Sachbeschädigung in einer "WG"

25. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.10.2016 14:51:44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung in einer "WG"

Hallo zusammen, ich beischreibe mal kurz den Tathergang!

Ich lebe in einer Wohngemeinschaft und habe vor kurzem abends vor Wut die Gemeinschaftliche Einrichtung beschädigt bis kaputt gemacht! Ich würde den Schaden auf etwa 1000 Euro schätzen! Zu diesem Zeitpunkt war ich alleine in der Wohnung! Als mein Mitbewohner kam alarmierte er die Polizei die dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung Aufnahm! Nun ist meine Frage wie verhält es sich bei gemeinsamen Eigentum? Denn die Geschädigten/kaputten Sachen sind von mir auch bezahlt worden, was ich leider nicht beweisen kann, denn der Mitbewohner hat von mir das Geld zum besorgen der Möbel bar erhalten! Ist er in der Pflicht zu beweisen das es sein Eigentum ist? Und hab ich einfach Pech keine Beweise zu haben das mitbezahlt
Zu haben? Ich gehe mal stark davon aus, da ich sonst eine weiße Weste habe das es bei einer Geldstrafe bleibt! Wer schätzt den Schaden den ich evt zahlen muss? Und wird berücksichtigt das ich Mitbesitzer war? Danke für antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Luckyonline):
Ich gehe mal stark davon aus, da ich sonst eine weiße Weste habe das es bei einer Geldstrafe bleibt!

Würde ich auch so sehen.



Zitat (von Luckyonline):
Wer schätzt den Schaden den ich evt zahlen muss?

Wenn man sich nicht so einigt ein Gericht (teuer) oder ein Sachverständiger im Auftrage des Gerichtes (sehr teuer).



Zitat (von Luckyonline):
Und wird berücksichtigt das ich Mitbesitzer war?

Nö. Höchstens wenn man (nachweislich) Miteigentümer war, müsste der Anteil berücksichtigt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12326.10.2016 14:51:44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird dabei das Alter der Möbel berücksichtigt? Im Grunde ist es ja kein hoher Schaden wird das vom Gericht tatsächlich so ausgeschlachtet das ein Gutachter überhaupt hinzugezogen wird? Landet das ganze überhaupt vor Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Luckyonline):
Wird dabei das Alter der Möbel berücksichtigt?

Ja



Zitat (von Luckyonline):
Im Grunde ist es ja kein hoher Schaden wird das vom Gericht tatsächlich so ausgeschlachtet das ein Gutachter überhaupt hinzugezogen wird?

Wenn das Gericht über den Wert entscheiden muss und sich selbst dazu nicht in de Lage sieht, dann muss ein Sachverständiger ran.



Zitat (von Luckyonline):
Landet das ganze überhaupt vor Gericht?

Sieh oben, wenn man sich nicht einigt ...


Strafrechtlich wäre es übrigens von Vorteil wenn der Schaden recht schnell begleichen würde.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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