Hallo zusammen, ich beischreibe mal kurz den Tathergang!
Ich lebe in einer Wohngemeinschaft und habe vor kurzem abends vor Wut die Gemeinschaftliche Einrichtung beschädigt bis kaputt gemacht! Ich würde den Schaden auf etwa 1000 Euro schätzen! Zu diesem Zeitpunkt war ich alleine in der Wohnung! Als mein Mitbewohner kam alarmierte er die Polizei die dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung Aufnahm! Nun ist meine Frage wie verhält es sich bei gemeinsamen Eigentum? Denn die Geschädigten/kaputten Sachen sind von mir auch bezahlt worden, was ich leider nicht beweisen kann, denn der Mitbewohner hat von mir das Geld zum besorgen der Möbel bar erhalten! Ist er in der Pflicht zu beweisen das es sein Eigentum ist? Und hab ich einfach Pech keine Beweise zu haben das mitbezahlt
Zu haben? Ich gehe mal stark davon aus, da ich sonst eine weiße Weste habe das es bei einer Geldstrafe bleibt! Wer schätzt den Schaden den ich evt zahlen muss? Und wird berücksichtigt das ich Mitbesitzer war? Danke für antworten
Sachbeschädigung in einer "WG"
25. Oktober 2016
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Frage vom 25. Oktober 2016 | 16:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung in einer "WG"
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
ZitatIch gehe mal stark davon aus, da ich sonst eine weiße Weste habe das es bei einer Geldstrafe bleibt! :
Würde ich auch so sehen.
ZitatWer schätzt den Schaden den ich evt zahlen muss? :
Wenn man sich nicht so einigt ein Gericht (teuer) oder ein Sachverständiger im Auftrage des Gerichtes (sehr teuer).
ZitatUnd wird berücksichtigt das ich Mitbesitzer war? :
Nö. Höchstens wenn man (nachweislich) Miteigentümer war, müsste der Anteil berücksichtigt werden.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 16:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird dabei das Alter der Möbel berücksichtigt? Im Grunde ist es ja kein hoher Schaden wird das vom Gericht tatsächlich so ausgeschlachtet das ein Gutachter überhaupt hinzugezogen wird? Landet das ganze überhaupt vor Gericht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 17:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39751x hilfreich)
ZitatWird dabei das Alter der Möbel berücksichtigt? :
Ja
ZitatIm Grunde ist es ja kein hoher Schaden wird das vom Gericht tatsächlich so ausgeschlachtet das ein Gutachter überhaupt hinzugezogen wird? :
Wenn das Gericht über den Wert entscheiden muss und sich selbst dazu nicht in de Lage sieht, dann muss ein Sachverständiger ran.
ZitatLandet das ganze überhaupt vor Gericht? :
Sieh oben, wenn man sich nicht einigt ...
Strafrechtlich wäre es übrigens von Vorteil wenn der Schaden recht schnell begleichen würde.
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