Hallo zusammen, mein Sohn hat unter Alkohol (ca2.3Promille) an einem Aoto die Windschutzscheibe zerschlagen und den Außenspiegel abgerissen. Er hat sich sonst noch nichts zu Schulden kommen lassen. Er wurde von der Polizei erwischt und hat auch bei der Polizei eine Aussage gemacht.
Ich wollte mal nachfragen. Was wird nun auf ihn zukommen?
Sachbeschädigung an Kfz unter Alkohol
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was wird nun auf ihn zukommen? Wie alt ist er denn?
Entschuldigung,habe ich vergessen mit anzugeben.Er ist 25 Jahre alt.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatmein Sohn hat unter Alkohol (ca2.3Promille) an einem Aoto die Windschutzscheibe zerschlagen und den Außenspiegel abgerissen. :
Und das hat er gemacht, indem er im alkoholinduzierten Koma dagegen gefallen ist, oder gezielt, gewollt und koordiniert? Das könnte nicht nur für die direkte Strafe relevant sein, sondern auch z.B. für seinen Führerschein.
Er war in großer Wut und hat es in einem emotionalen sehr aufgewühlten Zustand getan.
Er ist 25 Jahre alt. Na, dann wird es halt eine nicht allzu hohe Geldstrafe. Diese ist natürlich zusätzlich zum Schadensersatz zu bezahlen.
Und das hat er gemacht, indem er im alkoholinduzierten Koma dagegen gefallen ist Das wäre ja nun mangels Straftatbestand gar kein Fall für die Polizei. "Fahrlässige Sachbeschädigung" gibt es im StGB nicht.
Nein, wie oben erwähnt war er in großer Wut und hat es in einem sehr aufgewühlten Zustand getan.Er ist nicht nur gegen das Auto gefallen ,sondern hat schon das Auto " bewusst" beschädigt.
Ja, ist klar. Er sollte möglichst bald den Schaden bezahlen - das pflegt die Strafe zu reduzieren.
Er weiß aber nicht, wem das Auto gehört, daß hat die Polizei ihm nicht gesagt. Meine Frage hierzu, wie kann er erfahren, wem das Auto gehört um sich an den Geschädigten zu wenden, um den Schaden zu begleichen.
Na, da schreibt er mal einen freundlichen Brief an die Polizei und ersucht um die Adresse des Geschädigten. Ob er die dann erhält, weiß ich nicht, aber der gute Wille ist dann in der Ermittlungsakte in Form dieses Brief dokumentiert.
Danke an muemmel. Mein Sohn hat heute telefonisch bei der Polizei nachgefragt wegen dem Geschädigten. Ihm wurde das Aktenzeichen gegeben und ihm gesagt, er soll nächste Woche bei der Staatsanwaltschaft nachfragen .Ob die ihm die Adresse geben weiß er auch nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
54 Antworten