Sachbeschädigung an Kfz - Ermittlungsverfahren

20. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
gerold
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung an Kfz - Ermittlungsverfahren

Hallo,

als Fußgänger bin ich gegen ein Fahrrad gekommen. Dieses fiel um auf einen Pkw. Zusammen mit dem Halter habe ich mir den Schaden angeguckt, es war nichts zu sehen. Leider habe ich, alkoholbedingt, ihm darauf hin einen falschen Namen und ne falsche Telefonnummer gegeben. Leider war wohl doch ein Schaden da. Es wurde Anzeige gegen unbekannt aufgegeben. Als ich von dem Schaden hörte, habe ich mich gemeldet. Was für Konsequenzen ergeben sich wohl für mich. Von der Polizei habe ich die Mitteilung bekommen, dass es ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gibt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Es könnte unter Umständen sogar ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kommen. ist aber schwer zu prüfen mit diesem kurzen Sachverhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gerold
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielmehr gibt es da auch nicht zu sagen. Dadurch, dass ich ihm falsche Personalien gegeben habe, haben wir uns getrennt. Ich bereue meinen Fehler auch und werde den Schaden übernehmen. Habe ich ne Chance, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird? Und gegen welchen § habe ich verstossen? Steht das im polizeilichen Führungszeugnis?

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