Hallo,
als Fußgänger bin ich gegen ein Fahrrad gekommen. Dieses fiel um auf einen Pkw. Zusammen mit dem Halter habe ich mir den Schaden angeguckt, es war nichts zu sehen. Leider habe ich, alkoholbedingt, ihm darauf hin einen falschen Namen und ne falsche Telefonnummer gegeben. Leider war wohl doch ein Schaden da. Es wurde Anzeige gegen unbekannt aufgegeben. Als ich von dem Schaden hörte, habe ich mich gemeldet. Was für Konsequenzen ergeben sich wohl für mich. Von der Polizei habe ich die Mitteilung bekommen, dass es ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung gibt.
Sachbeschädigung an Kfz - Ermittlungsverfahren
20. März 2006
Thema abonnieren
Frage vom 20. März 2006 | 07:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung an Kfz - Ermittlungsverfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. März 2006 | 08:29
Von
Status: Schüler (427 Beiträge, 118x hilfreich)
Es könnte unter Umständen sogar ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kommen. ist aber schwer zu prüfen mit diesem kurzen Sachverhalt.
#2
Antwort vom 20. März 2006 | 09:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielmehr gibt es da auch nicht zu sagen. Dadurch, dass ich ihm falsche Personalien gegeben habe, haben wir uns getrennt. Ich bereue meinen Fehler auch und werde den Schaden übernehmen. Habe ich ne Chance, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird? Und gegen welchen § habe ich verstossen? Steht das im polizeilichen Führungszeugnis?
Und jetzt?
Schon
266.818
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten