Sachbeschädigung am Miethaus

22. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rolls
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Sachbeschädigung am Miethaus

Hallo, ich wohne in einem nicht so großem Haus zur Miete (6 Wohnungen). Das gesamte Haus wird von zwei Jugendlichen (ca. 15-16 Jahre alt) terrorisiert, diese kommen oftmals gegen 14 und 15 Uhr seit mehreren Wochen und treten Steine und Eicheln gegen die Fenster der Wohnungen. Auf den Scheiben des Hauses entstanden dadurch mehrere Kerben, die als Sachbeschädigung geltend gemacht werden können. Des Weiteren reagierten die Jungs auf die zahlreichen Bitten aufzuhören eher Aggressiv und schreien Beleidigungen wenn man diese zum gehen fordert. Letztens ging die Sache so weit, dass sie ein Schutzgitter einer Tiefgaragenlüftung abmontierten und in den 3 Meter tiefen Schacht schmissen. Dadurch entstand die Gefahr, dass eine Person in die Tiefe stürzen könnte (das Gitter wurde mit Hilfe der Anwohner rausgeholt und wieder eingesetzt). Eine Nachbarin aus dem Erdgeschoss erzählte mir, dass diese Bengel von halben Jahr ihre Fenster mit Eiern beworfen haben, auf eine Verwahrung beleidigten die Jungs die alte Frau und liefen weg

Meine Frage, wie kann ich gegen die Jungs vorgehen, wie kann ich die Sachbeschädigung melden, darf ich die Photographien? Mir ist es klar, dass ich die nicht festhalten darf, Ich weis einfach nicht wie ich an die Personalien kommen kann. Es sieht so aus als ob beide in den in der nähe liegenden drei neunstöckigen Häusern wohnen (mehr weis ich leider dazu nicht, auf der Straße sind die mir noch nie begegnet).

Ich habe die Vermutung, dass die Jungs zu den Taten von einer alten Mieterin angestiftet werden, da diese aufgrund von Problemen wegziehen musste. ( Veranstaltete laute Feiern nachts, verursachte ständige Sachbeschädigungen durch fallende Gegenstände und Körperflüssigkeiten vom Balkon. Es handelte sich um eine junge alleinerziehende Mutter, mit jungem Kind welches ihr anscheinend vollkommen egal war. )

Meine Befürchtung, dass diese Handlungen ein Racheakt gegen die Bewohner des Hauses darstellen kann ich leider nicht beweisen.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Die begehung von Straftaten dürfen per Foto/Viedo als Beweis gesichert werden.

Einer Straftat Versächtiger darf notfalls auch festgehalten werden um die Flucht zu verhindern, bis die Polizei eintrifft. Hier sollten das dann aus Gründen der Sicherheit allerdings 4 Mann sein.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rolls
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Jetzt weis ich, wie ich vorgehen darf.

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#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Nur so vorsichtshalber: Festhalten. Mit einfacher Gewalt, keine überzogene Gewalt. ;-)
Und, wie Harry van Sell sagte, am besten mit Zeugen, die spätere Vorwürfe wie "Wir wurden geschlagen." oder ähnliches entkräften können.

Wenn ich das richtig verstehe gilt das "Festhalterecht" auch nur solange sie sich nicht ausweisen und die Identität festgestellt werden kann (oder nicht?).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich das richtig verstehe gilt das "Festhalterecht" auch nur solange sie sich nicht ausweisen und die Identität festgestellt werden kann

Das wäre die eine Variante

Aber auch Identifizierte können festgehalten und notfalls fixiert werden, z.B denn wenn sie angreifen, dann waäre das ein Fall von Selbstschutz/Notwehr/Nothilfe.



Man muss halt etwas Sorgfalt walten lassen, damit das notwendige Maß gehalten wird und es zu keinem Exzess kommt.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Mit einfacher Gewalt, keine überzogene Gewalt.


Mit aller notwendigen Gewalt. Im Extremfall (!) würde das dazu führen, daß z.B. jemand, der dem Festzunehmenden körperlich klar unterlegen ist (z.B. ein Rentner), auch eine Schußwaffe einsetzen dürfte, wenn diese sich widersetzen. Es gelten hier dieselben Abwägungen wie bei Notwehr.

-- Editiert von JenAn am 23.04.2015 13:37

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat:
Mit aller notwendigen Gewalt.


Das natürlich, aber eben nur als Reaktion. Mir ging es vor allem um die nicht überzogene Gewalt. :-)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Warum ruft ihr nicht die Polizei? So ein Schutzgitter ist ja nicht innerhalb von Sekunden abmontiert.
Warum selbst Sheriff spielen?

Und warum habt Ihr das alles noch nie zur Anzeige gebracht? Ich weiß nun nicht, wie engagiert die Polizei ist und wie viel Zeit vorhanden ist. Aber "oftmals zwischen 14 und 15 Uhr kommen zwei Jungs und werfen Steine". Ich könnte mir schon vorstellen, dass die Polizei zu der Zeit dann bei Euch öfter mal vorbei schaut, um die auf frischer Tat zu ertappen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rolls
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich möchte mich für die Beträge bedanken! Die Jungs haben die Belästigung endlich eingestellt. (Waren seit meinem Post nicht mehr gekommen.)

Zu dem Beitrag von Yogi1: Das Schachtgitter ist nicht befestigt und ist somit leicht zu heben, somit ist diese Sache innerhalb von einer Minute sicherlich machbar. Die Jungs wahren sehr vorsichtig und haben Steine gesammelt, sich in einer gewissen Entfernung positioniert, dann warf der eine dem anderen die steine zu und der trat diese mit großer Wucht gegen die Fassade. Nach ein paar Steinen liefen die immer weg und kamen dann am nächsten Tag wieder.

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