Sachbeschädigung und Polizei belogen

4. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Herrlachmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Sachbeschädigung und Polizei belogen

Hallo
Am Wochenende war ich mir 3 Freunden auf einem Schützenfest in meinem Ort.
Dort trank ich das ein oder andere Bier.
Am Ende war es so viel das ich kaum laufen konnte.
Neben dem Schützenfest war meine ehemalige Schule, ich sagte meinen Freunden , hey ich zeig euch Mal meine Schule.
Als wir dort waren war ich so dämlich und habe eine dort stehende Sitzbank aus Holz teilweise demoliert also die oberste lehne angetreten.
Warum weiß ich bis heute nicht.
Da wir Handy Taschenlampen an hatten dachten Anwohner das wir in die daneben stehende Turnhalle ein brechen wollten und verständigten die Polizei, was wir zu dem Zeitpunkt halt nicht wussten.
Nachdem ich halt mit der Bank fertig war wollten wir gehen als plötzlich ein Fahrzeug angerast kam, zwei meiner Freunde liefen weg, der andere und ich bleiben stehen.
Als wir sahen das es die Polizei war gingen wir zu diesen hin.
Da ich leider sehr betrunken war kann ich nicht mehr alles genau sagen.
Die eine Freundin wurde von der Polizei überwältigt und festgesetzt mit Handschellen.
Mein andere Kollegen und ich saßen dann auf einer Bank weiter unten und wurden gefragt wer die eine Person war die weggelaufen war.
Wir sagten wir wissen es nicht.
Danach sollten wir pusten, ich hatte zwar nur 1 Promille aber die haben sich durch meine täglich einnehmden Medikamenten wesentlich mehr angefühlt.
Die Polizei fragte wer den schaden dort angerichtet hat .
Wir sagten wir wissen es nicht , das sagte ich auch mit der Aussage: ich komme ja aus dem Ort wieso sollte ich das denn machen.
Keine Ahnung warum ich es nicht zugegeben habe.
Am Ende wurden die Personalien von uns aufgenommen und gesagt daß alles was da kaputt sei uns angehängt werden würde.
Der eine Kollege der weggelaufen war wurde dann nach kurzer Zeit auch gefasst.
Gut dachte ich.
Jetzt sind ja alle Tatverdächtig.
Mein schlechtes Gewissen und die Scharm dazu trieben mich dazu das ich mich "Stelle"
Ich kontaktiere den Hausmeister der Schule den ich privat kenne und erklärte ihm was passiert war.
Er war natürlich nicht begeistert aber sagte er gucke sich das an und versucht es zu reparieren.
Dann meldete ich mich bei der zuständigen Polizei Stelle und erklärte leider nur am Telefon was genau passiert war.
Das nur ich schuld war und nicht die anderen.
Ich entschuldigete mich 1000x und erzählte exakt das was ich dort getan habe.
Der Polizei Beamte sagte das der daneben stehende Zaun beschädigt wurde und die Hallen Wand auch.
Da ich damit aber nichts zutun hatte was ich ihm auch beteuerte konnte er mir halt nicht mehr ganz glauben weil ich ja schon gelogen hatte.
Ich beteuerte es trotzdem das ich nur die Bank demoliert hatte.
Ich untermauerte meine Aussage damit das ich mich ja melde und das richtig stellen will weil warum sollten andere Ärger bekommen wenn nur ich schuld bin.

Der Beamte sagte es werde mir angerechnet das ich mich gemeldet habe und sagte das somit die anderen entlastete werden würden.

Eine weitere Aussage solle ich nochmal ausführlich Auge in Auge machen.
Dies aber in der Polizei Stelle im Ort wo es passiert ist.

Jetzt die Frage

Mit was kann ich rechnen?
Ich bin weder vorbestraft noch habe ich außer Verkehrskontrollen nichts mit der Polizei zutun gehabt.

Und ja ich weiß die Aktion war Sau dämlich und ich bereue jede Sekunde in der ich den bzw die Beamten belogen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Lachmann


-- Editiert von Moderator topic am 05.07.2022 12:39

-- Thema wurde verschoben am 05.07.2022 12:39




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Dafür, dass Sie die Polizei (zuerst) angelogen haben, gibt es keine Strafe. Man muss als Beschuldigter auch nicht aussagen, darüber wurden Sie auch sicher an dem Abend belehrt. Da Sie die Sachbeschädigung aber nun zugegeben haben, spielt das ja sowieso keine Rolle mehr.

Dies wird, wie Sie schon wissen, strafmildernd berücksichtigt, ebenso sollten Sie noch erwähnen (falls Sie es nicht schon getan haben), dass Sie Kontakt mit dem Hausmeister wegen einer Schadenwiedergutmachung aufgenommen haben und mitteilen, dass Sie den entstandenen Schaden ersetzen.

Unter dieser Umständen würde ich eher von einer geringer Strafe ausgehen (vielleicht 20 TS), ist aber nur eine Schätzung, allzu hoch wird sie aber wohl nicht ausfallen. Mit ganz viel Glück könnte hier auch noch eine Einstellung möglich sein, wenn Sie ansonsten noch nichts zu Schulden haben kommen lassen und der Schaden nicht allzu hoch ist. Aber ich würde von einer geringer Anzahl an Tagessätzen ausgehen.

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass der TE kein Lehrer ist, der seinen Kumpels seine Schule zeigen wollte. Bei einem Schüler liegt aber der Gedanke nahe, dass vielleicht auch noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen könnte. Also sollten wir zunächst einmal klären, wie alt Herrlachmann ist.

Zitat (von Herrlachmann):
Danach sollten wir pusten, ich hatte zwar nur 1 Promille aber die haben sich durch meine täglich einnehmden Medikamenten wesentlich mehr angefühlt.
Irgendwie glaube ich das nicht so ganz. Haben die Polizisten ausdrücklich "Promille" gesagt? Der Sachverhaltsschilderung würde ich nämlich eher darauf tippen, dass es nicht 1 Promille, sondern 1 mg/l gewesen ist. Das wären dann ca. 2 Promille. Ist aber letztlich auch egal. Zumindest was den vorliegenden Sachverhalt und die daraus resultierenden Konsequenzen angeht.

-- Editiert von Demonio am 05.07.2022 14:09

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#3
 Von 
Herrlachmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Promille

Ja tatsächlich haben diese Promille gesagt.
Zum alter , ich bin 26 Jahre alt.
Die besagte Schule war meine alte weiterführende Schule.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Zum alter , ich bin 26 Jahre alt. Na, da können wir Jugendstrafrecht ausschließen... :smile:

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Zitat (von Herrlachmann):
Ja tatsächlich haben diese Promille gesagt.
Gut, kommt halt auch drauf an, wie groß das ein oder andere Bier ist. Soll ja Gegenden geben, wo 0,3l schon einem großen Bier entsprechen. Ich glaube aber nicht, dass die Medikamente die Wirkung des Alkohols verändern (verstärken). Eher wäre das Gegenteil anzunehmen, sprich das der Alkohol die Wirkung der Medikamente beeinflusst. Nur nebenbei: Medikamente und Alkohol belasten die Leber zusätzlich.

Zitat (von muemmel):
Na, da können wir Jugendstrafrecht ausschließen...
Das ist wohl wahr. So gilt dann das, was CarstenF bereits geschrieben hat. Wobei 20 TS eher milde wären. Aber da kommt es natürlich auch auf die Schadenshöhe und das Nachtatverhalten an.



-- Editiert von Moderator am 05.07.2022 14:41

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#6
 Von 
Herrlachmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wobei 20 TS eher milde wären. Aber da kommt es natürlich auch auf die Schadenshöhe und das Nachtatverhalten an.


Ich lese hier gerade TS
Ich gehe davon aus das es Tagessatz bedeutet.
Wie hoch wäre dieser?

Und ich bedanke mich schonmal für die ganzen antworten

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Wie hoch wäre dieser? 1/30 Ihres Monatseinkommens - darum heißt es ja "Tagessatz", weil das quasi der Verdienst eines Tages sein soll. Ist das Einkommen nicht bekannt, nimmt man üblicherweise einen TS von 60 Euro.

-- Editiert von muemmel am 05.07.2022 14:50

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Maßgelblich ist das Nettoeinkommen. Fixkosten wie Miete oder Versicherungen werden davon nicht abgezogen. Unterhaltszahlungen dagegen schon.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Herrlachmann
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ist das Einkommen nicht bekannt, nimmt man üblicherweise einen TS von 60 Euro.

Puhhhhh dann wird das ganz schön teuer.
Ist bei so etwas eine Ratenzahlung möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Ist bei so etwas eine Ratenzahlung möglich? Grundsätzlich schon.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2084 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Herrlachmann):
Eine weitere Aussage solle ich nochmal ausführlich Auge in Auge machen.
Dies aber in der Polizei Stelle im Ort wo es passiert ist.


Ich würde versuchen bis zur Vernehmung die Schadenswiedergutmachung über den Hausmeister voranzutreiben, so dass du das guten Gewissens dann schon bei der Vernehmung angeben kannst, dass du Kontakt aufgenommen hast. Wenn bis dahin keine Zahlung erfolgt ist, kann der Hausmeister dir ja vielleicht was schreiben, dass du Kontakt aufgenommen hast und für den Schaden aufkommen willst. Da du ihn ja kennst, könntest du mit ihm evt. darüber reden, ob er das machen würde.

Und wenn du dann noch Reue zeigst und dass es dir wirklich leid tut, könnte es vielleicht mit etwas Glück auch auf eine Einstellung des Verfahrens rauslaufen, da es keine Vorstrafen gibt. Evt. auch gegen die Zahlung einer Geldbuße an die Staatskasse oder einen gemeinnützigen Verein. Die Einstellung ist zwar nicht sicher, aber durchaus möglich.

Deine Freunde, die dabei waren, solltest du als Zeugen benennen, dass du wirklich nur die Bank beschädigt hast - wenn es so ist natürlich nur! Und bei der Polizei eben klarstellen, dass du die Verantwortung für dein Handeln übernehmen willst, aber nicht das für die Sachen, wo du nichts für kannst.

Ich weiß ja nicht wie gut du den Hausmeister kennst, aber ihn fragen, ob er was zu den anderen Beschädigungen sagen kann, ob er vielleicht weiß, ob die schon länger waren, könnte man auch mal. ;-)

So würde ich halt vorgehen.

-- Editiert von Dirrly am 05.07.2022 20:01

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