Sachbeschädigung oder Diebstahl

17. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.01.2013 12:00:12
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 10x hilfreich)
Sachbeschädigung oder Diebstahl

Was ist denn eigentlich schlimmer von den beiden?

Wird man für die Sachbeschädigung eher weniger bestraft als beim Diebstahl?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das kann man so nicht sagen. Es kommt darauf an, was beschädigt/zerstört oder geklaut wurde. Die Strafrahmen können Sie im Gesetz nachlesen, §§ 242 , 303 StGB . Aber das hilft für den Einzelfall nicht viel weiter.

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#2
 Von 
guest-12313.01.2013 12:00:12
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn man z.B. eine Autotür mutwillig zerkratzt und zerbeult, wäre dann die Strafe gleich, als wenn man diese klaut?

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nein, weil der Strafrahmen beim Diebstahl höher ist. Aber auch das kann man doch nicht so pauschal sagen. Wenn einer von einem Schrottauto ne Tür klaut ist das nicht so schlimm, als wenn er bei einem teuren Auto, das auf der Straße steht, einfach mal so die Tür ruiniert.

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#4
 Von 
Franz1979
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich wird der Diebstahl weltweit höher als die Sachbeschädigung bestraft, weil sich Straftaten nicht lohnen dürfen. Das war schon immer so. Auch kann der Diebstahl z.B. zum (schweren) Raub qualifiziert werden, was zu knallharten Strafen führt.

Beispiel 1: T bedroht O mit dem Messer und erbeutet Handy und eignet es sich rechtswidrig zu (Habgier, um einen (Vermögens-)Vorteil zu haben): Mindeststrafe 5 Jahre.
Beispiel 2: T bedroht O mit dem Messer und lässt sich das Handy geben und wirft es in den Flüss (Böswilligkeit, um dem anderen zu schaden): Mindeststrafe Geldstrafe wegen Nötigung, Sachbeschädigung.

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#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Auch kann der Diebstahl z.B. zum (schweren) Raub qualifiziert werden,


Der Raub an sich ist keine Qualifikation des Diebstahls, sondern ein eigenständiges Delikt, welches sich aus einem Diebstahl und einer qualifizierten Nötigung zusammensetzt. Dazu auch Wessels/Hillenkamp Rn. 316.

Im Übrigen stimme ich Ihnen zu, dass seit jeher Delikte mit einer Bereicherungsabsicht grundsätzlich strafrechtlich und sozial mehr geächtet sind, als Delikte ohne eine solche Absicht.

Dennoch spielen bei der Strafzumessung sehr viele weitere Faktoren eine Rolle, wie bereits erwähnt wurde.

Grüße
PP

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Franz1979):
Natürlich wird der Diebstahl weltweit höher als die Sachbeschädigung bestraft

Nö, das ist schlicht falsch



Zitat (von Franz1979):
T bedroht O mit dem Messer und erbeutet Handy

Interesseant, in Deiner Welt gibt es die Bedrohung mit einer Waffe also "gratis"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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