Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
masterfd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss

Hallo an alle!

Ich habe eine Frage wegen eines Bekannten ;)

Er war mit 3 Freunden feiern, auf dem Nachhauseweg mussten sie ihn sogar Tragen damit er mit ihnen Mitkommen konnte. An einem Bahnhof ist es dann leider Passiert, er wollte eine Flasche in der Hand etwas herumwirbeln und sie rutschte ihm aus der Hand und Traf ein unter dem Bahnsteig geparktes Taxi! Ein Athemalkohl Test ergab 0.8 Promille da er sonst nie wirklich viel Trink und sich Leider total überschätzt hat war das eigentlich schon sehr viel für ihn. Der Alkoholtest fand auch erst 2 Std. nach der Straftat statt und wäre auch nicht stattgefunden laut Aussage von Ihm hätte er gar keinen machen müssen bzw. Er hätte ihn auch verweigern können??

Was macht er jetzt am Besten es tut ihm wirklich sehr leid!

Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten!

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
masterfd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke das weiß ich auch!

Er hat gegenüber der Polizei auch zugegeben das er es war aber nicht das er es unter vorsatz begangen hat, jetzt will nochnichtmal seine Rechtsschutz eintreten da SB ja nur unter Vorsatz erfolgen kann .... ????

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Nach Ihrer Schilderung ist es aber nun mal eine fahrlässige SB, die nicht strafbar ist. Dass Sie das wissen kann ja Karl.May nicht ahnen.
Allerdigs war Ihre Alkoholisierung nun beim besten Willen nicht so hoch, dass Ihnen irgendjemand abkaufen wird, dass sie derart besinnungslos waren, wie sie glauben machen wollen. Wenn man Ihnen aber bereits das nicht glaubt (überlegen Sie mal, die Grenze für die absolute Fahruntauglichkeit liegt bei 1,1, also in etwa bei dem, was Sie zur Zeit des Geschehens hatten), wird man Ihnen Ihre Fahrlässigkeit aber auch nur schwer abnehmen.

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Hey wastl... welch seltener Gast in diesem Forum ! ;)

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#6
 Von 
masterfd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

tjaaa 0,8 sind wirklich nicht viel !
Aber mein Freund trink auch nie viel, leider wurde nur Athemalkohol gemessen und das erst 2 Stunden nach der Tat, weiterhin gibt es zeugen die über den Abend den Konsum einer Ganzen Flasche Vodka beobachtet haben... ich wunder mich selbst über 0.8 ....

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#7
 Von 
masterfd
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ach desweiteren wollte ich noch hinzufügen da er sich nicht sicher ist ob der Polizist nun 0.8 mg meinte oder 0.8 Promille... omg

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