Sachbeschädigung im Vollrausch mit Flucht

22. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
go421953-68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung im Vollrausch mit Flucht

Ein Kumpel (18) hat im betrunkenen Zustand gegen eine schon eingerissene Glas-Wohnungstür getreten und sie noch etwas mehr geschrottet. Wurde von den Bewohnern festgehalten, diese haben die Polizei gerufen, er ist allerdings vorher geflüchtet. Sie haben einige Daten von ihm, wie den Vornamen und eventuell Wohnort, aber nix sicheres. Wie sieht es aus mit der Strafe? Wenn er sich meldet und stellt, Reue zeigt und dazu bereit ist den Schaden zu begleichen, ist die Strafe dann geringer als wenn er abwartet und sie ihn doch finden? Gibt das nur eine Geldstrafe oder auch Sozialstunden oder ähnliches? Er hat keinerlei Vorstrafen.

-- Editier von go421953-68 am 22.08.2015 12:16

-- Editier von go421953-68 am 22.08.2015 12:18

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Geldstrafen gibt es im Jugendrecht (das mit 18 zieml. sicher noch angewendet wird) nicht. Wenn er sich meldet und den Schaden ersetzt, könnte das Verfahren mglw. ohne weitere Konsequenzen (Auflagen etc.) eingestellt werden.

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