Sachbeschädigung an KFZ - keine Augenzeugen

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
districtline
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung an KFZ - keine Augenzeugen

Guten Tag, ich würde mich mal gerne über einen laufenden Fall informieren!

Ich habe zusammen mit einem Freund in stark alkoholisiertem Zustand auf dem Rückweg einer Feier bei einigen PKWs Sachbeschädigung erzeugt, genauer Spiegel, Rücklichter, Türen beschädigt. Bei einem dieser Fahrzeuge wurden wir von einem Augenzeugen beobachtet, der die Polizei rief. Wir wurden festgenommen, allerdings nicht mit auf die Wache genommen, lediglich getrennt voneinander befragt und die Personalien wurden aufgenommen.

Die Frage ist, ob die Wahrscheinlichkeit groß ist, trotz fehlenden Augenzeugen die Beschädigung an den anderen Fahrzeugen nachgewiesen zu bekommen?
Das weitere Problem ist, dass er (19) bereits vorbestraft ist und das Verfahren noch nicht komplett abgeschlossen ist. Mit welchem Strafmaß ist zu rechnen?

Würde mich sehr über baldige Antwort freuen.

-- Editiert von districtline am 03.01.2008 22:35:05

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ein Strafmaß ist schwer vorherzusagen. Weswegen ist er denn vorbestraft? Was haben Sie bei der Befragung gesagt?

Ihr Kollege sollte sich wohl besser einen Anwalt nehmen; zumindest bei ihm ist es ja wohl heikler.

Es ist wahrscheinlich, dass Ihnen die Beschädigungen an den anderen Autos auch angelastet werden, auch, wenn das kein Augenzeuge gesehen hat. Der erste Anschein spricht jedenfalls dafür, dass Sie auch die anderen Autos beschädigt haben. Aber das wird letztendlich ein Richter in freier Beweiswürdigung entscheiden.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
districtline
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vorbestrafung resultiert aus Trunkenheit im Straßenverkehr. Führerscheinverlust durch 1,19 Promille am Steuer.

Ist es denn möglich, das uns zur Lust zu legen, trotz Mangel an Beweisen?
Bei der Befragung wurde es direkt zugegeben, also bei dem einen Fahrzeug.
Was kann man denn allgemein über das Ausmaß sagen, was kann da für eine Geldstrafe folgen, wie teuer wird so eine Reparatur?

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#3
 Von 
Pete85
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Reparaturkosten sind jeh nach Werkstatt unterschiedlich. Sollte es ein Mercedes sein, ist es z.b teurer als bei einen Toyota.

Über eine Geldstrafe, kann man auch noch nicht viel sagen. Da dieser der zuständige Richter hier die alleinige Entscheidungsgewallt hat. Hier sind verschiedene Aspekte zur berücksichtigen, z.B die Schwere der Schäden, liegen Vorstrafen vor, der Alkoholgehalt ( wie viele Bier wurden Getrunken) und das Motiv-

.

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#4
 Von 
districtline
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also kann man ziemlich sicher von einer Verhandlung ausgehen? Die Frage die sich mir stellt, ist, ob die Polizei uns glauben wird, dass wir nur das eine Fahrzeug beschädigt haben, oder ob sie, falls wir es nicht zugeben, auf jeden Fall eine Verhandlung anordnet?
Ist auf jeden Fall mit Sozialstunden zu rechnen? Was ist mit einer Freiheitsstrafe?

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Bei Ihnen (=nicht vorbestraft) wird es wohl auf jeden Fall ohne Freiheitsstrafe ausgehen.

Sozialstunden gibt es nur im Jugendstrafrecht. Wie alt sind Sie?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
districtline
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 18. Bisher hatte ich noch keinen wirklichen Kontakt mit der Polizei, lediglich eine Anzeige für Volksverhetzung, die fälschlicherweise erstattet wurde und dementsprechend schnell fallen gelassen wurde.

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