sagen das es der und der wahr.
Vieleicht ist es aber doch die falsche Entscheidung.....

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Na dann korrigiere ich mal meinen Vertipper und empfehle stattdessen das viel spannendere Kapitel 258. Das sollte Ihre Frage beantworten. Ich würde den Staatsanwalt also eher nicht ins Gesicht lügen und behaupten wollen, mich an meine beiden Begleitpersonen nicht erinnern zu können. Das ist auch ganz einfach in keinster Weise glaubhaft. Usm dem eigenen Gedächtnis auf die Sprünge zu helfen, würden Staatsanwalt und Richter dann sicherlich den einen oder anderen Tipp zum Gedächtnistraining geben.

Sie erhoffen sich hier offenbar Hilfe zur Strafvereitelung. Werden Sie wohk nicht bekommen. Ich würde auch Ihnen von diesem Versuch abraten.

Ich kann verstehen, dass diese Entscheidung nicht leicht ist. Vielleicht sollten Sie bedenken, wer Sie in diese unangenehme Situation gebracht hat und darin nun lieber alleine lässt, anstatt für die eigene Dummheit gerade zu stehen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)

Also zum Strafvorwurf:

Zitat:
...wurden 2 Beleuchtungseinrichtungen beschädigt...


Was waren das denn? Straßenlampen? Und was heißt beschädigt?

Aus beschädigt würde ich natürlich direkt mal auf eine Sachbeschädigung schließen.
Ansonsten könnte vielleicht § 315b StGB in Betracht kommen?


Zum Rest hat Hafenlärm wohl alles gesagt.

-- Editiert von Dirrly am 27.05.2015 19:14

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun, die Sache ist recht einfach:
Entweder einer der bereits ermittelten Beteiligten macht eine Aussage zum Hergang, nennt die Täter oder die Täter stellen sich und machen eine Aussage.

Erfolgt das nicht "sind alle dran" denn dann wird weiter ermittelt und auch eventuell ein Strafverfahren gegen alle eröffnet um den Beteiligungsgrad aller zu ermitteln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)


Wenn sich die Sachbeschädiger stellen, um dich und die anderen Unschuldigen zu entlasten, dann sind es "Freunde" im landläufigen Sinn. So rum funktioniert das, nicht umgekehrt.

Informiere die beiden, dass du eine wahrheitsgemäße Aussage machst (dann können sie sich selbst noch im Voraus stellen) und je nach deren Reaktion hast du zwei Freunde weniger oder der Bestand bleibt!

2x Hilfreiche Antwort

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