Schönen Guten Tag,
Vor über einem Jahr kam es bei einer Geburtstagsparty zu einer Sachbeschädigung.
Dort wurden Stühle, welche sich außerhalb der (Veranstaltung befanden) zerbrochen.
Der Täter gab am nächsten Tag seine Tat zu,jedoch wurde keine Anzeige
erstattet,da dies im Privaten geklärt werden sollte.
Nachdem der Täter jedoch nicht Zahlen wollte, und die entstandenen Rechnungen ausversehen an eine falsche Person gingen, nahm der Geschädigte jetzt erst Kontakt zu einem Anwalt auf.
Ich habe mal etwas gelesen,dass Sachbeschädigung ein Antragsdelikt ist, wobei der Antrag innerhalb 3 Monaten gestellt werden muss,nach Kenntnis der Tat.
Kann der Geschädigte, den Täter nun nach über 1 Jahr verklagen ?
Mfg
Sachbeschädigung nach 1 Jahr melden
13. Februar 2020
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Frage vom 13. Februar 2020 | 01:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung nach 1 Jahr melden
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#1
Antwort vom 13. Februar 2020 | 05:17
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatIch habe mal etwas gelesen,dass Sachbeschädigung ein Antragsdelikt ist, wobei der Antrag innerhalb 3 Monaten gestellt werden muss,nach Kenntnis der Tat. :
So ist es. Und da diese Frist verstrichen ist, könnte die Tat strafrechtlich nur noch verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung geltend macht. Das wird sie jedoch zu 99,99% nicht tun.
ZitatKann der Geschädigte, den Täter nun nach über 1 Jahr verklagen ? :
Zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen kann er ihn jetzt immer noch. Strafrechtlich macht eine Strafanzeige keinen Sinn.
#2
Antwort vom 13. Februar 2020 | 09:49
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatKann der Geschädigte, den Täter nun nach über 1 Jahr verklagen ? :
Zivilrechtliche Ansprüche verjähren hier erst 3 Jahre nach Entstehen (und Kenntnis des Täters) zum Jahresende; je nachdem, ob "vor über einem Jahr" 2019 oder 2018 war, also zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2021.
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