Mir ist was dummes passiert. Kurzversion:
Weil mich der Taxifahrer beleidigt hat, habe ich dummerweise leicht gegen die Tür getreten und dabei ist eine ganz kleine Delle entstanden. Die Polizei wurde dazu gerufen und es wurde alles aufgenommen. Musste auch pusten wo 1,1 Promille dabei raus kam.
Strafantrag muss wohl von der Zentrale gestellt werden? Habe heute sofort der Zentrale geschrieben und mich für den Vorfall entschuldigt. Natürlich habe ich auch gefragt ob man das auch ohne Antrag klären kann.
Was kann mich erwarten? Würde so etwas eine Haftpflichtversicherung abdecken? War ich zurechnungsfähig mit 1,1 Promille?
Würde den Schaden natürlich übernehmen den ich angerichtet habe! Ich denke das die kleine Delle ca. 80 EUR bei einem Beulendoc kosten würde. Das biete ich der Taxizentrale auf jeden Fall an!
Habe leider schon 3 Verurteilungen wegens Betrugs auf dem Kerbholz, eine Geldstrafe wird gerade noch abgezahlt
-- Editiert Moderator am 09.06.2013 16:12
Sachbeschädigung am Auto
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, Sie waren zurechnungsfähig, und wären Sie es nicht gewesen, wären Sie halt wegen Vollrausches verurteilt worden. Rechnen Sie mal mit der nächsten Geldstrafe - Ihre Vorverurteilungen sind zwar nicht einschlägig, aber wer immer wieder Straftaten begeht, läßt eine durchaus "rechtsfeindliche Gesinnung" erkennen, wie der Staatsanwalt hier wohl sagen wird. Insofern ist nicht mit einer Verfahrenseinstellung zu rechnen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Würde so etwas eine Haftpflichtversicherung abdecken?
Bei Vorsatztaten wohl kaum. Und selbst wenn sie gegenüber dem Geschädigten den Schaden reguliert, würde sie sich als vorsätzlichen Verursacher in jedem Fall in Regreß nehmen.
-----------------
""
Habe mich jetzt mit dem geschädigten geeinigt und den Schaden bezahlt. Dies teilt er auch so der Polizei mit. Womit habe ich nun noch zu rechnen?
-----------------
""
Wenn man gegenüber dem Geschädigten den Schaden reguliert, sich auch noch entschuldigt und Einsicht zeigt könnte das einen Richter dazu bewegen dies in die Höhe der Strafe einfliesen zu lassen.
In welcher Art und Höhe vermag hier wohl keiner voherzusagen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Es kann auch sein, dass die Taxizentrale jetzt den Strafantrag zurücknimmt und die StA das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung verneint und das Verfahren einstellt. Oder sie lehnt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ab und verweist die Taxi-Firma auf den Privatklagweg. Oder sie nimmt beides an und schickt Ihnen einen Strafbefehl.
-----------------
""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
14 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
74 Antworten