Sachbeschädigung mit einer CO2 Pistole

1. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2016 15:32:04
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachbeschädigung mit einer CO2 Pistole

Don Conholio
Neues Mitglied
01.04.2016, 17:47
Registriert seit:HeuteBeiträge:1Zustimmungen:0Punkte für Erfolge:0Renommee: 10
Keine Wertung, Don Conholio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Don Conholio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Don Conholio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Don Conholio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Don Conholio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Don Conholio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Don Conholio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Don Conholio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Don Conholio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Don Conholio hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten
Strafanzeige wegen Sachbeschädigung mit einer CO2 Pistole


Guten Tag miteinander,

mich beschäftigt da etwas sehr und ich hoffe dass mir jemand einen guten Ratschlag geben kann.

Und zwar gab es da einen Vorfall letzte Woche bei dem ein Bekannter (über 21, nicht Vorbestraft, gerade in der Ausbildung) beim Frühjahrsputz seine CO2 Pistole wieder gefunden hat. Währendessen hatte er ein Fenster ganz auf um die Bettwäsche zu lüften. Wie auch immer aufjedenfall hat der Herr drei mal aus dem Fenster geschossen, wahllos. Er hatte zwar voher geguckt ob niemand in Sicht war jedoch traf er versehntlich mit einem Schuss ein Fenster eines Wohnhauses. Danach unterließ er es sofort.

Ca. drei Stunden später klingelte es an seiner Haustür und die Polizei stand vor der Tür, sie fragten ob der Herr etwas über Luftgewehrschüsse wissen würde da sich jemand an sie gewendet hatte wegen einem beschädigten Fenster. Darüber hinaus hätte der jenige halt das offene Fenster von dem Beschuldigten gesehen und schnelle Bewegungen dahinter.

Der Beschuldigte gab sofort zu dass er mit einer CO2 Pistole geschossen hatte da er zum einen befürchtete dass seine Nachbarn ihn "rein reiten" würden und zum anderen weil er einer eventuellen Hausdurchsuchung aus dem Weg gehen wollte. Die Beamten äußerten sich sehr positiv der Tatsache gegenüber dass der Herr die Tat zu gab und wollten nun die Pistole mitnehmen. Als sie ihn zur Waffe begleiteten nahmen die Polizisten auch wahr das er wirklich den ganzen Tag sauber gemacht hatte und warum das Fenster auf gewesen war. Die Beamten waren wie gesagt sehr nett und meinten dass der Beschuldigte sich keine großen Sorgen machen muss, außer dass er halt mit einer Anzeige rechnen müsste.

Nun hat der Jungemann sehr schnell (meines Erachtens zumindestens nach) eine Vorladung für den 4.4. bekommen wegen "Sachbeschädigung". Jetzt mache ich mir Gedanken ob er nochmal mit einer Vorladung wegen dem eigentlichen Gebrauch der Waffe (und dem Verlassen des Projektiles vom Privatgelände) rechnen muss.
Oder ob er überhaupt zu der Vorladung gehen sollte weil wer weiß schon was die Beamten weitergegeben haben und ob er sich nicht nur eventuelle weitere Probleme macht indem er dort nochmal die ganze Sache erklärt anstatt einfach zu warten was bei der "Sachbeschädigung's" Geschichte rauskommt. Den was mir viel mehr Sorgen macht ist die Waffen Sache, ich bin stark davon überzeugt dass es sich da um ein Verstoß gegen das Waffengesetzes handelt. Natürlich wird der Herr was bezahlen müssen das steht außer Frage, auch zurecht da die ganze Aktion total dumm war. Aber das sollte schon im Verhältnis stehen...

Ich danke euch jetzt schonmal für euer Verständnis und einer hilfreichen Antwort.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12302.04.2016 15:32:04
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein nein tut mir leid, mit den Nachbarn meine ich die anliegenden Parteien nicht auf das Haus welches geschossen worden ist.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.