Sachbeschädigung und gefährlicher eingriff in den straßenverkehr

15. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go510919-89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung und gefährlicher eingriff in den straßenverkehr

Ich hab vor nicht langer Zeit Betrunken mehrere Leitfosten herausgerissen und beschädigt. Auf Grund von schlechten Gewissen bin ich zur Dienstelle der Polizei gefahren wo ich dann eine erste Aussage gemacht habe über die Vorfälle. Diese werden dann an den zuständigen Ermittler weiter geben der sich dann Melden wird. Dort hab ich dann auch erfahren das sich leitfosten auf der Autobahn befunden haben sollen die ich von einer Brücke geworfen haben könnte hab leider keine Erinnerung mehr.unfälle sind nicht entstanden. Was habe ich zu erwarten ich bin 22 und hab keine Vorstaffen. Ich bereue das alles sehr und kann selbst nicht begreifen was mit mir los war

-- Editiert von go510919-89 am 15.03.2019 21:10

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ohne Vorstrafen und ohne das real etwas passiert ist, wird das bei einer Geldstrafe bleiben. Zumal das Nachtatverhalten, also das selbst stellen, auch strafmildernd berücksichtigt werden wird.

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