Sachbeschädigung - wer weiß Rat?

2. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gerhard1007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbeschädigung - wer weiß Rat?

Nehmen wir einmal an ... A hat sich über einen anderen Verkehrsteilnehmer B (sehr zu Recht) geärgert ... ist ihm nachgefahren und hat den Lack am Wagen des B verkratzt.

B hat aber (weil ihm klar war, dass er ganz schön dreist war) seinen Wagen im Auge behalten und den Vorgang fotografiert.

Dumm gelaufen. Sowas macht man halt nicht! Jetzt hat A eine Anzeige wegen Sachbeschädigung am Hals, die nach Lage der Dinge gut zu beweisen ist.

Den Schaden muss A dem B bezahlen. Das ist dem A vollkommen klar. Und dafür will er auch aufkommen. Wie sollte sich A aber verhalten, damit die Strafanzeige möglichst glimpflich verläuft.


-- Editiert Gerhard1007 am 02.11.2014 13:39

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Wenn A seine Schuld ja sowieso eingestehen und zivilrechtlich den Schaden begleichen möchte, spricht meines Erachtens nichts dagegen, das so auch gegenüber der Polizei zu erklären. Geständnisse und Schadenersatzzahlungen machen immer einen verünftigen Eindruck. Dann kann man auf eine Einstellung hoffen oder wenigstens die zu erwartende Strafe (Geldstrafe) nach unten drücken. Jedenfalls bei einem nicht vorbestraften Täter ist dann wohl auch nicht viel zu erwarten. Bis da Post kommt und das Verfahren abgeschlossen ist, können aber noch einige Wochen vergehen. Umso mehr Zeit hat A, den Schaden zu bezahlen.

Dem gegenüber zeugt es von einer gewissen "kriminellen Energie" und einem recht unreifen Verhalten, wenn dem B noch lange nachgefahren und ein günstiger Moment abgewartet wird. Das wiederum könnte den Staatsanwalt irriteren und auch an der Verkehrstauglichkeit des A zweifeln lassen. Gut möglich, dass A auch vom Verkehrsamt noch Post erhält.

Kennen A und B sich denn oder ist A dem völlig fremden B nur auf "gut Glück" nachgefahren, wobei dieser ja auch eine lange Tour quer durch Deutschland hätte machen können.

-- Editiert Hafendame am 02.11.2014 14:05

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120321 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gut möglich, dass A auch vom Verkehrsamt noch Post erhält. <hr size=1 noshade>

In Deutschland gibt es kein "Verkehrsamt" insofern wird von dort auch keine Post kommen.

Die würde eher von der Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde kommen und vermutlich die charakterliche Fähigkeit zum führenvon KfZ in Zweifel ziehen. Wenn es soweit wäre, müsste man schauen wie man weitermacht.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)



quote:<hr size=1 noshade>n Deutschland gibt es kein "Verkehrsamt" <hr size=1 noshade>

Naja, so pauschal würde ich das nicht sagen:
http://www.biberach.de/verkehrsamt.html

Die Wahrscheinlichkeit, dass in Sachen Führerschein noch was kommt, würde ich aber als ziemlich gering ansetzen.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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