Sachbeschädigung - strafrechtlich relevant?

12. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
fanzi112
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 16x hilfreich)
Sachbeschädigung - strafrechtlich relevant?

Hallo!

Ich wohne in einem Haus mit 4 Mietern. Einer dieser Mieter ist ein Unternehmen.

Ich muss alle 4 Wochen das Treppenhaus putzen. Beim Putzen habe ich auch eine Werbetafel (des Unternehmers der auch Mieter in diesem Objekt ist) gereinigt.

Durch das Reinigen wurde die Tafel leicht zerkratzt. Ich habe die Tat eingestanden und gesagt dass ich für den Schaden aufkommen werde.

Der Unternehmer (dessen Werbetafel zerkratzt wurde) hat mir aber nur eine Rechnung über EUR 600,00 vorgelegt. Ich habe mitgeteilt dass ich das meiner Versicherung melden werde. Bis dato habe ich noch nicht gesehen dass der Geschädigte eine neue Tafel bestellt hat, und besteht darauf dass ich die Rechnung übernehme.

Ich bin dem noch nicht nachgekommen, auch hat die Versicherung noch nichts unternommen.

Jetzt droht mir der Geschädigte dass er mich wegen (Zitat) "Beschädigung fremden Eigentums" anzeigen wird.

Kann ich jetzt wegen oben geanntem Fall strafrechtlich verfolgt werden?

Vielen Dank für Antworten + Beste Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Womit putzen Sie denn? Stahlwolle? Aber mal im Ernst: Da es an einem Vorsatz zur Sachbeschädigung fehlt, ist auch kein Straftatbestand erfüllt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fanzi112
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 16x hilfreich)

So bitter er kling - "indirekt ja"!

Auf dieser Werbetafel waren Farbspritzer von der Wandfarbe (Maler war ein paar Tage vorher da) drauf und ich hab es mit der rauhen Seite eines Topflappens geputzt. Die Kratzer sind aber minimal - ich konnte sie nicht mal erkennen, sonst hätte ich die ca. 5 m" große Tafel ja auch nicht zur Gänze geptutz!

Vermutlich will da jemand nur Geld verdienen...



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Strafrechtlich ist da nichts dran - wegen der Berechtigung des Schadensersatzes (mir erscheint das schon irgendwie fragwürdig) fragen Sie am besten mal in unserem Unterforum Schadensersatz.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Bis dato habe ich noch nicht gesehen dass der Geschädigte eine neue Tafel bestellt hat


Das muß er auch nicht, aber er darf halt nur den wirklichen Schaden (die Wertminderung bzw. Neu für Alt) ansetzen und nicht den Neupreis einer neuen Tafel.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und ich hab es mit der rauhen Seite eines Topflappens geputzt. <hr size=1 noshade>

Die Verwendung völlig ungeeigneter Putzmittel wäre in der Regel straffrei, wenn dies völlig unabsichtlich geschah.



Zu ersetzen wäre nur der tatsächliche Schaden. Dazu ist es nicht erforderlich, das die Tafel auch tatsächlich ausgetauscht würde. Das wäre dann die "fiktive Abrechnung", da dürfte dann aber keine Mehrwertsteuer anfallen.

Jedoch kann er "vollen" Schadenersatz (Neuwert minus "Alt-für-neu") durchsetzen wenn er die Tafel dann tatsächlich zeitnah austauschen will.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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